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![Tipps für ein gesundes Miteinander](/images/2024/07/nachbarschaft.jpg)
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Die AOK fördert Nachbarschaftsprojekte.
(ir) Wer auf Hilfe aus seiner Nachbarschaft zählen kann, profitiert vielfach. So tragen nachbarschaftliche Initiativen durch regelmäßige und zuverlässige Unterstützung viel zu Lebensqualität, Wohlbefinden und somit auch der Gesundheit im direkten Wohnumfeld bei.
Erstmals zeichnet die AOK vorbildliche Projekte von Nachbarschaftsinitiativen mit dem „Förderpreis Gesunde Nachbarschaften“ aus. „Wir wollen damit das Engagement für eine lebendige und gesunde Nachbarschaft belohnen“, so Ulrich Resch, Direktor der AOK in Ingolstadt.
Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro vergeben. Interessierte Initiativen können sich ab sofort online bis einschließlich Montag, 30. September 2024, mit ihren Projekten aus den Bereichen Bewegungsförderung, gesunde Ernährung, Stressreduktion und Entspannung sowie dem diesjährigen Schwerpunktthema „Unterstützung von Personen und deren Angehörigen in häuslicher Pflege“ bewerben.
Der Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ ist eine Initiative der AOK Bayern in Kooperation mit dem bundesweiten Netzwerk Nachbarschaft. Eine Fachjury bewertet alle Einsendungen und wählt am Ende des Jahres die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Das Preisgeld geht zu gleichen Teilen an zehn gesundheitsfördernde, ehrenamtlich organisierte Freiwilligenprojekte in Bayern.
Weitere Informationen zur Ausschreibung gibt es auf www.aok.de/bayern/gesundenachbarschaften.
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![Tipps für Verbraucher](/images/2024/07/bett.jpg)
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Bettwanzen sind ein hartnäckiges Mitbringsel aus dem Urlaub.
(ir) Die kleinen rostroten, flugunfähigen, nachtaktiven und blutsaugenden Parasiten (Cimex lecturalis) sind auf dem Vormarsch und werden häufig über das Gepäck oder die Kleidung vom Urlaubsort eingeschleppt. Sie befinden sich vor allem an Orten, an denen sich nacheinander viele Menschen aufhalten wie in Hotels, Gemeinschaftsunterkünften oder Transportmitteln.
Hygienische Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) gibt Tipps, wie Verbraucher einen Befall verhindern können. Menschen sind die Hauptwirte. Das Risiko einer Krankheitsübertragung ist gering. Allerdings können Entzündungen an den aufgekratzten Bissstellen durch Eintrag von Bakterien entstehen.
„Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, dass Bettwanzen in die eigenen vier Wände gelangen, denn die Beseitigung der Schädlinge ist aufwendig und langwierig“, erläutert Luise Heueisen, Hauswirtschaftsexpertin beim VSB.
Tipps zur Minimierung des Befall Risikos:
• Kontrollieren Sie auf Reisen die Unterkunft auf Schädlinge und deren Kotspuren, bevor Sie dort übernachten.
• Bewahren Sie das Reisegepäck vorsichtshalber entfernt vom Schlafplatz auf und stellen es nicht unter das Bett. Hartschalenkoffer sind sicherer, sofern sie geschlossen sind.
• Getragene Kleidung in verschlossene Beutel geben. Der Geruch wirkt anziehend auf die Parasiten.
• Vor der Abreise Wäsche und Gepäck noch einmal kontrollieren.
• Zu Hause Gepäck in die Badewanne stellen und auspacken. An den glatten Wänden können die Wanzen nicht hochklettern, auf hellem Untergrund werden sie sichtbar.
• Kleidung bei mindestens 40 besser 60 Grad waschen und in den Trockner geben.
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![Sonnenkraft für Privathaushalte mit weniger Bürokratie](/images/2024/07/haus_solar.jpg)
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Die Sonne scheint hell und lange zur Sommersonnenwende und liefert viel kostenlose Energie aus dem Universum.
(ir) Immer mehr davon wird in Privathaushalten für Elektroautos, Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer und Co. benötigt. Klasse, wenn die Stromkosten gesenkt werden können, indem selbst Strom produziert wird. Im absoluten Aufwärtstrend sind Balkonkraftwerke. Speziell diese kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen am Balkon werden durch das in Kraft getretene Solarpaket 1 deutlich attraktiver. Auch für Vermieter bzw. Mieter in Mehrfamilienhäusern wurden bürokratische Hürden abgebaut, um die Nutzung von PV-Anlagen zu fördern. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) fasst alle diesjährigen Neuerungen und Vorteile von PV-Anlagen für Verbraucher zusammen.
