Schlechte Nacht gehabt

(ir) Die Polizei muss schlichtend eingreifen.

Ein französischer Arbeiter hatte in Ernsgaden ein Zimmer für mehrere Nächte angemietet. Den Preis dafür hatte er offenbar schon vorab bezahlt. Das Zimmer entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des Arbeiters. Daher wollte der Mann es nach der ersten Nacht nicht weiternutzen und wieder ausziehen. Den Betrag für die nicht genutzten aber bezahlten Nächte wollte er vom Vermieter zurückhaben. Dieser war damit so gar nicht einverstanden.
Die Polizei konnte hier nur auf den Zivilrechtsweg verweisen. Wie der Streit ausging beziehungsweise ausgeht bleibt unklar, heißt es in dem Polizeibericht.