Ingolstadt
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(ir) Im vergangenen Jahr bekamen Ingolstädter Neugeborene seltene
Vornamen wie Torild, Euphrosyne und Ylvi.
Das Standesamt
Ingolstadt beurkundet alle Personenstandsfälle, die im Standesamtsbezirk
Ingolstadt (Stadt Ingolstadt) eintreten. Die Zahlen für 2015 beinhalten deshalb
auch Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle von
Auswärtigen, die in Ingolstadt stattgefunden haben. Ebenso können
Personenstandsfälle von Ingolstädtern in anderen Standesamtsbezirken
stattfinden. Diese Zahlen geben daher nur die Anzahl der Personenstandsfälle
wieder und treffen keine unmittelbare Aussage zur Bevölkerungsentwicklung.
Ungewöhnliche Vornamen
Das Standesamt Ingolstadt hat wie
in jedem Jahr wieder einige Namen zusammengestellt, die nur einmal oder
zumindest sehr selten vergeben wurden und in der standesamtlichen Praxis kaum
vorkommen. Damit will das Standesamt die Namen aber nicht werten, sondern nur
die Bandbreite von Namen aufzeigen, die heute vergeben werden. Darunter wählten
Eltern die Mädchennamen Fenya, Moana, Leentje, Berenike, Torild, Euphrosyne und
Ylvi. Bei Jungs wählten Eltern die Namen Flynn, Tjark, Urs, Jayson, DeAndre,
Quentin und Tamino.
Vornamensstatistik 2015
Die
beliebtesten Mädchenvornamen waren Marie, Sophie, Anna, Emma und Maria. Bei den
Buben führen die ersten Plätze die Namen Maximilian, Jakob, Julian, Paul und
Elias an.
Zahlen der beurkundeten Personenstandsfälle:
Geburten:
Mit 2555
Geburten im Jahr 2015 kann im zweiten Jahr in Folge ein Rekordwert gemeldet
werden. Es ist der bisher höchste Wert in unseren Aufzeichnungen. Er ist
nochmals um 94 Geburten höher als der bisherige Spitzenwert von 2461
Geburtenbeurkundungen aus dem Vorjahr. Nimmt man die Zahl der
Geburtenbeurkundungen in den vergangenen zehn Jahren als Grundlage, wird die
Dynamik dieser Entwicklung deutlich. Waren es 2005 noch insgesamt 1759 Geburten,
so erfolgte in den folgenden Jahren eine Zunahme um immerhin 796
Geburtenbeurkundungen.
Eheschließungen:
Mit 619
Eheschließungen gab es heuer auch in diesem Bereich einen Rekordwert. Seit dem
Jahrtausendwechsel gab es kein Jahr mit mehr Hochzeiten im Standesamt
Ingolstadt. Auffällig ist auch, dass sich nun schon im dritten Jahr in Folge
mehr als 600 Paare standesamtlich trauen ließen.
Lebenspartnerschaften:
Seit dem 1.8.2009 können eingetragene
Lebenspartnerschaften in Bayern auch vor den Standesbeamten geschlossen werden
(vorher nur vor Notaren). Im Ingolstädter Standesamt nutzten dies im vergangenen
Jahr sechs gleichgeschlechtliche Paare.
Sterbefälle:
Im Jahr 2015 wurden in Ingolstadt 1799 Sterbefälle beurkundet. Das der bisher
höchste registrierte Wert. Er übertrifft die bislang höchste Zahl an
Sterbefallbeurkundungen im Jahr 2013 noch einmal um sechs Fälle.
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(ir) Räumfahrzeuge erstmals im neuen Jahr unterwegs.
Vergangenes Wochenende führte der Winterdienst der Ingolstädter
Kommunalbetriebe die ersten Räumeinsätze dieses Winters durch. Am Montagmorgen
sorgte der ständige Schneefall für zwei Einsätze aller Fahrzeuge und Handtrupps
hintereinander. In der Nacht zum Dienstag war der Winterdienst wegen Eisglätte
im Einsatz.
Der stetige Schneefall sorgte auch gleich nach dem Räumen durch den Schneepflug
wieder für weiße Straßen. „Wir hören oft die Frage, wo wir bleiben. Dabei haben
wir die Straße schon längst geräumt. Bei starkem Schneefall sind diese vorne
zugeschneit, wenn man hinten fertig ist. Das ist wie bei jedem daheim beim
Räumen des Gehweges“, so Andree Mielke, Einsatzleiter im Winterdienst.
