Beilngries
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Ein Pkw-Lenker ohne gültige Fahrerlaubnis wurde von der Polizei erwischt.
(ir) Am späten Mittwochabend war ein Autofahrer im Ortsgebiet von Altmannstein unterwegs und wurde dort gegen 22:00 Uhr von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Pkw-Lenker auf Verlangen der Streifenpolizisten keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen.
Grund dabei ist, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits im Vorfeld aufgrund anderer Verkehrsdelikte entzogen worden war.
„Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.
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Ein Pkw-Lenker hatte zu tief ins Glas geschaut.
(ir) Am Mittwochabend war ein Autofahrer im Ortsgebiet von Stammham unterwegs und wurde dort gegen 20:30 Uhr von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizeiinspektion gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker deutlichen Alkoholgeruch.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 1,8 Promille.
Daraufhin ordneten die Beamten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an, der er sich unterziehen musste.
„Den Fahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr“, so ein Sprecher der Beilgrieser Polizei.
Und er fügte abschließend hinzu: „Die Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen.“
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Eine Pkw-Lenkerin ohne Führerschein wurde von der Polizei erwischt.
(ir) Eine 52-jährige Frau war am Dienstagnachmittag im Pförringer Ortgebiet unterwegs und wurde dort von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Beilngries gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
„Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden und gegen die Fahrerin wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.
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Ein Pkw-Lenker fuhr nicht in den Kreisverkehr ein, sondern geradeaus darauf.
(ir) Am frühen Sonntagmorgen war ein Mercedes-Fahrer auf der Staatsstraße von Kinding kommend in Richtung Beilngries unterwegs.
Am Willibald-Schmidt-Kreisverkehr, kurz vor dem Ortseingang von Beilngries, nahm der Pkw-Lenker nicht wie üblich die vorgegeben Richtung rechts um den Kreisverkehr herum, sondern fuhr auf den Kreisverkehr auf.
Nachdem das Auto dort steckenblieb, fuhr der Fahrer rückwärts vom Kreisverkehr auf die Fahrbahn zurück und setzte seine Fahrt, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern, zunächst in Richtung Flugplatz fort.
Da der Mercedes nur noch bedingt fahrbereit war, musste er am Seitenstreifen abgestellt werden. Zeugen beobachteten den Unfall und verständigten unverzüglich die Polizei. Die hinzugezogene Streifenbesatzung bemerkte bei dem Unfallverursacher Alkoholgeruch.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,1 Promille. Da sich der Fahrzeugführer mit einer angeordneten Blutentnahme nicht einverstanden fühlte, leistete er Widerstand.
Den Betrunkenen nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Am Mercedes entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro, der Sachschaden an der beschädigten Verkehrseinrichtung betragt etwa 500 Euro. Verletzt wurde niemand.
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Angeblich soll ein Unbekannter auf einem Supermarktparkplatz eine Fahrerflucht begangen haben.
(ir) Am Samstagmorgen gegen 7:50 Uhr verständigte eine 62-jährige Nissan-Fahrerin den Polizeinotruf und gab an, auf einem Supermarktparkplatz in Kipfenberg gegen einen größeren Begrenzungsstein gefahren zu sein.
Jedoch habe sie ein entgegenkommender Pkw zu diesem Ausweichmanöver gedrängt, anschließend sei das andere Auto einfach davongefahren.
Vor Ort schilderte die 62-Jährige den aufnehmenden Streifenpolizisten nach Belehrung den bereits am Notruf geschilderten Sachverhalt, sodass die Beamten zunächst von einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort des anderen Verkehrsteilnehmers ausgehen mussten.
Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen wurden vor Ort Videoaufnahmen gesichert, die die Behauptungen der 62-Jährigen eindeutig widerlegten.
Ein anderes Fahrzeug war an dem Unfallgeschehen nicht beteiligt, dies hatte sich die 62-Jährige lediglich ausgedacht.
„Nun erwartet die Nissan-Fahrerin ein Strafverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.
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