Einfacherer Zugang zu günstigem Solarstrom für Mieter
Das Solarpaket 1 sieht vor, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern den günstigeren Solarstrom direkt vom Dach, der Garage oder von Batteriespeichern nutzen können. Der Umweg über das Einspeisen des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt. Die technischen Anforderungen für Vermieter werden vereinfacht, indem mehrere Anlagen zusammengeschlossen werden dürfen. Zudem werden PV-Anlagen für die Stromversorgung von Mietern jetzt auf Gewerbegebäuden oder Nebenanlagen wie Garagen gefördert, sofern der dort erzeugte Strom unmittelbar verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird. Für Mieter soll ein preiswerter Ergänzungstarif für Strom, der zusätzlich zum PV-Strom notwendig ist, erhältlich sein. Im Gespräch ist noch, dass Mieter künftig ohne Erlaubnis des Vermieters Balkonkraftwerke in ihrer Wohneinheit anbringen dürfen.
Unkompliziertere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken
Übergangsweise dürfen ab sofort neue Balkonanlagen mit einem analogen Ferraris-Zähler, der in vielen Einfamilienhäusern verbaut wurde, benutzt werden. Dieser läuft rückwärts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Damit reduziert sich die verbrauchte Strommenge vom Netzanbieter und senkt die Stromkosten. Der Austausch gegen einen digitalen Zweirichtungszähler ist bis 2032 nicht mehr Pflicht. Somit wurde die Hürde für viele Haushalte gesenkt, eine Balkon-PV-Anlage anzuschaffen und die Rentabilität erhöht. Und auch der Anschluss über einen einfachen Schukostecker soll für die Einspeisung von Strom einer Balkonsolaranlage ausreichen. Mit dem Betrieb über die vorhandenen Steckdosen wird die Montage deutlich erleichtert und die Betreiber sparen sich die Kosten der Installation einer speziellen Wielandsteckdose durch einen Fachbetrieb.
Leistungsfähigere Balkonkraftwerke zugelassen
Die Einspeiseleistung von Solaranlagen am Balkon war in Deutschland auf 600 Watt beschränkt. Durch das Solarpaket 1 wurde das Einspeiselimit auf 800 Watt, wie in den Niederlanden, angehoben. Dies bietet bei der Neuanschaffung den Vorteil, dass die Stromrechnung bei der Verwendung eines Ferraris-Zählers weiter fällt, wenn im Haushalt vorübergehend keine Strom verbrauchenden Geräte laufen. Betreiber mit digitalen Geräten können derzeit davon nur profitieren, wenn sie den nicht genutzten Strom in einem Stromspeicher zwischenspeichern. Andernfalls geht er kostenlos ins öffentliche Netz. Die maximale Solarleistung der Balkonsolaranlage wurde auf 2 KW angehoben.
Schnellere Anmeldung von Balkonkraftwerken
Weiterhin wurde für Endverbraucher die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht. Statt wie bisher 20 sind nur mehr fünf Angaben bei der Anmeldung notwendig. Neben dem Standort werden das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung und die Stromzählernummer abgefragt. Zusätzlich ist die Anmeldepflicht für die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Dies übernimmt jetzt die Bundesnetzagentur automatisch. Übrigens, wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit einer Strafe von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Solarleistung rechnen. Bei zwei Modulen mit insgesamt 840 Watt beispielsweise macht das pro Monat 8,40 Euro an Strafe aus.
Die Steuervorteile aus dem Jahressteuergesetz 2022 bleiben
Bereits seit letztem Jahr gibt es von der Bundesregierung steuerliche Anreize bei Anschaffung und Betrieb von PV-Anlagen für Privatverbraucher. So ist für den Kauf und die Lieferung von PV-Anlagen, Stromspeichern und Komponenten zur Nachrüstung oder Austausch von Endabnehmern keine Mehrwertsteuer mehr zu zahlen.
Wird der Strom nicht ausschließlich selbst genutzt, sondern gegen eine Gebühr ins Stromnetz eingespeist, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Dadurch entfallen die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung. Balkonkraftwerke waren grundsätzlich davon befreit. Und für die Inanspruchnahme eines Lohnsteuerhilfevereins für die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist die PV-Anlage am Dach nicht mehr wie zuvor hinderlich.
Da die Einspeisevergütung von selbst erzeugtem Strom mit PV-Anlagen bis zu einer gewissen Maximalleistung von der Einkommensteuer befreit ist, muss sie in der Steuererklärung nicht mehr eingetragen werden. Die aufwendige Ermittlung von Einnahmen, Ausgaben und Gewinn ist entfallen. Dies gilt für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Garagen bis zu einer Leistung von 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden darf die Maximalleistung nicht mehr als 15 kWp je Wohneinheit überschreiten. Beim Betrieb von mehreren PV-Anlagen dürfen insgesamt nicht mehr 100 kWp produziert werden. Dies ist von Vermietern zu beachten.