Des Weiteren sind strategische Überlegungen zu beachten. Das Streusalz muss
durch Autos eingearbeitet werden und einwirken, bevor man die Schneedecke räumen
und so Eisplattenbildung vermeiden kann. Zudem verfolgen die Kommunalbetriebe
den ökologisch differenzierten Winterdienst und passen die Streugutausbringung
und die Einsatzzeiten flexibel an die unterschiedlichen Wetter- und
Straßensituationen an.
Grundsätzlich fahren die Schneepflüge alle
Hauptverkehrsstraßen ab, sodass der Berufsverkehr sichere Fahrbedingungen hat.
Danach werden Busstraßen sowie Radwege abgefahren. Ein Räumeinsatz im kompletten
Stadtgebiet dauert circa sechs Stunden. Bei diesem Volleinsatz sind 31 Fahrzeuge
im Einsatz, fünfzehn LKW für die insgesamt 366 Kilometer verkehrswichtiger
Straßen und 16 Schmalspurfahrzeuge für die 280 Kilometer Radwege. Daneben räumen
und streuen die Mitarbeiter in Handtrupps 1.912 Bushalte- und Gefahrenstellen.
Erfordert es die Witterung, fahren die Kommunalbetriebe weitere Einsätze und
räumen die Straßen und Radwege wiederholt.
Weitere Informationen zum
kommunalen Winterdienst, den Anliegerpflichten und Antworten zu häufig
gestellten Fragen können im Internet unter
www.in-kb.de/winter
nachgelesen werden.
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(ir) Aufgrund des bevorstehenden Höhepunktes dieser Faschingssaison
weist das Amt für Kinder, Jugend und Familie Veranstalter, Eltern und
Jugendliche auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.
Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel hat in diesem Zusammenhang bereits
Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen angeschrieben und diese zur Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes aufgefordert.
Kindern und Jugendlichen unter 16
Jahren ist die Teilnahme an Tanzveranstaltungen auch in der Faschingszeit
grundsätzlich untersagt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24:00
Uhr anwesend sein.
Bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte oder eine
erziehungsbeauftragte Person besteht keine zeitliche Begrenzung der Anwesenheit.
Ausnahmen sind Tanzveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der
Jugendhilfe durchgeführt werden, oder der künstlerischen Betätigung bzw. der
Brauchtumspflege dienen.
In diesen Fällen dürfen Kinder bis 14 Jahren bis
22:00 Uhr und Jugendliche bis 16 Jahren bis 24:00 Uhr teilnehmen.
Der
Ausschank und Verzehr von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken, etwa
Alcopops, Liköre etc., an Jugendliche ist nicht zulässig. Bier darf nur an
Jugendliche ab 16 Jahren ausgegeben werden, sofern sie nicht von einem
Personensorgeberechtigten begleitet werden.
Das Rauchen in der
Öffentlichkeit darf Minderjährigen nicht gestattet werden. Ebenso ist die Abgabe
von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren untersagt.
Verantwortlich für
die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind in erster Linie
die Gastwirte und Veranstalter. Wenn jedoch Eltern ihre Kinder zu
Faschingsveranstaltungen gehen lassen oder ihnen eine längere Anwesenheit
erlauben, können auch diese belangt werden.
Veranstalter und
Gewerbetreibende sind verpflichtet, die für ihre Betriebseinrichtungen und
Veranstaltungen geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch deutlich
sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Es empfiehlt sich,
grundsätzlich den Personalausweis mitzunehmen, damit eventuelle Zweifel am Alter
gleich an Ort und Stelle beseitigt werden können. Erziehungsbeauftragte Personen
sollen eine schriftliche Bestätigung des, beziehungsweise der
Erziehungsberechtigten mitführen.
Mit verstärkten polizeilichen Kontrollen
ist zu rechnen.
Erziehungsbeauftragte Personen müssen mindestens 18
Jahren alt sein, wenn sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung
mit den Personensorgeberechtigten, Erziehungsaufgaben wahrnehmen.
