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(ir) Die Polizei führt in der Faschingszeit verstärkt Alkohol- und
Drogenkontrollen durch.
Wie die Erfahrungen der vergangenen
Jahre zeigen, kommt es gerade während der Faschingszeit zu einer Häufung von
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht selten kommt es dabei zu
Unfällen mit Verletzten oder gar Toten. Aus diesem Grund werden die
Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den
nächsten Wochen ihre Verkehrskontrollen noch verstärken.
Während der Faschingszeit 2015
wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen
Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17
Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit
ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren,
wobei 6 Menschen verletzt und ein junger Mann sein Leben lassen musste.
Dieser tödliche Unfall ereignete sich am Samstag, 14. Februar 2015 gegen 6.00
Uhr Früh auf der B 13 bei Baar-Ebenhausen im Landkreis Pfaffenhofen. Ein junger
Mann, der stark alkoholisiert von einem Faschingsball kam, ging zu Fuß auf der
Fahrbahn der Bundesstraße und wurde dabei von einem Autofahrer erfasst.
Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der
Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, vier Punkte in der
Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es,
wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der
Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter
Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht.
Ab einem
Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in
jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig
einen längeren Führerscheinentzug nach sich.
Die Polizei will den Bürgern
nicht die Freude am Fasching verderben. Wer feiert, sollte sich aber seiner
Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen. Deshalb warnt
sie:
- Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol
verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
- Greifen Sie
nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
- Steigen
Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn sich Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im
Blut befinden könnte
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(ir) In Ingolstadt fährt ein Autofahrer auf ein wartendes Auto auf
und dann stellt sich heraus, dass der Mann sturzbetrunken ist.
Ein 62-jähriger aus Ingolstadt verursachte am Donnerstag gegen 18:15 Uhr in der
Ingolstädter Schillerstraße an einer Ampel einen Verkehrsunfall, indem er auf
ein dort wartendes Auto einer 36-jährigen auffuhr. Der verursachte Sachschaden
war mit ein paar hundert Euro relativ gering. Verletzt wurde dabei niemand.
Allerdings machte der 62-Jährige Unfallverursacher auf die Geschädigte einen
betrunkenen Eindruck, sodass schließlich die Polizeiinspektion Ingolstadt
hinzugerufen wurde. Die eingesetzten Beamten konnten bei dem Unfallverursacher
schließlich einen Atemalkoholwert von knapp 2,5 Promille feststellen.
Schließlich musste eine
Blutentnahme sowie die sofortige Sicherstellung des Führerscheins angeordnet
werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs infolge Alkohols eingeleitet.
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(ir) In Ingolstadt kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung
zwischen zwei Betrunkenen.
Dabei gerieten in der Nacht von
Donnerstag auf Freitag gegen 3:40 Uhr zwei Männer im Alter von 35 und 52 Jahren
in der Manchinger Straße aneinander und in einen zunächst nur verbalen Streit.
Im Verlaufe dessen schlug jedoch der 35-Jährige aus Ingolstadt seinen
Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht, woraufhin dieser ein Hämatom am linken
Auge erlitt. Eine ärztliche Behandlung benötigte der 52-jährige nicht.
Bei den beiden Personen wurden
vor Ort Atemalkoholtests durchgeführt. Diese ergaben bei beiden Männern jeweils
einen Wert von fast 2 Promille.
Durch die Beamten der Polizeiinspektion
Ingolstadt wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
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(ir) Eine Linksabbiegerin verletzt sich leicht, als sie mit einer
entgegenkommenden Autofahrerin zusammenstößt.
Eine am Donnertag
in 18:20 Uhr in Kösching in Richtung Obere Markstraße fahrende 26-Jährige aus
Gaimersheim bog mit ihrem Seat Ibiza von der Ingolstädter Straße nach links in
die Lindenstraße ab.
Hierbei stieß sie mit einer entgegenkommenden 33-Jährigen
aus Lenting zusammen, die mit ihrem Ford S-Max auf der Ingolstädter Straße den
Kreuzungsbereich geradeaus überqueren wollte.
Bei dem Zusammenstoß wurde die
26-Jährige leicht verletzt.
Es entstand ein Sachschaden von zirka 4.000
Euro.
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(ir) Eine Polizeistreife muss Unterstützung nachfordern, um zwei
betrunkene Brüder zu trennen und festzunehmen.
Am Mittwoch
gegen 20:10 Uhr ereilte ein Notruf die Ingolstädter Polizei, da in der
Permoserstraße in Ingolstadt ein Mann auf parkende Autos einschlug. Eine
Streifenbesatzung konnte im Umkreis eine Person feststellen und kontrollieren,
auf die die Beschreibung zutraf. Der 31-jährige Ingolstädter war sichtlich
alkoholisiert und verhielt sich von Beginn an aggressiv.
Während der Kontrolle kam sein 45-jähriger Bruder dazu und
traktierte diesen sofort mit Fußtritten.
Die Streifenbesatzung hatte alle
Mühe, die beiden Streithähne zu trennen. Erst mit weiterer Unterstützung konnten
die beiden Kontrahenten getrennt und fixiert werden. Da sie sich nicht beruhigen
ließen, durften beide die Nacht bei der Polizei in der Zelle verbringen.