Pfaffenhofen
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Das Pfaffenhofener Landratsamt teilt mit, dass der Vorbescheidsantrag für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen in Ilmmünster vom Antragsteller geändert wurde.
(ir) Die Lage einer Windkraftanlage wurde verschoben. Im Vorbescheidsverfahren soll weiterhin ausschließlich geklärt werden, ob die beantragten Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich nach der 10-H Regelung im Außenbereich privilegiert sind.
Bürgermeister Anton Steinberger erklärt zur neuen Entwicklung im Verfahren: „Die Position der Gemeinde Ilmmünster ist durch den eindeutigen Bürgerentscheid vom 10. Juli 2016 klar vorgegeben und wir werden deshalb im Rahmen des vom Landratsamt durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sicher unsere Zustimmung zum Bau der beiden Windräder verweigern. Zur Untermauerung der Ablehnung werden wir die eingegangenen Einwendungen unserer Bürgerinnen und Bürger komplett an das Landratsamt übergeben. Der örtlichen ‚Bürgerinitiative gegen Windkraft‘ wurden diese Akten bereits vor mehreren Monaten ausgehändigt und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Dass wir uns als Gemeinde natürlich auch von einem geeigneten Anwaltsbüro über die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Windräder juristisch beraten lassen, versteht sich von selbst. Vorsorglich habe ich als Bürgermeister bereits im letzten Jahr dem Grundstückseigentümer, dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds, das eindeutige Ergebnis des Bürgerentscheids in einem Brief mitgeteilt, verbunden mit der Bitte den Bürgerwillen zu respektieren und den Bau von Windrädern auf dessen Grundstücken nicht zu gestatten.
Obwohl wir als Gemeinderat zusammen mit unseren Bürgern durch den Bau von Windrädern gerne einen wertvollen Beitrag zur Energiewende geleistet hätten, haben wir von Anfang an den Bürgerwillen respektiert und folgerichtig nach dem Bürgerentscheid das Bebauungsplanverfahren abgebrochen. Ohne Bebauungsplanverfahren haben wir allerdings auch keine weitere Einflussmöglichkeit mehr auf die Planung; alles Weitere liegt nun in den Händen des Landratsamtes als alleinig zuständige Genehmigungsbehörde. Falls der Bauwerber nach intensiver Prüfung alle gesetzlichen Auflagen und Vorschriften erfüllen sollte, hat er natürlich einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung und dies haben wir in einem Rechtsstaat dann auch zu akzeptieren.“
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Der Auskunfts- und Beratungsbedarf in Rentenangelegenheiten ist bei den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor sehr hoch.
(ir) Dies teilte Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen, jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2016 mit. „An 24 Rentensprechtagen wurden insgesamt rund 435 Versicherte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro St. Josef beraten und über ihre Rentenansprüche aufgeklärt“, so Lochhuber. Zudem hat das Versicherungsamt in weiteren über 394 Kundengesprächen Beratung und Hilfestellung bei Kontenklärungs- und Rentenantragsverfahren geleistet. Im Vorjahr waren es 310 Personen.
In 98 Fällen, im Vorjahr waren es 104, musste das Versicherungsamt Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Pflegeversicherungsgesetz einleiten. An 75 (im Vorjahr 79) Personen ergingen Bußgeldbescheide mit einem Kostenvolumen von rund 17.130 Euro. Im Jahr davor waren es 14.410 Euro.
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Zahl der Fahrzeuge im Landkreis Pfaffenhofen legt um 3,3 Prozent zu.
Im Landkreis Pfaffenhofen waren zum Jahresende 2016 insgesamt 122.541 Fahrzeuge zugelassen. Dies entspricht einer Steigerung von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2015 waren es 118.644 Autos. Wie Rudi Plach, Leiter des Sachgebiets Verkehr am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilte, stieg dabei die Verkehrsdichte von 976 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner auf 987 an.
Die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde haben im vergangenen Jahr insgesamt 5.887 EU-Kartenführerscheine, im Vorjahr 6.066 und 740 internationale Führerscheine, im Vorjahr 734, ausgehändigt.
Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ verzeichnete das Sachgebiet Verkehr 903 Führerscheinanträge. Dies bedeutet einen Rückgang von 17,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 1.094. Im vergangenen Jahr erfasste das Sachgebiet auch wieder die Entwicklung bei den „Verkehrssündern“. Rudi Plach: „339 Bürgerinnen und Bürgern wurde der Führerschein durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen oder versagt.“ Im Vergleich zum Vorjahr mit 324 Führerscheinentzügen ist diese Zahl leicht angestiegen. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind im Jahr 2016 322 Verkehrsteilnehmer aufgefallen. 2015 waren es 326.
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1.355 Personen stehen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung.
Insgesamt standen Ende letzten Jahres im Landkreis Pfaffenhofen 1.355 Personen unter gesetzlicher Betreuung. Im Vorjahr waren es Vorjahr: 1.306 Menschen. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Betreuungsgericht am Amtsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner. Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“
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Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildung mit 1,8 Millionen Euro gefördert.
(ir) Mit 308 Anträgen zur Gewährung von Ausbildungsförderung liegen diese um rund 19 Prozent unter dem Vorjahresniveau mit 366. Dies teilte Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen, jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2016 mit. Im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung konnte das Amt für Ausbildungsförderung insgesamt 463 Fortbildungsmaßnahmen, im Vorjahr 468, bewilligen.
Dabei bilden 43 Industriemeisterinnen und -meister, 21 Erzieherinnen und Erzieher, 21 Betriebswirtinnen und Betriebswirte, 17 Elektrotechnikerinnen und -techniker, 16 Wirtschaftsfachinnen und -wirte sowie 16 Maschinenbautechnikerinnen und -techniker die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe. Ein Elektrotechniker zum Beispiel erhält zur Finanzierung seiner Lehrgangsgebühren einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag.
Bei anfallenden Kosten von rund 6.500 Euro beträgt der Zuschuss 2.600 Euro, für die Restkosten kann er ein zinsgünstiges Darlehen von 3.900 Euro beantragen. Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei. Je nach Fallgestaltung kann sich für den Fortbildungswilligen auch noch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag errechnen.
Die Ausgaben für Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung belaufen sich im Jahr 2016 insgesamt auf rund 1,8 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln. Im Jahr zuvor waren es 1,9 Millionen Euro.