Die
Vereinbarung ist, möglichst in schriftlicher Form, zwischen den
Personensorgeberechtigten und der erziehungsbeauftragten Person direkt zu
treffen.
Eine Vereinbarung über eine dritte Person ist nicht möglich.
Zwischen dem Erziehungsbeauftragten und dem Kind oder Jugendlichen muss ein
Autoritätsverhältnis bestehen.
Das ist beispielsweise im Verhältnis
Freund/Freundin gerade nicht der Fall, da dies dem Gedanken der
partnerschaftlichen Gleichberechtigung widersprechen würde.
Schließlich sind
Aufgaben der Erziehung, wie beispielsweise die verantwortliche Aufsichtspflicht,
für die Dauer der entsprechenden Vereinbarung auch tatsächlich zu übernehmen.
Es sollte daher von Seiten der Personensorgeberechtigten genau überlegt
werden, ob die vorgesehene Person für diese Aufgabe auch geeignet ist.
Eine
Übertragung des Erziehungsauftrages auf Veranstalter oder Gewerbetreibende,
beziehungsweise deren Mitarbeiter, ist nicht möglich, da hier eine
Interessenskollision bestehen würde.
Nähere Auskünfte erteilt Waltraud
Scherer unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-17 32 oder per E-Mail an
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(ir) Für die fünf Institutionen des Ingolstädter Stadtmuseums wurden
neue Image-Plakate und Flyer entworfen.
Das Stadtmuseum
Ingolstadt setzt sich aus mehreren Institutionen zusammen: Stadtarchiv,
Wissenschaftliche Stadtbibliothek und Stadtmuseum befinden sich im Kavalier
Hepp. Das Bauerngerätemuseum hat seinen Sitz in Hundszell, das derzeit
geschlossene Fleißerhaus in der Kupferstraße 18.
Die Werbeagentur Con4Com entwickelte
für drei der fünf Institutionen neue Image-Plakate und Flyer. Sie erscheinen im
neuen, modernen Design und nehmen die Raute als Grundstruktur. So können mehrere
Motive oder mehrere Ausschnitte eines Motivs ansprechend kombiniert werden. Die
besonderen Objekte des Stadtmuseums werden herausgehoben: der Schimmel des
schwedischen Königs und das Bernsteincollier.
Die Plakate wollen den
Blick auf die beiden Museen und die Bibliothek schärfen und einen Einblick in
die Welt der Geschichte und der Bücher geben.
Das Werk Leonhard Fuchs
steht für die Altdrucksammlung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek.
Ingolstadt ist nicht nur ob der Technischen Hochschule und der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein Wissenschaftsstandort. Auch im
Bereich der Bibliotheken besitzt Ingolstadt auf ein breites Spektrum:
Wissenschaftliche Stadtbibliothek, Stadtbibliothek, Bibliothek der TH, der
Wirtschaftsfakultät und Bibliothek des Klinikums.
Das Stadtmuseum im
Kavalier Hepp ist ein Museum für Stadt- und Regionalgeschichte. Im Fokus des
Besucherinteresses stehen vor allem die Schwerpunkte der Archäologie wie
Bronzezeit, Kelten und Limes, die Themen der bayerischen Geschichte wie
Teilherzogtümer, der deutschen Geschichte wie Dreißigjähriger Krieg und Festung,
der europäischen Geschichte wie Jesuiten und Universität. Erstmals erscheint der
Flyer in deutscher und englischer Sprache.
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(ir) Zum Jahresausklang liegt die Arbeitslosenquoute in der Region
bei 1,9 Prozent.
„Noch in keinem Dezember seit Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung im Jahr
2005, also dem Zeitpunkt seriöser Vergleichbarkeit der Statistiken, war die Zahl
der arbeitslos gemeldeten Personen und die Arbeitslosenquote in unserer Region
so niedrig wie 2015. Mit 1,9 Prozent liegen wir erstmals unter der
Zwei-Prozent-Grenze zu einem Jahresfinale“, freut sich Manfred Jäger, Leiter der
Agentur für Arbeit Ingolstadt, über den herausragenden Jahresabschluss am
heimischen Beschäftigungsmarkt.