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![Sonnenstich, Hitzschlag und Co.: Was bei Hitzeerkrankungen hilft](/images/2024/06/wasser_trinken.jpg)
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Klettern die Temperaturen im Sommer auf 30 Grad und mehr, fühlen sich viele Menschen unwohl.
(ir) Mehr als jeder Dritte (35,2 Prozent) in Bayern verträgt lang anhaltende Hitze und Temperaturen über 30 Grad eher schlecht, bundesweit sind es mit 38,5 Prozent etwas mehr. Das ergab eine repräsentative Online-Umfrage von Civey im Auftrag der AOK. „Viele unterschätzen die Gefahren von Hitze auf die eigene Gesundheit, diese beiliegenden Informationen sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu steigern“, so Lena Kurzhals, Gesundheitsexpertin bei der AOK in Ingolstadt. 41,8 Prozent der Befragten im Freistaat gaben an, bei länger anhaltender Hitze erschöpft zu sein, 14,5 Prozent leiden an Kopfschmerzen und 12,5 Prozent sind von Schwindel und Übelkeit betroffen. Diese Symptome können auf Hitzeerkrankungen hindeuten.
Gesundheitliche Folgen großer Hitze zeigen sich oft unterschiedlich und reichen von einer Hitzeerschöpfung bis hin zum Hitzschlag. Eine Hitzeerschöpfung kann entstehen, wenn bei starkem Schwitzen zu wenig Flüssigkeit zugeführt wird. Hier hilft es, Betroffene in eine möglichst kühle Umgebung zu bringen und die Körpertemperatur zu senken, zum Beispiel mit erfrischenden, feuchten Tüchern an Armen und Beinen. „Um einen bestehenden Flüssigkeitsmangel auszugleichen, sollte man so schnell wie möglich elektrolythaltige, nicht-alkoholische Getränke zu sich nehmen“, so Kurzhals weiter.
Ein Hitzschlag entsteht meist aus einer Hitzeerschöpfung und kann lebensbedrohlich sein. Symptome eines Hitzschlags sind Übelkeit, Erbrechen, trockene, warme Haut, Anstieg der Körpertemperatur (bis 41 Grad Celsius), Verwirrtheit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Im weiteren Verlauf kann sich ein Multiorganversagen entwickeln. „Ein Hitzschlag ist ein akut lebensbedrohliches Krankheitsbild, bei dem sofort der Notarzt oder die Notärztin gerufen werden muss“, so Lena Kurzhals. Bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe sollte bereits mit Kühlungsmaßnahmen begonnen werden.
Ein Sonnenstich ist die Folge direkter, lang andauernder Sonneneinstrahlung auf den ungeschützten Kopf und Nacken ohne ausreichende Abkühlung. Die aufgestaute Hitze reizt die Hirnhaut. Ein heißer, hochroter Kopf ist ein deutliches Anzeichen, häufig kommen Kopfschmerzen, Nackensteife, Schwindel und Übelkeit bis hin zu Erbrechen dazu. Auch hier gilt: Bei Anzeichen eines Sonnenstichs sollten sich Betroffene sofort in den Schatten begeben beziehungsweise einen kühlen Ort aufsuchen und den Kopf hochlagern.
Internet-Tipps:
• www.aok.de/pk/hitzeschutz
• www.hitzeaktionstag.de
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![Fußball EM: Wo werden die Preisgelder versteuert?](/images/2024/06/euroscheine.jpg)
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Die 17. Fußball-Europameisterschaft, die in Deutschland stattfindet, ist in vollem Gange.
(ir) Noch bis Sonntag, 14. Juli 2024, spielen die Nationalmannschaften um gigantische Preisgelder von insgesamt 331 Millionen Euro und den Titel „Europameister 2024“. Die Kosten für das Spektakel belaufen sich auf 650 Millionen Euro, knapp die Hälfte davon geht auf die zehn deutschen Austragungsorte zurück.
Bezahlt wird alles aus Steuergeldern. Schließlich geht es um das Ansehen und den sportlichen Erfolg Deutschlands. Für die Veranstalter UEFA und DFB ist die EM auf alle Fälle ein großer wirtschaftlicher Erfolg. Sie erwarten einen Gewinn von 1,7 Milliarden.
An Steuern sollen davon 65 Millionen, also gerade mal 3,8 Prozent des Gewinns beziehungsweise 10 Prozent der Ausgaben zurück nach Deutschland fließen. Ein kostspieliges Vergnügen. Daher die Frage, ob da noch was in die Staatskasse kommt? Wie sieht es denn mit der Versteuerung der Preisgelder der Spieler aus?
Wie werden die Preisgelder von der UEFA aufgeteilt?
