Ingolstadt
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![Die Hochwasserlage in Ingolstadt](/images/2024/06/hochwasser.jpg)
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Nachdem sich die Donau im Ingolstädter Stadtgebiet zurückgezogen hat, wurde die Warnung für den Bereich Baggersee/Roter Gries aufgehoben.
(ir) Doch errichtete Straßensperren bleiben derzeit noch bestehen. Das Ingolstädter Tiefbauamt arbeitet an der Überprüfung und Instandsetzung der Brücken, Straßen und Wege.
An der Stauseestraße kam es zu einer gravierenden Beschädigung einer Brücke. Aufgrund der massiven Unterspülung ist die Brücke im Moment einsturzgefährdet. Derzeit laufen von Feuerwehr und Tiefbauamt Sicherungsarbeiten, um die Brücke für den Verkehr wieder freigeben zu können.
Bewohner der von der Überflutung betroffenen Gebiete werden ausdrücklich auf folgendes hingewiesen:
• Meiden Sie überflutete Restflächen, insbesondere Senken und unwegsames Gelände!
• Durchqueren Sie keine überschwemmten Straßen mit Fahrzeugen!
• Standen elektrische Bauteile unter Wasser wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb!
• Ausgetretenes Heizöl oder andere Schadstoffe müssen durch ein Fachunternehmen entsprechend entsorgt werden.
Ab heute können Sandsäcke an den Wertstoffhöfen Süd und Fort Hartmann entsorgt werden. Die Säcke müssen separat, Sand und Sack getrennt, entsorgt werden. Es ist dort jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.
Bei Fragen zur Stromversorgung stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Stadtwerke Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 80-43 20 zur Verfügung. Fragen zu Grundwasser, Kanal oder Entsorgung beantworten die Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Rufnummer (08 41) 3 05-33 33.
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![Zoll-Razzia auch in Ingolstadt](/images/2024/06/finanzkontrolle_schwarzarbeit.jpg)
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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie.
(ir) Am Samstag, 8. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten „Leistungsbetrugs“.
Beim Hauptzollamt Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls an den Standorten Ingolstadt, Augsburg Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen.
„Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten“, so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg, und unterstrich die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie.
(ir) Am Samstag, 8. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten „Leistungsbetrugs“.
Beim Hauptzollamt Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls an den Standorten Ingolstadt, Augsburg Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen.
„Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten“, so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg, und unterstrich die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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![Hochwasser der Donau belastet Kanalisation](/images/eilmeldung.jpg)
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe informieren über Rückstau im Kanalnetz.
(ir) „Die Kanäle sind voll“, berichtet der Kanalunterhalt der Ingolstädter Kommunalbetriebe. Auch wenn der Kanalablauf zur Zentralkläranlage in Mailing funktioniert, kommt es durch die Wassermengen zu Rückstau im Kanalnetz.
Deshalb weisen die Ingolstädter Kommunalbetreibe die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rückstausicherungen hin: So sollten alle Abflussstellen im Haus, die unterhalb der Straßenoberkante sind, zwingend abgesichert sein.
In diesem Zusammenhang stellen die Ingolstädter Kommunalbetriebe fest, dass viele Gebäude bereits gut vorbereitet wurden. Sie ziehen diesen Rückschluss anhand der wenigen Beschwerden.
Weitere Informationen zum Thema Rückstau erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-36 66.
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![Hochwasserabfälle unbedingt bei der MVA unbedingt anmelden](/images/2017/10/mva.jpg)
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Nicht angemeldete und freigegebene Anlieferungen müssen leider abgewiesen werden.
(ir) Die sehr großen Massen an Hochwasserabfall übersteigen die freien Verbrennungskapazitäten der MVA Ingolstadt, daher ist nur eine koordinierte und mit den betroffenen Landkreisen abgestimmte Anlieferung dieser Abfälle möglich.
Nicht freigegebene Anlieferungen durch private Entsorgungsunternehmen müssen von der MVA leider abgewiesen werden, da ansonsten die Entsorgungssicherheit der kommunalen Abfälle gefährdet ist.
Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich darum gebeten, nur Termine für Privatanlieferungen von Hochwassermüll in der MVA anzumelden. Die MVA bittet um Verständnis, dass die Wertstoffhöfe nicht mit der zusätzlichen Anlieferung von sonstigem Sperrmüll überlastet werden sollen.
Ein koordinierter Ablauf ist dringend erforderlich, da es sonst zur weiteren Überlastung, gegebenenfalls sogar zum Stillstand der MVA kommen kann. Im Hochwasserabfall sind zum Teil leicht brennbare Flüssigkeiten und Gasflaschen, die größere Störungen verursachen können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Hochwassermüll vereinzelt zur Selbstentzündung neigen kann.
Die MVA bittet um Verständnis für diese Vorgehensweise, da jetzt den betroffenen Kommunen, Gemeinden, Landkreisen und den Bürgern geholfen werden muss. Anmeldungen von Hochwasserabfall ist online über die Internetseite www.mva-Ingolstadt.de oder telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 3 78-0 möglich.
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