„Abgesehen vom alljährlichen - saisonal
bedingten - Anstieg zeigte sich der regionale Arbeitsmarkt auch im letzten Monat
des zu Ende gegangenen Jahres gewohnt dynamisch und stabil. Der übliche
witterungsbedingte Anstieg fällt zum wiederholten Male sehr moderat aus“, fasst
der Agenturchef die aktuellen Daten zusammen.
Zum Abschluss des
Berichtsjahres waren im Stadtgebiet Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt,
Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen insgesamt 5.280 Menschen von
Arbeitslosigkeit betroffen. Im Vorjahresvergleich errechnet sich ein Rückgang
von 439, gegenüber dem Vormonat November ein Anstieg um 313 Personen.
Wie
in den Wintermonaten üblich, stieg die Arbeitslosenquote leicht an (plus 0,1)
und pendelte sich zum Jahresabschluss 2015 bei 1,9 Prozent ein – was nicht nur
deutschlandweit den Spitzenwert sondern auch rein volkswirtschaftlich
Vollbeschäftigung bedeutet. Vor Jahresfrist lag sie noch bei 2,1 Prozent.
Erfreulich präsentiert sich auch das Angebot an offenen Stellen, das zum Ende
des Berichtsmonats 3.668 vakante Arbeitsplätze umfasste.
„Wir starten mit
Optimismus und Zuversicht ins neue Jahr. Unseren Standort zeichnen Aktivität,
Innovation und vorausschauendes Handeln aus. Dennoch wird auch 2016 ein Jahr mit
vielen Herausforderungen: Die Zunahme der Beschäftigung bewirkt einen wachsenden
Bedarf an Fachkräften. Auch die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für
Ältere, Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und
Flüchtlinge sowie ein zunehmend stellenlastiger Ausbildungsmarkt sind
Handlungsfelder, denen wir uns stellen müssen und werden“, erklärt Manfred
Jäger.
Der Arbeitsmarkt im Stadtgebiet Ingolstadt und in den
Landkreisen:
Im Stadtgebiet Ingolstadt stieg die Zahl der
arbeitslosen Menschen im Dezember um 82 auf 2.260 Personen an. Im Vergleich zum
Vorjahr sind dies 174 Arbeitslose weniger. Dies ergibt eine aktuelle
Arbeitslosenquote von 3,0 Prozent (Vormonat: 2,9 Prozent, Dezember 2014: 3,3
Prozent), was für eine Großstadt den bundesweit besten Wert bedeutet. Aktuell
sind 1.684 unbesetzte Stellen gemeldet, sechs mehr als im Vormonat und 176 mehr
als im Vorjahr.
Im Landkreis Eichstätt sind
aktuell 873 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, 88 mehr als im Vormonat.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine leichte Zunahme um fünf Personen. Die
Arbeitslosenquote beträgt Ende Dezember beachtenswerte 1,2 Prozent (Vormonat:
1,1 Prozent, Vorjahr: 1,2 Prozent). 626 Arbeitsstellen und damit 30 weniger als
vor Monats-, aber 58 mehr als vor Jahresfrist sind als vakant gemeldet.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stieg die Arbeitslosigkeit ebenfalls
jahreszeitlich bedingt an. 981 Personen und damit 93 mehr als einen Monat zuvor
sind aktuell arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen
Rückgang um 37 Personen. Die Arbeitslosenquote stieg gegenüber November um 0,2
auf nach wie vor beachtliche 1,8 Prozent (Dezember 2014: 1,9 Prozent) an. Das
Beschäftigungsangebot hat leicht abgenommen. 480 offene Stellen (Vormonat: 524,
Vorjahr: 436) waren den Arbeitsvermittlern Ende Dezember zur Besetzung gemeldet.
Der Arbeitsmarkt im Landkreis Pfaffenhofen blieb im Dezember ebenfalls nicht
von saisonalen Einflüssen verschont. Die Arbeitslosigkeit stieg um 50 Personen
auf nunmehr 1.166 an. Gegenüber Dezember 2014 bedeutet dies einen spürbaren
Rückgang um beachtliche 233 arbeitslose Menschen. Die Arbeitslosenquote pendelt
sich aktuell bei 1,7 Prozent ein (Vormonat: 1,6 Prozent, Vorjahr: 2,0 Prozent).
Das Arbeitsplatzangebot liegt mit 878 offenen Stellen um 64 über dem November-
und um 260 über dem Vorjahreswert.