Als Antrittsprämie gibt es für die 24 qualifizierten Nationalteams jeweils 9,25 Millionen Euro von der UEFA, dem europäischen Fußballverband. Dazu erhalten die 24 Mannschaften für jeden Sieg 1 Million Euro und 500.000 Euro für jedes Unentschieden bei den Gruppenspielen.
Den 16 Teams, die das Achtelfinale erreichen, winken jeweils 1,5 Millionen Euro. Das Viertelfinale bringt 2,5 Millionen Euro ein und für den Einzug ins Halbfinale gibt es 4 Millionen Euro für je vier Teams. Der Vizeeuropameister streicht ganze 5 Millionen ein und der Europameister kann sich über eine Siegesprämie in Höhe von 8 Millionen Euro für den Titel freuen.
Insgesamt gibt es für den finalen EM-Sieger im Verlauf aller Spielrunden inklusive dreier Gruppensiege den Maximalbetrag von 28,25 Millionen Euro. Sollte Deutschland Europameister werden, fließt diese Summe von der UEFA an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und nicht an die Spieler.
Wieviel erhalten die Spieler von den Siegesprämien?
Die nationalen Verbände legen für ihr Land jeweils eigenständig fest, wie viel sie von den erfolgsbezogenen Preisgeldern ihren Mannschaftsspielern vertraglich zukommen lassen. Es wird also nur ein Teil davon an die Spieler weitergegeben.
So soll jeder einzelne Spieler des deutschen EM-Kaders bei einem Gruppensieg 50.000 Euro erhalten. Der Einzug ins Viertelfinale bringt jedem doppelt so viel ein, das Halbfinale nochmals 50.000 Euro mehr. Erspielen sie den Vizeeuropameistertitel, dürfen sie sich über 250.000 Euro freuen. Im Falle des Titelgewinns erhält jeder die Rekordprämie von 400.000 Euro.
Von den 28,25 Millionen Euro zahlt der DFB somit 10,4 Millionen Euro an die Spieler aus. Die Differenz sind Einnahmen des DFB, mit denen er unter anderem die Ausgaben für die Spieler, wie beispielsweise Übernachtungskosten und Verpflegung bestreitet, oder die Finanzierung des DFB-Campus stützt.
Welches Land kassiert die Steuern aus der EM?
Wir haben dazu die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) befragt, die sich in Steuersachen auskennt. Die Nationalmannschaft für die EM wird aus Spielern von verschiedenen Clubs zusammengestellt. Der jeweilige Fußballclub, für den sie normalerweise vertraglich spielen, ist ihr Arbeitgeber.
In dieser Funktion zahlt er seinen angestellten Spielern die Vereinsgehälter aus und ist für deren Besteuerung zuständig. Das gilt auch für die Prämien, welche die Spieler vom DFB erhalten. Der Heimatverein müsste die Steuern abführen, solange es ein deutscher Profi-Club ist.
Da sich der DFB die besten Spieler aus allen Clubs holt, sind das alle Spitzenverdiener. Mit einem Jahresgehalt von 1,4 Millionen Euro zählt Maximilian Mittelstädt ebenso dazu wie Manuel Neuer mit seinen 21 Millionen Euro oder Toni Kroos mit mehr als 24 Millionen Euro. Daher kommt bei der Versteuerung der Preisgelder der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zum Tragen.
Sozialabgaben spielen da keine Rolle mehr, weil die Beitragsbemessungsgrenzen mit dem Grundgehalt überschritten sind. Bei einem EM-Sieg fallen so für jeden Spieler auf die Prämie von 400.000 Euro insgesamt 189.900 Euro Steuern an.
Steuerberater und Vorstand Tobias Gerauer erklärt zudem, dass Spieler anderer europäischer Nationalmannschaften bei internationalen Löhnen die Beträge normalerweise in dem Land versteuern müssen, in dem sie entstanden sind. Somit hat Deutschland als Austragungsland dem Grunde nach das Besteuerungsrecht, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass alle Nationalteams die Prämien in Deutschland versteuern. Hierfür müsste man wissen, welche Steuererleichterungen und Steuererlasse das Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen hat.
Die Einnahmen der UEFA jedenfalls werden größtenteils steuerfrei belassen, wobei über die exakte Höhe bislang von Regierungsseite geschwiegen wird. Ob das ebenfalls für die Preisgelder der nationalen Fußballverbände gilt, ist ebenso unbekannt. Allgemein gilt für Mannschaftssportarten ein kompletter Steuererlass, wenn dieser im Gegenzug im jeweiligen ausländischen Staat für in Deutschland ansässige Sportler und Clubs auch gilt. Welche Steuererlasse und Steuernachlässe für die Fußball-EM zugesagt wurden, werden wir aufgrund des Steuergeheimnisses wohl leider nicht erfahren.
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