Pfaffenhofen
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![Ilmtalklinik verzichtet auf Narkosemittel „Desfluran“](/images/2024/06/narkosegeraet.jpg)
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Die Ilmtalklinik Pfaffenhofen setzt ein Zeichen für den Klimaschutz.
(ir) Die Ilmtalklinik Pfaffenhofen gab bekannt, dass ab sofort das Narkosemittel Desfluran aus dem Betrieb genommen wird. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen der Klinik, die Umweltbelastung bei medizinischen Eingriffen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Desfluran, ein häufig verwendetes Narkosegas, hat sich als klimaschädlich erwiesen. Studien haben gezeigt, dass 1 Kilogramm Desfluran über einen Zeitraum von 20 Jahren dieselbe Klimawirkung wie 6810 Kilogramm CO₂ hat. Darüber hinaus verbleibt Desfluran etwa 14 Jahre in der Atmosphäre und wirkt in dieser Zeit besonders intensiv klimaschädlich. Im Vergleich dazu ist Sevofluran, das als Alternative weiterhin in der Ilmtalklinik verwendet wird und aufgrund seiner Potenz in geringeren Mengen verwendet werden kann, nur 1,1 Jahre atmosphärisch stabil und hat eine wesentlich geringere Klimawirkung.
„Der Verzicht auf Desfluran ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Gesundheitsversorgung“, erklärt Dominik Einwag, Leitender Oberarzt der Anästhesieabteilung der Ilmtalklinik. „Wir haben alle Desfluranvaporen aus dem Verkehr gezogen und setzen auf umweltfreundlichere Alternativen wie Sevofluran. Zusätzlich haben wir mit der Minimal-Flow-Anästhesie die Möglichkeit den Verlust von Narkosegasen an die Umwelt minimieren.“
Die Ilmtalklinik ist sich der Verantwortung bewusst, die sie für die Umwelt trägt, und wird auch in Zukunft kontinuierlich daran arbeiten, ihre Emissionen zu senken. „Unser Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen und den Einsatz fortschrittlicher Technologien die Umweltbelastung weiter zu reduzieren und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so Einwag.
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![Sperrmüll wird direkt bei den Bürgern abgeholt](/images/2024/06/sperrmuell.jpg)
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Entsorgung von Sperrmüll von der vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
(ir) Zusätzlich zu den bereits bestehenden Annahmeangeboten werden Sperrmüllabholungen ab Donnerstag, 6. Juni.2024, mit Pressfahrzeugen nach Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung in Reichertshofen in den folgenden Straßen- beziehungsweise Straßenzügen durchgeführt:
Starkertshofen, Gotteshofen, Wolnhofen, Gotteshofner Straße ab Hausnummer 37 und 62 bis Gotteshofner Straße 30, Marktmühle, Margarethenstraße, Johannisstraße, Paarstraße, Österreichstraße, Ziegelwöhr, Marktstraße ab Höhe Sparkasse bis zur Paar, Griebelstraße, Thannbergstraße, Klarastraße, Unterfeldstraße, Gumpenbergstraße, Dieselstraße ab Hausnummer 21 und 23 bis Dieselstraße 13, Welschstraße, Bachäcker, Herrnfleck, Wackerstraße 19.
Im Markt Manching wird die Sammlung am Donnerstag, 6. Juni 2024 in folgenden Straßen- beziehungsweise Straßenzügen durchgeführt: Martinstraße, Peterstraße, Leonhardstraße, Bergstraße, Zur Au
Folgende Straßen/-züge werden nach Freigabe der Straßensperrungen angefahren: Benediktstraße, Niederfelder Straße, Lindach.
In Baar-Ebenhausen wird mit der Sammlung am Donnerstag, 6. Juni 2024 im Stockauer Anger ab 8:00 Uhr begonnen. Die weiteren Straßenzüge werden noch bekanntgegeben.
Zu den bekannten Öffnungszeiten hat der Wertstoffhof in Manching in der Kalenderwoche 23 am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in der Kalenderwoche 24 am Dienstag und Donnerstag ebenfalls von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Der Wertstoffhof in Baar-Ebenhausen ist in der Kalenderwoche 23 von Mittwoch bis Freitag jeweils von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
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![Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft nach Wasserschäden](/images/geldscheine.jpg)
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In der gestrigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass die Bayerische Staatsregierung die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen unterstützt.
(ir) Pfaffenhofens Landrat Albert Gürtner begrüßt die zugesagten Hilfen: „Es ist wichtig, dass allen Betroffenen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen wird“. Die Staatsregierung habe die jeweils zuständigen Ministerien beauftragt, die spezifischen Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
„Wir erwarten, dass diese Richtlinien nun schnell folgen, denn erst dann können wir handeln und Betroffene bei der Antragsstellung unterstützen“, so Gürtner. Für Bürgerinnen und Bürger werden dann Ansprechpartner zur Unterstützung bei der Antragstellung im Landratsamt zur Verfügung stehen. Unternehmen können auf Ansprechpartner im KUS Landkreis Pfaffenhofen zurückgreifen.
Sobald die Richtlinien und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird das Landratsamt die Ansprechpartner entsprechend veröffentlichen. „Bis dahin bitten wir um Geduld“, so der Landrat.
Laut Bericht aus der Kabinettssitzung wurde beschlossen:
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
• Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).
• Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Soforthilfen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft:
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50 Prozent des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Staatsregierung unterstützt auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.
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![Wiederaufbau der Stromversorgung – Umgang mit Hausanschlüssen](/images/2024/06/elektriker.jpg)
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Im Landkreis Pfaffenhofen wird mit Hochdruck am Wiederaufbau der Stromversorgung gearbeitet.
(ir) Die Bayernwerk Netze sind mit zahlreichen Mitarbeitern vor Ort, insbesondere im Bereich des beschädigten Umspannwerkes in Reichertshofen. Es hat Priorität, dass in den vom Wasser befreiten Gebäuden wieder Strom anliegt. Die Zahl der Haushalte, die wieder mit Strom versorgt werden können, nimmt stündlich zu.
Parallel wird daran gearbeitet, dass auch die entsprechenden Leistungsstärken wieder aufgebaut werden, die insbesondere in den Betrieben im Landkreis benötigt werden.
Landrat Albert Gürtner steht persönlich im Kontakt mit den Bayernwerken. Für diesen Donnerstag werden belastbare Aussagen erwartet, wann mit einer vollständigen Wiederversorgung mit Strom in den notwendigen Leistungsstärken zu rechnen ist.
Zum Umgang mit den elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, die wieder mit Strom versorgt werden können, informieren wir entsprechend einer Mitteilung des Bayernwerks wie folgt:
Falls Hausanschluss/Keller unter Wasser standen, beschreibt Bayernwerk folgenden Weg:
• Sobald der Keller unter Wasser stand, nimmt Bayernwerk nur das Hausanschlusskabel wieder in Betrieb. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch zu Schäden in der Hausinstallation gekommen ist, werden durch das Bayernwerk keine Hausanschlusssicherungen eingesetzt. Hier muss ein lokaler Elektriker die Installation überprüfen und die Inbetriebnahme durchführen.
• Falls ein Defekt beim Zähler vorliegt, darf der Elektriker diesen laut Mitteilung des Bayernwerks bis zur Auswechslung überbrücken, falls der Rest der Anlage intakt ist. In diesem Fall ist ein Bild mit defektem Zähler, Zählernummer, Adresse und Kontaktdaten per E-Mail an
Falls Hausanschluss/Keller nicht unter Wasser standen, beschreibt das Bayernwerk folgenden Weg:
• In diesem Fall kann das Bayernwerk die Hausanschlusssicherungen einsetzen. Es werden dabei allerdings die Zählervorsicherungen entfernt oder ausgesichert, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Stromausfalls in Betrieb waren wie zum Beispiel Herdplatte.
• Die Zählervorsicherungen können nach Prüfung aller Geräte durch die Bewohner oder einen Elektriker wieder eingesetzt werden. Bei Zweifeln wird auch in jedem Fall eine Überprüfung durch einen Elektriker empfohlen.
Das Bayernwerk betont, es werde keinerlei Risiko bei Inbetriebnahmen von Betriebsmitteln oder Hausanschlüssen eingegangen. Sobald ein zweifelhafter Zustand eines Betriebsmittels vorliegt, wird dieses erstmal nicht unter Spannung gesetzt, um niemanden zu gefährden. Alle selbstständigen Arbeiten am Hausanschlusskasten oder den elektrischen Anlagen sind zu unterlassen.
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![Hochwasserabfälle können zum Wertstoffhof „Ingolstadt Süd“ gebracht werden](/images/2024/05/muellcontainer.jpg)
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Annahme von Abfällen aus Hochwassergebieten im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen auch in Ingolstadt.
(ir) Die vom Hochwasser betroffenen Gebiete im Landkreis Pfaffenhofen können ab Dienstag, den 4. Juni 2024 kostenfrei ihre Abfälle im Wertstoffhof Süd in Ingolstadt anliefern. Die Ingolstädter Kommunalbetriebe unterstützen vorerst bis zum 15. Juni 2024 und leisten damit Amtshilfe für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen.
Der kommunale Wertstoffhof nimmt von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern folgende Abfälle sortiert an: Sperrmüll, Restmüll, trockenes Papier, Elektrogeräte, Metall und Bauschutt. Für die kostenfreie Anlieferung besteht Ausweispflicht. Das Wertstoffhofpersonal weist die Anlieferungen an die jeweiligen Ablagestellen ein.
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe bitten die Bürgerinnen und Bürger ihre Abfälle bereits im Fahrzeug für die Anlieferung vorzusortieren – dadurch beschleunigen sie die Annahme vor Ort. Der Abladeplatz für Sperrmüll und Restmüll ist beim Bodenaushublager. Die restlichen Abfälle können rechts auf dem Hofgelände über die Sortiercontainer entsorgt werden.
Der Wertstoffhof Süd hat von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Die Adresse lautet Wertstoffhof Süd, Am Hochfeld 10 in 85051 Ingolstadt.
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