Ingolstadt
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(ir) Mann geht mit Suizidabsichten auf Autobahn spazieren und wird
von LKW erfasst.
Ein 51-jährige Mann war gestern Abend gegen
kurz nach 22:00 Uhr mit seinem VW auf der Autobahn A9 in Fahrtrichtung Nürnberg
unterwegs und hielt ohne erkennbaren Grund kurz vor der Anschlussstelle
Langenbruck auf dem Seitenstreifen an. Danach stieg der Mann aus seinem Fahrzeug
aus und ging auf der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung.
Ein auf dem rechten Fahrstreifen
fahrender Lkw-Fahrer erkannte bei Dunkelheit den Mann im letzten Moment und
konnte mit seinem Lastwagen auf den mittleren Fahrstreifen ausweichen. Trotz des
Ausweichmanövers wurde der Mann von dem Brummi gestreift und stürzte auf die
Fahrbahn. Hierbei wurde der 51-jährige glücklicherweise nur leicht verletzt und
konnte durch zwei nachfolgende Autofahrer, die sofort angehalten hatten, hinter
die Schutzplanke gebracht werden.
Der 47-jährige Lkw-Fahrer aus Polen, der
unverletzt blieb, hielt ebenfalls an und konnte vor Ort zum Unfallhergang
befragt werden. Anhand der Angaben des Fahrers zum Unfallhergang sowie weiterer
Umfeldermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass sich der 51-jährige Mann
umbringen wollte.
Aus diesem Grund wurde der Mann aufgrund akuter
Selbstgefährdung durch die Polizeibeamten in ein Ingolstädter Krankenhaus
eingewiesen.
Der beteiligte Lkw-Fahrer konnte nach der Unfallaufnahme die
Fahrt in Richtung Nürnberg fortsetzen. An seinem Lkw entstand ein Sachschaden in
Höhe von 2.000 Euro.
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(ir) Da ein Autofahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auffiel,
wurde dieser angehalten und bei einer Kontrolle deutlicher Alkoholgeruch
festgestellt.
Der 59-jährige Mann war am Montagabend gegen
19:45 Uhr mit seinem Peugeot in Kösching unterwegs und fiel im Hohlweg aufgrund
seiner unsicheren Fahrweise auf. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde bei
dem Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt und ein freiwilliger
Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab bei dem Fahrer einen Wert von beinahe
1,5 Promille, weshalb eine Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme
angeordnet wurde.
Zudem musste der Mann vor
Ort seinen Führerschein abgeben und wird sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr
vor Gericht verantworten müssen.
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(ir) Die Kripo Ingolstadt konnte mit der Staatsanwaltschaft einen
gewerbsmäßigen Kapitalbetrug in Höhe von 2,5 Millionen Euro aufklären. Die
Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die 48-jährige
Frau nahm im Zeitraum von 2007 bis Februar 2015 in ca. 230 Fällen von rund 100
Personen teils sehr hohe Geldbeträge entgegen. Sie spiegelte den Geldgebern vor,
die Beträge bei einer amerikanischen Bank anzulegen und Zinsen über 50 Prozent
im Jahr zu erwirtschaften.
Tatsächlich hatte die Frau keinerlei
Geschäftsbeziehungen oder Zugriffe auf Konten dieser Bank. Obwohl sie insgesamt
über 5 Millionen Euro vereinnahmte, betrieb sie nur in sehr geringem Umfang
Anlagegeschäfte.
Mit den ihr überlassenen Beträgen bestritt die Beschuldigte
einen aufwändigen Lebensstil und schaffte sich mehrere hochwertige Fahrzeuge an.
Teilweise verwendete die Beschuldigte die Gelder für Zinszahlungen an andere
Anleger, um so tatsächliche Geschäfte vorzutäuschen. Der tatsächlich entstandene
Schaden dürfte sich auf über 2 Millionen Euro belaufen.
