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![AOK-Tipp zur EM: Bei Public Viewing und Stadionbesuch auf Sonnenschutz achten](/images/2024/06/stadion.jpg)
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Wenn in wenigen Tagen die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland startet, wird die Heim-EM vier Wochen lang Millionen von Menschen vor die Bildschirme oder ins Freie locken.
(ir) Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Bayern ergab, dass sich 72 Prozent der Menschen in Bayern zumindest ab und zu Sportveranstaltungen anschauen, sei es live, beim Public Viewing oder in den Medien.
30 Prozent von ihnen verfolgen diese Events im Sommer bei gutem Wetter gerne zuhause im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Für ein Fünftel der Befragten (21 Prozent) kommt Public Viewing in Frage, 17 Prozent sind gerne vor Ort in den Sportstätten wie etwa einem Fußballstadion.
„Wenn Fußballfans die Spiele unter freiem Himmel ansehen, ist ausreichender Sonnenschutz sehr wichtig“, sagt Rainer Stegmayr, Teamleiter Markt und Gesundheit der AOK Direktion Ingolstadt. Doch die Umfrage zeigt: In Bayern kommt der Sonnenschutz bei Sport-Events zu kurz. Weniger als die Hälfte (44 Prozent) der Zuschauerinnen und Zuschauer achtet beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien nach eigenen Angaben immer oder fast immer auf Sonnenschutzmittel.
Lediglich 50 Prozent der Befragten setzen (fast) immer auf Kleidung, die vor der Sonne schützt. Der Umfrage zufolge hatte bereits ein Fünftel der Bayerinnen und Bayern (21 Prozent), die Sport-Events im Freien anschauen, danach mindestens einmal einen Sonnenbrand.
Sonnencreme, passende Kleidung und Schatten nutzen
„Die Deutsche Krebsgesellschaft warnt, dass häufige Sonnenbrände das Risiko für Hautkrebs erhöhen“, sagt Rainer Stegmayr und erläutert, wie man das Fußball-Ereignis des Jahres ohne Konsequenzen für die Haut genießen kann. Der wichtigste Tipp: Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor rechtzeitig, sorgfältig und reichlich auftragen. Fuß- und Nasenrücken, Schultern und Dekolleté sowie Stirn (Glatze) und Ohren sind besonders sonnenbrandgefährdet. Auch regelmäßiges Nachcremen – nach jeweils etwa zwei Stunden – ist angebracht.
„Sonnenschutzmittel ermöglichen einen längeren Aufenthalt in der Sonne, aber je empfindlicher und heller die Haut ist und je länger man in der Sonne bleibt, desto höher sollte der Schutzfaktor sein“, so Rainer Stegmayr. Wie lange ein Produkt die Haut schützt, hängt vom Lichtschutzfaktor (LSF) ab. LSF 30 bedeutet, dass man sich dreißigmal länger in der Sonne aufhalten kann als ohne Schutz. Wessen Haut sich dann ohne Sonnenschutzmittel nach zehn Minuten rötet, kann mit LSF 30 theoretisch bis zu 300 Minuten – zehn Minuten mal Faktor 30 – in der Sonne bleiben.
Hautärztinnen und Hautärzte raten allerdings, höchstens zwei Drittel dieser errechneten Zeit auszunutzen. Ratsam für Sport-Events im Freien ist darüber hinaus, eine Mütze oder einen Sonnenhut aufzusetzen. Und auch ein schattiges Plätzchen kann hilfreich sein: Im Schatten ist die UV-Strahlung zwar nicht ganz, aber doch um etwa die Hälfte vermindert.
Internet-Tipp: www.aok.de/pk/thema/hautgesundheit
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![Gefahrenwarnung: Kommt das nächste Hochwasser?](/images/warnschild.jpg)
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Der Deutscher Wetterdienst sagt schauerartige Niederschläge mit Gewittern voraus. Wasserwirtschaftsamt warnt vor steigenden Wasserständen an Ilm und Paar.
(ir) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) prognostiziert am Samstag und vor allem in der Nacht von Sonntag auf Montag für den Raum zwischen Alpen und Donau schauerartige, teils gewittrige Regenfälle.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen können sich die Niederschläge auf 15 bis 35 Liter pro Quadratmeter akkumulieren. Es besteht erneut Gefahr durch Hochwasser, Überschwemmungen, vollgelaufene Keller und Unterführungen.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (WWA) warnt vor möglichen Überschwemmung bebauter Gebiete in der Region. Es bestehen noch gewisse Unsicherheiten in der Prognose bezüglich der zeitlichen und räumlichen Verteilung der Niederschläge.
Allerdings kann Starkregen vor allem am Sonntag nicht ausgeschlossen werden, was zu einem Wiederanstieg der Wasserstände an Ilm und Paar führen kann. Dabei können auch wieder Meldestufen überschritten werden.
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![Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe](/images/arbeitsagentur.jpg)
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Das furchtbare Hochwasser richtet in Teilen Bayerns erhebliche Schäden an, doch die Arbeitsagentur bietet Unterstützung an.
