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Wegen eines Streiks der GDL wird der bundesweite Zugverkehr massiv beeinträchtigt sein.
(ir) Der Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn werden von Donnerstag, 7. März 2024 bis einschließlich Freitag, 8. März 2024 bundesweit wegen eines Streiks der GDL, der Gewerkschaft der Lokomotivführer, massiv beeinträchtigt sein.
Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.
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Der regionale Arbeitsmarkt im Februar 2024: Die Arbeitslosigkeit stieg erneut leicht an.
(ir) „Der Winter macht aktuell noch keine Anstalten, dem Frühjahr das Feld zu überlassen, zumindest den regionalen Arbeitsmarkt betreffend. Die Arbeitslosigkeit stieg im Februar im Vergleich zum Vormonat erwartungsgemäß nochmals leicht an. Insgesamt mangelt es an Dynamik. Dies ist vor allem der fehlenden Zuversicht in eine kurzfristige wirtschaftliche und konjunkturelle Belebung geschuldet“, erläutert Johannes Kolb, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt, die jüngste Entwicklung.
Zum Stichtag im Februar waren in der Region 8.554 Menschen arbeitslos gemeldet, 130 mehr als noch im Januar. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres nahm die Zahl der Betroffenen um 720 Personen deutlich zu. Die aktuelle Arbeitslosenquote pendelt sich wie im Vormonat bei 2,9 Prozent ein. Vor einem Jahr lag sie noch bei 2,7 Prozent.
„Die aktuelle Zunahme beschränkt sich in erster Linie auf den Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung. Besonders betroffen waren vor allem Beschäftigte aus den Segmenten Fertigungstechnik, Handel, Verkehr und Logistik“, erläutert der Agenturchef.
„Ausbildung bedeutet Zukunft! Mit Aushändigung der Zwischenzeugnisse läuft nun die heiße Phase am Ausbildungsmarkt. Wer im September eine Lehre beginnen möchte und damit einen der wichtigsten Grundsteine für vielfältige Berufschancen und aussichtsreiche Perspektiven legt, sollte sich jetzt an die Berufsberatung der Agentur für ein individuelles Beratungs- oder Vermittlungsgespräch wenden“, so Johannes Kolb. Die Kontaktaufnahme ist am schnellsten und einfachsten per E-Mail möglich:
Das Angebot an Ausbildungsplätzen ist in allen Segmenten umfangreich, breit gefächert und attraktiv. Insgesamt mehr als 3.100 Lehrstellen stehen den rund 1.800 interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zur Auswahl bereit. Vor allem im Handel und Verkauf, im Bank- und Bürobereich, als künftige/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r und natürlich als KFZ-Mechatroniker/in bieten viele Unternehmen Ausbildungsmöglichkeiten an.
Der Arbeitsmarkt im Stadtgebiet Ingolstadt und in den Landkreisen:
Im Stadtgebiet Ingolstadt hat sich die Zahl der arbeitslosen Menschen im Berichtsmonat Februar um 27 Personen auf insgesamt 2.958 Betroffene erhöht (Vorjahr: 2.836 Personen). Die aktuelle Arbeitslosenquote pendelt sich erneut bei 3,6 Prozent ein. Vor Jahresfrist lag sie bei 3,5 Prozent. Zum Zähltag waren 1.436 unbesetzte Stellen gemeldet, 36 mehr als vor Monatsfrist.
Im Landkreis Eichstätt stieg die Arbeitslosigkeit im Februar nochmals leicht an. Zum Stichtag waren 1.908 Personen auf Arbeitssuche, 22 mehr als im Vormonat, 205 mehr als vor Jahresfrist. Die Arbeitslosenquote beläuft sich Ende Februar – wie im Januar - auf gute 2,5 Prozent (Vorjahr: 2,2 Prozent). 1.121 Arbeitsstellen und damit 57 weniger als im Januar, sind den Vermittlungsfachkräften als vakant gemeldet.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist die Arbeitslosenquote im Februar nochmals um 0,1 Punkte auf 3,1 Prozent angestiegen (Vorjahr: 2,8 Prozent). Zum Stichtag wurden 1.790 Personen als arbeitslos gezählt, 53 mehr als im Vormonat, 176 mehr als noch vor einem Jahr. 872 Arbeitsstellen sind als vakant gemeldet, sechs weniger als im Vormonat, 108 mehr als vor Jahresfrist.
Auch im Landkreis Pfaffenhofen ist nochmals ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Die Zahl der arbeitslos Gemeldeten erhöhte sich um 28 Personen auf 1.898. Gegenüber dem Februar des Vorjahres bedeutet dies einen Zuwachs um 217 Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeitslosenquote pendelt sich unverändert nochmals bei 2,5 Prozent ein (Vorjahr: 2,2 Prozent). Das Arbeitsplatzangebot umfasst 1.220 offenen Stellen und damit 65 weniger als im Vormonat.
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Von Anfang März bis Ende September dürfen Hecken nur noch schonend geschnitten werden.
(ir) Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht stark zurückgeschnitten, komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. Das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein starkes Zurückschneiden der Rückzugsort der Tiere zerstört würde. Wird ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt in jedem Fall verschoben werden. Darauf weist das Team Stadtgrün der Stadtwerke Pfaffenhofen hin.
Gartenbesitzer sollten zum öffentlichen Straßenraum und im Sinne einer guten Nachbarschaft auch zu Nachbargrundstücken hin alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden.
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Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht mehr nur für Gering-, sondern auch Normalverdienern geschenkt.
(ir) Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom Staat erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten und Auszubildende anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich der Personenkreis laut Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigte vergrößert. Es machte aber nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf staatliche Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, wer ein Anrecht auf die Finanzspritze hat und wie leicht sie beantragt werden kann.
Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmenden mit einem geringen Einkommen geschaffen. Nun wurden die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, für diverse Formen des Beteiligungssparens auf Normalverdiener ausgedehnt. Ledige können sie bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro beantragen.
Das Bruttoeinkommen kann über der Höchstgrenze liegen
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde. Dieses kann weit darüber liegen, was für den Laien aus den gesetzlichen Höchstgrenzen nicht sichtbar ist. Alleinstehende ohne Kinder können so rund 51.200 Euro pro Jahr vereinnahmen und verheiratete Doppelverdiener mit zwei Kindern bis zu 124.200 Euro. „Im individuellen Fall kann das Einkommen noch höher liegen. Es kommt darauf an, wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann" erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Daher können diese Werte nur der groben Orientierung dienen. Daher sollte man die Zulage allemal beantragen, damit die Zuschüsse vom Staat nicht verschenkt werden.
Förderfähige Sparpläne sind VL-zertifiziert
Unter das gesetzlich formulierte Beteiligungssparen fallen verschiedene Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise Fondssparpläne oder Banksparpläne. Damit der Staat den Vermögensaufbau unterstützt, verlangt er, dass der Sparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassen ist. VL-fähige Altersvorsorgeverträge, wie Riester oder Pensionskassen, fallen nicht darunter. Das Ziel der Sparzulage ist der Vermögensaufbau und nicht die Altersvorsorge. Auch Bausparverträge sind zulagenberechtigt. Weniger bekannt ist, dass die Zulage für die Rückzahlung eines Darlehens für selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls genutzt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen werden NICHT vorausgesetzt
Obwohl der Sparvertrag VL-zertifiziert sein muss, wird nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich zusätzlich zum Gehalt VL an seine Beschäftigten zahlt. Auch diese Tatsache ist vielen unbekannt. Die AN-Sparzulage kann durchaus genutzt werden, wenn die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers die monatliche Sparrate vom Nettolohn des Beschäftigten abzieht und direkt in den vermögensbildenden Sparvertrag einzahlt. Dazu sind Arbeitgeber übrigens gesetzlich verpflichtet, sofern der Arbeitnehmende dies möchte. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitgeber die Einzahlung vornimmt und nicht der Inhaber des Anlagezertifikats. Ebenso können Arbeitnehmende den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken, wenn die VL-Zahlungen des Betriebs geringer als 40 Euro ausfallen, um die volle Sparzulage zu erhalten.
So viel Geld gibt es geschenkt
Der Fördersatz beim Bausparen beträgt neun Prozent von maximal 470 Euro jährlich eingezahlten Sparbeträgen, also bis zu 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent der jährlich angelegten Beträge bis maximal 400 Euro, demnach mit höchstens 80 Euro bezuschusst. Der Staat legt also 80 Euro zum Sparguthaben drauf, wenn z.B. ein Aktienfonds mit 400 Euro im Jahr bespart wird. Die beiden unterschiedlichen Anlageformen, Kapitalanlage und Wohnungsbau, können miteinander kombiniert werden. Die maximale Sparzulage pro Jahr bei zwei förderfähigen Verträgen mit 870 Euro jährlichem Sparbeitrag beträgt somit 123 Euro, beziehungsweise 246 Euro bei Ehepaaren. Und dieses Geldgeschenk lassen sich viele Arbeitnehmende entgehen!
Wie kommt man an die Zulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden, indem ein Kreuz im Abfragekästchen gesetzt wird. Das ist alles! Es braucht nur die Steuererklärung und ein Kreuz an der richtigen Stelle. Der hierfür benötigte Nachweis der Vermögensbildung wird vom Bankinstitut alljährlich elektronisch an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt. Eigentlich schade, dass die Zulage in Kenntnis des Einkommens und Sparnachweises nicht automatisch vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern man sich aktiv darum bemühen muss. Die Lohnsteuerhilfe Bayern beispielsweise kümmert sich beim Erstellen der Einkommensteuererklärung automatisch um die Beantragung für ihre Mitglieder.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Ein großer Irrtum ist zu glauben, dass die Zulage von Anfang an jährlich ausbezahlt wird. Erstmal wird sie vom Finanzamt bis zum Ablauf der Sperrfrist nur festgesetzt. Die Sperrfrist beträgt in der Regel sieben Jahre und hat den Zweck, dass das Geld längerfristig angelegt wird. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Summe auf einmal auf den Sparvertrag überwiesen. Beim Bausparen erfolgt die Auszahlung sogar erst mit der Zuteilung der Bausparsumme.
Die staatliche Finanzspritze ist komplett steuerfrei und zählt weder arbeitsrechtlich noch steuerlich zu den Einkünften, auch nicht in der Sozialversicherung. Sollte es bisher versäumt worden sein, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen, kann dies rückwirkend noch für vier Jahre gemeinsam mit einer freiwilligen Steuererklärung geschehen.
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Rehasport und Funktionstraining: Genehmigung entfällt.
(ir) Seit Anfang des Jahres 2024 verzichtet die AOK in Ingolstadt auf die Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich Rehasport und Funktionstraining. Künftig können Betroffene das Angebot direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen.
„Damit entlastet die AOK ihre Versicherten und trägt zudem ein Stück weit zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen bei“, sagt Christian Ponzer, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Ingolstadt. Zuletzt verzeichnete die AOK Bayern rund 30.000 Anträge für Rehasport und Funktionstraining.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen können Rehasport oder Funktionstraining ein wichtiger Baustein sein, um das Wohlbefinden zu stärken und aktiver am Leben teilzuhaben. Rehasport und Funktionstraining sind zwei Arten von unterstützendem Bewegungssport.
Der wichtigste Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass das Funktionstraining speziell darauf abzielt, die Fähigkeiten für Menschen mit chronischen Erkrankungen für den Alltag zu verbessern, während Rehasport sich auf die allgemeine körperliche Fitness konzentriert. Beim Rehasport steht der Sport im Mittelpunkt. Das Funktionstraining hingegen arbeitet mit Therapiemitteln auf physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Ebene.
Sowohl der Rehasport als auch das Funktionstraining finden in Gruppen statt, gemeinsam mit anderen Betroffenen. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln, doch einen Zweck haben beide gemeinsam: Sowohl beim Rehasport als auch beim Funktionstraining ist das langfristige Ziel stets, dass man das Erlernte weiterverfolgt, also nach der Maßnahme möglichst selbständig durchführt.
Der gemeinsame Sport in der Gruppe und das Austauschen von Erfahrungen mit anderen Menschen mit Beeinträchtigungen kann dabei zusätzlich motivieren. Rehasport und Funktionstraining werden von der Ärztin oder vom Arzt verordnet. Die Verordnung geben Versicherte direkt bei der anerkannten Rehasport- beziehungsweise Funktionstrainingsgruppe ab und können so umgehend mit den Übungseinheiten starten.
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