Am vergangenen
Mittwoch wurden die Wohn- und Geschäftsräume der 48-Jährigen im Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel und
über 430.000 Euro Bargeld sichergestellt. Mehrere hochwertige Fahrzeuge wurden
beschlagnahmt. Zur Gewinnabschöpfung wurden Spezialisten der
Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben (KPI Z) des Präsidiums
hinzugezogen.
Die Beschuldigte wurde festgenommen. Angaben zur Sache
machte sie nicht. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ auf Antrag der
Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl.
Zum Schutz vor
Anlagebetrug rät die Kripo Ingolstadt:
• Vertrauen Sie Ihr Geld
ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen
nachweisen.
• Wer in Deutschland Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben
will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Lassen Sie sich die Erlaubnis des BAFin
zeigen.
• Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und
zum Vertragsabschluss drängen.
• Lesen Sie die AGB des Anbieters genau durch
und stellen Sie bei Unklarheiten gezielte Nachfragen.
• Erkundigen Sie sich
immer nach der Absicherung Ihrer Investition.
• Holen Sie Vergleichsangebote
anderer Anbieter ein.
• Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und
spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie
die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
• Lassen Sie sich nicht von hohen
Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht
immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust gegenüber.
• Weitere
Präventionshinweise sind z. B im Internet unter der Seite
www.polizei-beratung.de eingestellt.
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(ir) Ein unbekannter Einbrecher flüchtet, nachdem er beim Versuch in
eine Wohnung zu gelangen vom Bewohner bemerkt und vertrieben wurde.
Am Samstag gegen 5:40 Uhr bemerkte ein Bewohner, einer im Obergeschoß
eines Büro- und Wohnhauses gelegenen Wohnung in der Ingolstädter
Richard-Wagner-Straße einen unbekannten Einbrecher an seiner Wohnungstüre.
Geistesgegenwärtig lief der Mann zur Türe und hinderte den Dieb am Betreten,
indem er die Türe mit Wucht gegen den Widerstand des Eindringlings wieder
zuschlug.
Der dunkel gekleidete,
etwa 175 cm große Täter flüchtete darauf in unbekannte Richtung. Eine nach
Bekanntwerden der Tat eingeleitete Fahndung der Polizeiinspektion Ingolstadt
führte bislang nicht zur Ergreifung des Täters.
Wie festgestellt wurde,
hatte sich der Unbekannte zunächst gewaltsam über eine Terrassentüre Zugang in
die Büroräume im Erdgeschoss des Anwesens in der Richard-Wagner-Straße im
Bereich Max-Schott-Straße verschafft. Dort wurden die Räumlichkeiten durchsucht
und eine geringe Menge Bargeld gestohlen. Der hinterlassene Sachschaden beträgt
ca. 500 Euro.
Die Polizei fragt: Wer hat im vermeintlichen Tatzeitraum
von etwa 5:00 Uhr bis 5:45 Uhr im Umfeld des Tatortes verdächtige Wahrnehmungen
gemacht oder kann sonst sachdienliche Hinweise zur Klärung der Tat geben?
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93
43-0 entgegen.
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(ir) Unbekannte brechen Münzgeldautomat in Kleingartenanlage auf.
In der Zeit von Samstag gegen 19:30 Uhr bis Sonntag um 9:00 Uhr
wurde in einer Kleingartenanlage im Manchinger Ortsteil Niederstimm ein
Münzgeldautomat aufgebrochen.
Dieser ist zwischen den Schrebergärten aufgestellt und dient
dazu, gegen Geldeinwurf die Häuser bei Bedarf mit Strom zu versorgen.
Von
einem unbekannten Täter wurde die angebrachten Vorhängeschlösser aufgebrochen
und das darin befindliche Münzgeld gestohlen.
Wer zu dieser Zeit etwas
Verdächtiges bemerkt hat, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion
Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 in Verbindung zu setzen.