(ir) Die Agentur für Arbeit Ingolstadt weist deshalb darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Bestehende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline (08 00) 4 55 55 20 zur Verfügung.
Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen und dennoch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.
Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie die Anzeige und den Antrag - das Einreichen ist auch online möglich - gibt es im Internet auf www.arbeitsagentur.de: Startseite – Unternehmen – Finanzielle Hilfen – Kurzarbeitergeldformen – Kurzarbeitergeld – Anzeige, Antrag und Berechnung
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![Wichtige Informationen zur Steuererklärung von Lehrkräften](/images/steuererklaerung.jpg)
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Neue Tagespauschale ersetzt das bisherige Arbeitszimmer.
(ir) Für Lehrkräfte lohnt es sich besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Mehrmals wöchentlich Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur und die digitale Ausstattung, der Lehrberuf generiert sehr viele Werbungskosten, die ein großes Steuersparpotenzial bergen.
Bisher konnten Lehrkräfte ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Doch das hat sich in der Steuererklärung für das Jahr 2023 grundlegend geändert. Das Arbeitszimmer wurde durch die Tagespauschale für zu Hause ersetzt. Die Vorzüge der Neuregelung erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Entfernungspauschale plus Tagespauschale
Während in anderen Berufen entweder die Homeoffice- oder die Entfernungspauschale für die Fahrten in die Firma für einen Arbeitstag angesetzt werden kann, dürfen Lehrer parallel ansetzen. Eine Neuregelung, die Lehrkräften bei der Einkommensteuer einen Sonderstatus verleiht. Zum einen sind Lehrer in der Schule je nach Schultyp zwischen 21 und 29 Stunden pro Woche unterwegs, wenn sie Unterrichtsstunden abhalten. Für diese Fahrten zur Tätigkeitsstätte lassen sich für die ersten 20 km pro gefahrenen Kilometer 30 Cent und für jeden gefahrenen Kilometer darüber hinaus 38 Cent ansetzen.
Zum anderen steht ihnen in der Schule üblicherweise kein Büro zur Verfügung, um die Unterrichtsvorbereitungen und Nachbereitungen zu erledigen. Daher erledigen Lehrer für gewöhnlich die Vorarbeiten und Korrekturen von Schülerarbeiten nachmittags oder abends von zu Hause aus. Dafür dürfen sie zusätzlich pro Arbeitstag ab dem Jahr 2023 die Tagespauschale für maximal 210 Arbeitstage ansetzen. Aufgrund der überarbeiteten Steuergesetze müssen Lehrkräfte nicht mehr nachweisen, zu welchem Prozentsatz sie sich an welchem Arbeitsort aufgehalten haben. Nur die Schulleitung und deren Stellvertretungen können nicht beides parallel nutzen, da sie üblicherweise über ein eigenes Büro in der Schule verfügen.
Tagespauschale statt Arbeitszimmer
Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach wie vor nur dann unbegrenzt absetzbar, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies war bei Lehrkräften während der Corona-Pandemie zeitweise der Fall gewesen. Als sie ausschließlich von zu Hause aus im Distanzunterricht gearbeitet haben, konnten sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes konnten sie das Arbeitszimmer bis einschließlich 2022 noch anteilig mit bis zu einer Höhe von 1.250 Euro absetzen. Doch das ändert sich nun.
Ab dem Veranlagungsjahr 2023 gilt die zuvor genannte Tagespauschale für Arbeiten im Homeoffice in Höhe von 6 Euro. Insgesamt können mit der neuen Regelung maximal 1.260 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. "Ein finanzieller Nachteil entsteht also nicht", erklärt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi. Im Gegenteil, die Pauschale hat für Lehrkräfte einen großen Vorteil: Es entfällt der zeitliche Aufwand, Gebäudeabschreibung, Zinszahlungen, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder Mietkosten sowie Strom-, Wasser-, Heizkosten und Müllabfuhr anteilig für das Arbeitszimmer im Verhältnis zur Wohnfläche zu ermitteln. Keine Rechnung muss mehr umgedreht, keine Belege müssen beim Finanzamt mehr eingereicht werden.
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![Gruppentreffen zum Thema PMS/PMDS](/images/buergerhaus.jpg)
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Die Selbsthilfegruppe PMS / PMDS trifft sich am Dienstag, 11. Juni 2024, von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr im Bürgerhaus Alte Post, Kreuzstraße 12 in Ingolstadt.
(ir) Etwa zehn bis fünfzehn Prozent aller gebärfähigen Frauen leiden an beladenden Verstimmungen im Vorfeld der Menstruation. Bei starker Ausprägung kann PMDS (Prämenstruelle dysphorische Störung) dazu führen, dass betroffene Frauen ihren Alltag in der zweiten Zyklushälfte nicht mehr bewältigen können.
Dabei hat PMDS verschiedene Gesichter: Rückzug, Reizbarkeit, depressive oder ängstliche Verstimmung u.v.m.
Wenn Sie Interesse haben, sich als Betroffene der neu gegründeten Selbsthilfegruppe anzuschließen, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 65 oder per E-Mail an
Zukünftige Treffen finden immer am zweiten Dienstag im Monat statt.
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