40 Tagessätze zu 45 Euro


 
Nachdem ein Mann Bundespolizistinnen beleidigt hatte, wurde er vom Amtsgericht zu 1.800 Euro Strafe verurteilt.

(ir) Ein 57-jähriger Deutscher war im Mai 2017 zusammen mit einem kleinen philippinischen Mädchen aus Abu Dhabi am Münchner Flughafen angekommen. Zuvor war der Mann bereits der Flugzeug-Crew aufgefallen, woraufhin diese die Bundespolizei zum Ankunftsgate im Erdinger Moos gebeten hatte. Zwei Bundespolizistinnen hatten sich daraufhin auf den Weg gemacht. Am Flugzeug angekommen, hatte die Kabinenchefin den jungen Polizistinnen erklärt, dass die Crew das Verhalten eines Reisenden als sehr befremdlich empfinde. Der offensichtlich lebensältere Deutsche begleite ein kleines asiatisches Mädchen, zudem er offenbar kein persönliches Verhältnis habe. Auch wirke das Mädchen verängstigt.

Kaum hatten die beiden Beamtinnen den Mann und die Kleine in Empfang genommen und die ersten Fragen zu deren Beziehung zueinander gestellt, hatte der damals 56-Jährige losgelegt. Er hatte sich aggressiv und unkooperativ verhalten und die Maßnahmen, die Fragen und die Kompetenz der beiden jungen Polizistinnen lauthals infrage gestellt. Er hatte den Bundespolizistinnen zu verstehen gegeben, dass er der Onkel der Neunjährigen sei, deren Mutter im öffentlichen Bereich warte und die gestellten Fragen jeglicher Grundlage entbehrten. Die vermeintliche Mutter war aber erst nicht auffindbar gewesen. Nachdem eine Klärung des Sachverhalts daher nicht abschließend möglich gewesen war, hatten die Grenzpolizistinnen den Reisenden auf die Wache gebeten. Auf dem Weg dorthin waren auch die vermutliche Mutter des Kindes und deren deutscher Ehemann hinzugekommen.



In den Räumen der Bundespolizei hatten die Bundespolizistinnen dann versucht, das Kindschaftsverhältnis zwischen der Philippinin und der Neunjährigen zu verifizieren. Dies gelang auch ein paar Minuten später. So konnte die Mutter ihre Tochter in die Arme schließen und die Beteiligten die Wache auch wieder verlassen.

Die Zeit bis dahin hatte der damals 56-Jährige allerdings nochmals intensiv genutzt, um den Bundespolizistinnen seine Meinung über die Maßnahme und deren Kompetenz kundzutun. Seine Schimpftirade war schließlich in einer persönlichen Beleidigung einer der Beamtinnen gegipfelt, die seine Aggression bereits an der Flugzeugtür aushalten musste. Er hatte der damals 23-jährigen Polizistin an den Kopf geworfen, sie sei dumm und blöd.



Das hatten sich weder die Polizistin noch ihr Vorgesetzter gefallen lassen und den Mann wegen Beleidigung angezeigt. Das an diesem Tag gezeigte Verhalten hatte der Beschuldigte auch im weiteren Verlauf des Verfahrens an den Tag gelegt. Zum einen war er bei allen weiteren Begegnungen mit Bundespolizisten, wie zum Beispiel bei seiner Vernehmung zum Tatvorwurf durch die Ermittler, wohl äußerst unkooperativ und aggressiv. Zum anderen hatte er auch später den Sinn dieser Kontrolle, die zum Wohl des Kindes durchgeführt worden war, immer wieder infrage gestellt und sogar Anzeigen gegen die Beamten angekündigt.

Ein Richter am Erdinger Amtsgericht hatte später die Schuld des heute 57-Jährigen als erwiesen angesehen und einen Strafbefehl über 1.200 Euro gegen ihn erlassen. Aber auch diesen hatte der Verurteilte nicht akzeptiert, sodass der Fall am gestrigen Donnerstag vor Gericht verhandelt werden musste. Auch der verhandelnde Richter ließ an seiner Überzeugung von der Schuld des Angeklagten keine Zweifel aufkommen und verurteilte den Mann daher zu 1.800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzhaft.