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Nachdem ein Mann Bundespolizistinnen beleidigt hatte, wurde er vom Amtsgericht zu 1.800 Euro Strafe verurteilt.
(ir) Ein 57-jähriger Deutscher war im Mai 2017 zusammen mit einem kleinen philippinischen Mädchen aus Abu Dhabi am Münchner Flughafen angekommen. Zuvor war der Mann bereits der Flugzeug-Crew aufgefallen, woraufhin diese die Bundespolizei zum Ankunftsgate im Erdinger Moos gebeten hatte. Zwei Bundespolizistinnen hatten sich daraufhin auf den Weg gemacht. Am Flugzeug angekommen, hatte die Kabinenchefin den jungen Polizistinnen erklärt, dass die Crew das Verhalten eines Reisenden als sehr befremdlich empfinde. Der offensichtlich lebensältere Deutsche begleite ein kleines asiatisches Mädchen, zudem er offenbar kein persönliches Verhältnis habe. Auch wirke das Mädchen verängstigt.
Kaum hatten die beiden Beamtinnen den Mann und die Kleine in Empfang genommen und die ersten Fragen zu deren Beziehung zueinander gestellt, hatte der damals 56-Jährige losgelegt. Er hatte sich aggressiv und unkooperativ verhalten und die Maßnahmen, die Fragen und die Kompetenz der beiden jungen Polizistinnen lauthals infrage gestellt. Er hatte den Bundespolizistinnen zu verstehen gegeben, dass er der Onkel der Neunjährigen sei, deren Mutter im öffentlichen Bereich warte und die gestellten Fragen jeglicher Grundlage entbehrten. Die vermeintliche Mutter war aber erst nicht auffindbar gewesen. Nachdem eine Klärung des Sachverhalts daher nicht abschließend möglich gewesen war, hatten die Grenzpolizistinnen den Reisenden auf die Wache gebeten. Auf dem Weg dorthin waren auch die vermutliche Mutter des Kindes und deren deutscher Ehemann hinzugekommen.
In den Räumen der Bundespolizei hatten die Bundespolizistinnen dann versucht, das Kindschaftsverhältnis zwischen der Philippinin und der Neunjährigen zu verifizieren. Dies gelang auch ein paar Minuten später. So konnte die Mutter ihre Tochter in die Arme schließen und die Beteiligten die Wache auch wieder verlassen.
Die Zeit bis dahin hatte der damals 56-Jährige allerdings nochmals intensiv genutzt, um den Bundespolizistinnen seine Meinung über die Maßnahme und deren Kompetenz kundzutun. Seine Schimpftirade war schließlich in einer persönlichen Beleidigung einer der Beamtinnen gegipfelt, die seine Aggression bereits an der Flugzeugtür aushalten musste. Er hatte der damals 23-jährigen Polizistin an den Kopf geworfen, sie sei dumm und blöd.
Das hatten sich weder die Polizistin noch ihr Vorgesetzter gefallen lassen und den Mann wegen Beleidigung angezeigt. Das an diesem Tag gezeigte Verhalten hatte der Beschuldigte auch im weiteren Verlauf des Verfahrens an den Tag gelegt. Zum einen war er bei allen weiteren Begegnungen mit Bundespolizisten, wie zum Beispiel bei seiner Vernehmung zum Tatvorwurf durch die Ermittler, wohl äußerst unkooperativ und aggressiv. Zum anderen hatte er auch später den Sinn dieser Kontrolle, die zum Wohl des Kindes durchgeführt worden war, immer wieder infrage gestellt und sogar Anzeigen gegen die Beamten angekündigt.
Ein Richter am Erdinger Amtsgericht hatte später die Schuld des heute 57-Jährigen als erwiesen angesehen und einen Strafbefehl über 1.200 Euro gegen ihn erlassen. Aber auch diesen hatte der Verurteilte nicht akzeptiert, sodass der Fall am gestrigen Donnerstag vor Gericht verhandelt werden musste. Auch der verhandelnde Richter ließ an seiner Überzeugung von der Schuld des Angeklagten keine Zweifel aufkommen und verurteilte den Mann daher zu 1.800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzhaft.
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Einem Jugendglichen, der an einem Weiher beim Baden war, wurde der Sturzhelm gestohlen.
(ir) Am Montag gegen 17:45 Uhr war ein 16-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Kelheim beim Baden im Stadtweiher Mauern. Währenddessen ließ er seinen Motorradhelm auf einer Decke liegen. Nachdem der Teenager wieder vom Baden zurückkam, war sein Helm verschwunden. „Der Wert des entwendeten Diebesgutes liegt bei zirka 250 Euro“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizei mit.
Hinweise an die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer (0 94 41) 50 42-0 entgegen.
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Ein Unbekannter nahm zwei Teppiche mit, die zum Trocknen vor einem Anwesen abgelegt waren.
(ir) Am Mittwoch zwischen 11:00 und 15:30 Uhr legte ein 51-jähriger Mann aus Kelheim seine beiden Teppiche zum Trocknen vor sein Haus in der dortigen Rabenstraße. Während dieses Zeitraums ließ ein bislang unbekannter Täter die beiden Teppiche im Wert von rund 400 Euro mitgehen.
Hinweise zu dem Diebstahl nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer (0 94 41) 50 42-0 entgegen.
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Ein Reh lief über die Fahrbahn und direkt in einen Radfahrer, der bei der Kollision verletzt wurde. Der Jagdpächter suchte nach dem Unfall das Reh.
(ir) Am Dienstag gegen 5:45 Uhr fuhr ein 64-jähriger Radfahrer aus dem Landkreis Kelheim auf der Staatsstraße 2143 von Paring kommend in Richtung Dünzling. Zirka einen Kilometer vor Dünzling rannte dann von der rechten Seite aus ein Reh auf die Fahrbahn. „Der Radfahrer erfasste das Reh mit seinem Fahrrad und kam dadurch zu Sturz“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizei mit.
Und er fügte hinzu: „Durch den Sturz erlitt der Radfahrer Schürfwunden an den Händen und an der Schulter und zudem leichte Prellungen.“ Der 64-Jährige begab sich anschließend selbstständig zum Arzt. Das weitergelaufene Reh wurde danach vom Jagdpächter gesucht. Am Fahrrad des 64-Jährigen entstand laut Polizei ein Sachschaden in Höhe von zirka 500 Euro.
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Ein 81-jähriger Mann steckte eine Hecke in Brand und als eine 17-Jährige zu Hilfe eilte, atmete sie Rauch ein.
(ir) Am Mittwochnachmittag gegen 15:25 Uhr brannte ein 81-jähriger Mann aus Mainburg im südlichen Bereich des dortigen Friedhofes Unkraut im Kiesboden mit einem Gasbrenner ab. Dabei fing eine Hecke Feuer, die auf eine Länge von zirka fünf Metern abbrannte. Eine 17-jährige Jugendliche aus Pförring, die zum selben Zeitpunkt im Friedhof auf einer Beerdigung war, eilte dem betagten Mann zu Hilfe und atmete mehrfach Rauch ein. Deswegen musste sie vom Rettungsdienst zur Behandlung ins Mainburger Krankenhaus verbracht werden musste. Die brennende Hecke wurde von der Freiwilligen Feuerwehr aus Mainburg gelöscht. Den entstandenen Sachschaden gab die Polizei mit zirka 500 Euro an.