Geisenfeld
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(ir) Vorfahrtsberechtigter Autofahrer muss ausweichen und fährt gegen
den Randstein.
Ein 30-Jähriger Ford-Fahrer aus Wolnzach fuhr am
Freitag gegen 12:45 Uhr auf der Wolnzacher Preysingstraße in Richtung Ortsmitte.
Von der Auenstraße kam zu diesem Zeitpunkt ein schwarzer BMW daher, der ohne auf
die Vorfahrt des Ford-Fahrers zu achten, nach links in die Preysingstraße abbog.
Um einen Unfall zu verhindern, ist der 30-Jährige nach rechts ausgewichen und
fuhr dabei gegen den Randstein. Dadurch wurden der rechte Hinterreifen sowie die
Felge beschädigt.
Nachdem der Ford-Fahrer gehupt hatte, hielt der
BMW-Fahrer zwar kurz an, setzte dann aber seine Fahrt fort. Es soll sich hierbei
um einen schwarzen BMW der 3er-Serie mit Ingolstädter Kennzeichen gehandelt
haben.
Am Auto des 30-Jährigen entstand Sachschaden in Höhe von rund 200
Euro.
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(ir) Ein Porschefahrer missachtet die Vorfahrt eine Quadfahrers. Der
Quadfahrer wird verletzt.
Ein 47-Jähriger aus Petershausen fuhr
am Freitag gegen 16:55 Uhr mit seinem Quad auf der Staatsstraße 2049 von
Oberlauterbach kommend in Richtung Wolnzach. Zur gleichen Zeit fuhr ein
ebenfalls 47-Jähriger Porschefahrer aus Niederlauterbach kommend auf der
Kreisstraße PAF 21 in Richtung Staatsstraße.
Im Einmündungsbereich der
Kreisstraße in die Staatsstraße übersah der Porschefahrer den von links
kommenden und vorfahrtsberechtigten Quad-Fahrer. Zwar bremste der Porschefahrer
noch ab, befand sich hierbei mit seinem Wagen aber schon auf der Staatsstraße.
Der Quadfahrer konnte noch ausweichen, verlor jedoch dadurch die Kontrolle
über sein Fahrzeug und wurde auf die Fahrbahn geschleudert. Das Quad rollte
weiter in den Straßengraben und kippte um. Es musste vom Abschleppdienst
geborgen werden.
Der Quad-Fahrer wurde bei dem Sturz leicht verletzt. An
seinem Gefährt entstand Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro. Am Porsche des
Unfallverursachers entstand kein Schaden.
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(ir) Die Polizei muss schlichtend eingreifen.
Ein
französischer Arbeiter hatte in Ernsgaden ein Zimmer für mehrere Nächte
angemietet. Den Preis dafür hatte er offenbar schon vorab bezahlt. Das Zimmer
entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des Arbeiters. Daher wollte der Mann es
nach der ersten Nacht nicht weiternutzen und wieder ausziehen. Den Betrag für
die nicht genutzten aber bezahlten Nächte wollte er vom Vermieter zurückhaben.
Dieser war damit so gar nicht einverstanden.
Die Polizei konnte hier nur auf den Zivilrechtsweg
verweisen. Wie der Streit ausging beziehungsweise ausgeht bleibt unklar, heißt
es in dem Polizeibericht.
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(ir) Ein Fahranfänger prallt betrunken gegen einen Verkehrsspiegel
und eine Betonmauer.
Ein 18-jähriger Geroldshausener wollte in
der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 2:40 Uhr von der dortigen
Josef-Schlicht-Straße in die Hauptstraße einbiegen. Dabei verfehlte der
Fahranfänger sein Ziel und stieß mit seinem Fahrzeug gegen einen Verkehrsspiegel
und eine Betonmauer.
Grund
für die Fahrunsicherheit dürfe die Alkoholisierung des Mannes gewesen sein. Ein
an der Unfallstelle durchgeführter Alkoholtest erbrachte einen Wert von knapp
1,5 Promille.
Neben einem Sachschaden von rund 8.000 Euro am eigenen
Fahrzeug, verletzte sich der Fahrer auch noch: Schürfwunden an Kopf und Armen
sowie Schmerzen im Knie zählten zu den Unfallfolgen.
Neben der Polizei
waren wegen des Unfalls auch die Feuerwehr Geroldshausen und ein Rettungswagen
im Einsatz. Aufgrund seiner Alkoholisierung musste der junge Mann eine
Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Polizei leitete ein Strafverfahren
ein.
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(ir) Internet-Schnäppchen entpuppt sich als Betrug.
Ein Kaufmann aus Münchsmünster wäre fast auf einen Schwindel hereingefallen.
Im Internet wurde
ein günstiges Fahrzeug angeboten, das der 40-jährige Mann erwerben wollte. Das
Fahrzeug sollte per Spedition geliefert werden. Dann könne sich der Interessent
entscheiden.
Vorab sollten aber mehrere tausend Euro auf ein Treuhandkonto
überwiesen werden. Vernünftiger Weise hat sich der Mann auf keine Zahlung
eingelassen.
Die Spedition, die das Fahrzeug liefern sollte, hatte auch
keinerlei Auftrag.
Die Polizei rät daher:
Bei vermeintlichen
Schnäppchen im Internet ist Vorsicht geboten. Unter verschieden Vorwänden werden
teils vorab Geldbeträge gefordert, ob das tatsächliche Geschäft dann zu Stande
kommt ist fraglich.