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Familien in Bayern bewegen sich zu wenig – so lautet ein wesentliches Ergebnis der AOK-Familienstudie 2018.
(ir) Der Studie zufolge bewegen sich 40 Prozent der befragten Eltern zwar täglich mit ihren Kindern, doch für jede dritte Familie spielt körperliche Aktivität in der Freizeit kaum eine Rolle. Ein Grund könnte der zeitliche Stress von Eltern sein, den 39 Prozent der Befragten als größten Belastungsfaktor ansehen. Nahezu identische Ergebnisse ergab die Befragung der Eltern für ganz Deutschland. „Unsere Gesellschaft leidet immer mehr an Übergewicht und Bewegungsmangel, die Ergebnisse sind ein klares Alarmsignal“, so Miriam Hofbeck, Bewegungsfachkraft bei der AOK in Ingolstadt. So gaben weniger als die Hälfte der Befragten an, mit ihren Kindern in der Freizeit zu Fuß zu gehen, Rad zu fahren oder Sport zu treiben. „Viele Eltern haben Vorbildfunktion für ihre Kinder, gerade was Bewegung angeht“, so Miriam Hofbeck.
Es ist kein Geheimnis: Sind Eltern und Kinder einmal oder sogar mehrmals täglich gemeinsam körperlich aktiv, geht es den Kindern besser und sie leiden viel seltener unter Beschwerden. „Häufige gemeinsame Bewegung der Eltern mit ihren Kindern beugt kindlichem Übergewicht vor und vermindert die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Stress bei Kindern“, so Miriam Hofbeck. Dabei ist schon viel gewonnen, wenn man alltägliche Wege wie den Schul- oder Einkaufsweg aktiver gestaltet. Zusätzlich kann man vor allem in der wärmeren Jahreszeit am Wochenende ausgedehnte gemeinsame Aktivitäten im Freien einplanen.
Miriam Hofbeck empfiehlt, Elternsport und Kinderbewegung zu kombinieren. Viele Kinder möchten gerne dabei sein, wenn die Eltern joggen gehen, können aber das Tempo nicht durchhalten oder finden es schnell langweilig. Daher eignen sich Strecken, wo die Kinder mit Rad, Roller oder Inlinern nebenherfahren können. „Wenn die Eltern gemeinsam mit den Kindern laufen, sollte es hingegen möglichst abwechslungsreich zugehen, zum Beispiel mit Wettrennen, Gehstrecken und spielerischen Elementen“, so Miriam Hofbeck.
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Besser abgesichert: Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren.
Die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt.
In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert?
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und in Serbien. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zuhause ist.
Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus?
Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen Urlaubern, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Mit ihr können Behandlungskosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem können sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligungen ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, kann ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Übrigens: Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzversicherung ein Muss. Eine solche Versicherung kann auch die AOK in Ingolstadt vermitteln.
Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland?
Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gilt dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlungen gibt es unterschiedlichste Regeln. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
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Durchs Wasser gleiten und dabei fit werden.
Bei sommerlichen Temperaturen zieht es viele Menschen ins Freibad oder an den Badesee. „Schwimmen macht nicht nur Spaß, sondern zählt auch zu den gesündesten Sportarten“, sagt Miriam Hofbeck, Bewegungsfachkraft bei der AOK in Ingolstadt. Bewegung im Wasser bringt Herz und Kreislauf in Schwung, stärkt die Venen und regt die Durchblutung an. Die Auftriebskraft des Wassers sorgt dafür, dass Gelenke, Bänder und Wirbelsäule entlastet werden. „Dadurch eignet sich Schwimmen auch für übergewichtige Menschen“, so Miriam Hofbeck. Für alle, die unter Arthrose oder Rückenschmerzen leiden und wegen des Belastungsschmerzes keinen Sport mehr treiben können oder wollen, ist Bewegung im Wasser ebenfalls optimal.
Ein Vorteil des Schwimmens ist auch, dass dabei sehr viele Muskelgruppen gleichzeitig beansprucht werden. Neben den Arm- und Beinmuskeln wird im Wasser zusätzlich die Rumpfmuskulatur gestärkt. Wer schwimmt, verbrennt zudem Fett und trainiert die Atemmuskulatur sowie das Immunsystem. „Außerdem kann man beim Schwimmen wunderbar abschalten“, so Miriam Hofbeck. Voraussetzung für die positiven Effekte ist die richtige Körperhaltung. So sollten zum Beispiel Brustschwimmer ihren Kopf nicht krampfhaft aus dem Wasser halten, denn das belastet die Halswirbelsäule und den Nacken und kann zu Verspannungen führen. „Besser ist es, das Gesicht einzutauchen und stromlinienförmig durchs Wasser zu gleiten“, rät Miriam Hofbeck. Besonders wirbelsäulenschonend ist das Rückenschwimmen. Dabei sollten Schwimmer allerdings auf andere Badegäste achten. Wer verschiedene Schwimmstile beherrscht, sollte sie variieren, damit die Muskeln gleichmäßig belastet werden.
Bei schönem Wetter schwimmen viele Menschen lieber in einem See statt im Freibad. Dabei sollte man zur eigenen Sicherheit einige Tipps beherzigen. „Badegäste sollten möglichst nur bewachte Badeseen aufsuchen und auch alle Warn- und Hinweisschilder dort beachten“, empfiehlt Miriam Hofbeck. Sinnvoll ist es auch, sich vorher über die Wasserqualität des Sees zu informieren, etwa im Internet. Denn Keime, Mineralöle, Rückstände von Reinigungsmitteln oder Algen können das Wasser verunreinigen und die Gesundheit gefährden. Bewachsene und sumpfige Uferzonen sollten Schwimmer meiden, da sie sich leicht in den Pflanzen verhaken können. „Auf den Sprung in ein unbekanntes Gewässer sollte man unbedingt verzichten“, rät Miriam Hofbeck. Hindernisse im Wasser oder eine geringe Wassertiefe können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Und: In einem See kann es Strömungen geben, die an der Oberfläche nicht erkennbar sind. Daher ist es besser, nicht weit hinauszuschwimmen, sondern sich parallel zum Ufer zu bewegen. Bei einem Gewitter sollten alle Badegäste sofort das Wasser verlassen.
Wer selbst einmal im Wasser Gesundheit tanken will kann sich unter www.aok-gesundheitskurse.de für einen der AOK-Aqua-Kurse anmelden.
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In wenigen Monaten startet der deutsch-bolivianische Schüleraustausch des Vereins Amigos de la Cultura e.V. für den noch Gastfamilien gesucht werden.
(ir) Bei dem Schüleraustausch ist er Verein der gemeinnützige Verein Amigos de la Cultura e.V. auf der Suche nach Familien, Ehepaaren und Alleinerziehenden, die einem bolivianischen Schüler im Alter von 14 bis 16 Jahren zwischen dem 21. September 2019 und dem 2. Januar 2020 aufnehmen möchten. Die Schüler lernen an ihrer Heimatschule Deutsch als Fremdsprache und können sich schon gut verständigen.
Bolivien ist dreimal so groß wie Deutschland und erstreckt sich von den Anden bis ins Tiefland mit einzigartigen Nationalparks. Seien Sie neugierig, die Aufnahme eines weiteren Familienmitglieds bereichert ihren Alltag und verbindet über gemeinsame Erlebnisse.
Interessierte Familien wenden sich bitte an Franz-Josef Michel unter der Telefonnummer (01 60) 98 44 55 88 oder per E-Mail an
Das Foto zeigt Nicolas aus Bolivien mit seiner Gastfamilie.
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Etwa fünf Prozent der gesetzlichen Krankenversicherten haben 2018 ein Fluorchinolon-Antibiotikum verordnet bekommen.
(ir) Fluorchinolone gehören in Deutschland zu den häufig verordneten Antibiotika, obwohl sie ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen haben und zu den Reserve-Antibiotika zählen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat nun erstmals die zusätzlichen Risiken dieser Arzneimittel im Vergleich zu anderen Antibiotika auf der Grundlage von Studienergebnissen hochgerechnet: Für die schätzungsweise 3,3 Millionen Patienten, die in Deutschland im Jahr 2018 im Rahmen von 3,5 Millionen Therapien mit Fluorchinolonen behandelt wurden, ist davon auszugehen, dass mehr als 40.000 Patienten zusätzlich von Nebenwirkungen wie einer Schädigung des Nervensystems, der Hauptschlagader oder einem Sehnenriss betroffen waren und sich 140 zusätzliche Todesfälle ereigneten. „Diese Zahlen sind besonders alarmierend, weil für viele Erkrankungen gut wirksame und risikoärmere Antibiotika zur Verfügung stehen und die Gefahren den pharmazeutischen Herstellern bereits seit Jahren bekannt sind“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.
Nach Berechnungen des WIdO haben 20,4 Millionen und damit mehr als jeder vierte GKV-Versicherte im Jahr 2018 mindestens einmal von ihrem Arzt eine Antibiotikaverordnung erhalten. Von den insgesamt 310 Millionen verordneten Antibiotika-Tagesdosen des Jahres 2018 entfallen 8,2 Prozent (25,6 Millionen Tagesdosen) auf die Gruppe der Fluorchinolon-Antibiotika. Trotz des seit 2011 zurückhaltenderen Verordnungsverhaltens der Ärzte wurden im Jahr 2018 nach Abschätzung auf Basis von AOK-Daten immer noch etwa 3,3 Millionen Patienten und damit fast 5 Prozent der mehr als 72 Millionen GKV-Versicherten mit diesen Wirkstoffen behandelt. Führend bei den Fluorchinolonen ist der Wirkstoff Ciprofloxacin mit fast zwei Dritteln der Verordnungen (64 Prozent).
„Die hohe Zahl der Verordnungen lässt darauf schließen, dass Fluorchinolon-Antibiotika häufig nicht als Mittel der Reserve und auch nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Infektionen zum Einsatz kommen“, so Schröder. „Und das, obwohl Fluorchinolone weltweit als Reserve-Antibiotika gelten, also erst nach Versagen anderer Alternativen und für lebensrettende Maßnahmen zur Anwendung kommen sollten. Und schon gar nicht bei leichteren Erkrankungen wie einfachen Erkältungen, die meist, gemäß den ärztlichen Behandlungsleitlinien, überhaupt nicht mit Antibiotika behandelt werden sollten. Damit kann eine Resistenzentwicklung verhindert werden und die Wirksamkeit der Reserve-Antibiotika wird nicht gefährdet.“
Das WIdO hat mit Unterstützung von Prof. Winfried V. Kern vom Zentrum Infektionsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg auf der Basis medizinischer Berichte zu unerwünschten Wirkungen dieser Arzneimittel eine Abschätzung vorgenommen, wie viele Patienten in Deutschland dem zusätzlichen Risiko für bestimmte Fluorchinolon-assoziierte Nebenwirkungen ausgesetzt waren. Diese Schätzungen ergeben, dass im Vergleich mit anderen Antibiotika unter je 100.000 Fluorchinolon-Anwendern zusätzlich 1.161 Nebenwirkungen des Nervensystems (vor allem Verwirrtheit und Unruhe), 33 Sehnenrupturen (Sehnenrisse), 8 Aorten-Aneurysmen (Gefäßschädigungen der Hauptschlagader) sowie vier kardiovaskuläre Todesfälle auftreten können.
Unterstellt man, dass eine der oben aufgeführten Nebenwirkungen prinzipiell bei der Einnahme jeder Packung auftreten kann, würde dies für 2018 bei 3,5 Millionen Arzneimittelfällen einer Zahl von mehr als 40.000 solcher Nebenwirkungen entsprechen, die bei Antibiotikaverzicht oder Einsatz eines anderen Antibiotikums nicht vorgekommen wären. In diesen Berechnungen ist eine große Anzahl von weiteren Komplikationen, zum Beispiel Hyperglykämien bei Diabetikern, nicht berücksichtigt. Darüber hinaus kann nach diesen Ergebnissen von bis zu 140 zusätzlichen Todesfällen im Jahr 2018 ausgegangen werden.
Die amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) hat bereits 2008 über schwerwiegende Nebenwirkungen von Fluorchinolonen berichtet. Auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat die Ärzte immer wieder darauf hingewiesen, Fluorchinolon-Antibiotika maßvoll einzusetzen. Immerhin wird das Toxizitätsmuster der Chinolone und Fluorchinolone inzwischen als spezielles FQAD-Syndrom (Fluoroquinolone-Associated Disability) bezeichnet. Von den einst 16 Vertretern der Fluorchinolone sind derzeit in Deutschland nur noch fünf im Handel. Die restlichen elf wurden bereits zum Teil kurz nach ihrer Einführung, meist wegen toxischen Komplikationen oder Unverträglichkeiten, wieder vom Markt genommen.
Doch erst Anfang April 2019, nach dem Abschluss eines zwei Jahre dauernden europäischen Risikobewertungsverfahrens, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einem sogenannten Rote-Hand-Brief mit, dass Ärzte Fluorchinolone wegen schwerer Nebenwirkungen nur noch im Einzelfall verschreiben sollen. Und erst damit müssen die Pharmahersteller die Anwendungen in der Packungsbeilage ihrer Arzneimittel massiv einschränken.
„Viele Antibiotikapatienten in Deutschland wurden jahrelang zusätzlichen Risiken ausgesetzt, obwohl den pharmazeutischen Herstellern die besonderen Gefahren von Fluorchinolonen bereits seit vielen Jahren aus anderen Ländern bekannt waren. Zukünftig müssen Patienten intensiv über die Gefahren und Alternativen dieser Medikamente aufgeklärt werden und im Schadensfall gezielt Unterstützung bekommen“, fordert Schröder. Auch in der Arztpraxis sieht er noch Verbesserungsbedarf, damit dem verordnenden Arzt entsprechende Informationen schneller angezeigt werden und damit rascher im Versorgungsalltag ankommen können: „Konkrete Hinweise in der Praxissoftware könnten den Arzt darin unterstützen, Arzneimittel ausschließlich in den von der Zulassungsbehörde zugelassenen Indikationen einzusetzen. Warnhinweise, wie beispielsweise die aus den Rote-Hand-Briefen, könnten dann direkt in den digitalen Systemen genutzt werden. Zum Wohle einer noch besseren Arzneimittelversorgung der Patienten. Ein erster wichtiger Schritt dafür wäre, dass die verordnungsauslösende Diagnose vom Arzt ebenfalls auf dem Rezeptblatt dokumentiert wird.“