Ingolstadt
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(ir) Die Ingolstädter FDP lädt zum Politischen Aschermittwoch ein.
Am Mittwoch, 10. Februar um 19:00 Uhr veranstaltet die
Ingolstädter FDP im Bistro des Ingolstädter Seehauses mit dem Motto „Totgesagte
leben länger. Warum die FDP besser ist, denn je“ ihren Politischen
Aschermittwoch.
Als Ehrengast wird
MdL a.D. Tobias Thalhammer die Ingolstädter Liberalen besuchen.
Tobias
Thalhammer, Stadtrat Karl Ettinger und sein Team werden in kurzen Episoden ihre
liberalen Positionen aufzeigen.
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(ir) Die Stadtratsfraktion der BGI will das Vorgehen bezüglich der
Wahl des Geschäftsführers der neuen Veranstaltungs-GmbH der Kommunalaufsicht
vorlegen.
Die BGI-Fraktion hat am Sonntagnachmittag in einer
Telefonkonferenz beschlossen, dass das Vorgehen des Ingolstädter
Oberbürgermeisters Christian Lösel und des Kulturreferenten Gabriel Engert in
Bezug auf die Wahl des neuen Geschäftsführers der Gemeinnützigen Ingolstädter
Veranstaltungs GmbH, der Kommunalaufsicht vorgelegt wird.
Insbesondere ist das Verfahren der
Vorauswahl nach Ansicht der BGI-Fraktion rechtswidrig und beschneide die
Stadträte in ihren Rechten bei der Besetzung von wichtigen Positionen der Stadt
Ingolstadt.
Ebenso habe es in der Sitzung des Aufsichtsrates am
Donnerstag eine unzulässige Beeinflussung der Wahl und des Auswahlverfahrens in
mehrfacher Hinsicht gegeben: die Verwaltungsräte in diesem Aufsichtsrat konnten
teilweise ihre Vorstellungen bezüglich des weiteren Vorgehens nicht vortragen
und zur Abstimmung bringen, da dies vom Oberbürgermeister abgelehnt wurde.
Außerdem habe der Kulturreferent den Aufsichtsräten mitgeteilt, dass er mit
einem der beiden verbliebenen Kandidaten keinesfalls zusammenarbeiten wolle. In
dieser Sitzung haben laut BGI-Fraktion der Oberbürgermeister und der
Kulturreferent somit gegen ihre politische Neutralitätspflicht verstoßen und das
Auswahlverfahren in unrechtmäßiger und unzulässiger Weise beeinflusst.
Aus Sicht der BGI-Fraktion handele es sich um einen undemokratischen und
rechtswidrigen Vorgang, den die Fraktion der Kommunalaufsicht zur Überprüfung
vorlegen wird.
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(ir) In den Faschingsferien gibt es zahlreiche Gelegenheiten, die
Schlittschuhe zu schnüren.
Neben den Eislaufzeiten stehen in
der Zweiten Eishalle auch zweimal die Eisdisco sowie ein Eisstockabend auf dem
Programm.
Die Saturn Arena ist für die Eisläufe am Samstag, 6. Februar, von 14:00 Uhr
bis 16:00 Uhr, am Aschermittwoch, 10. Februar, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am
Samstag, 13. Februar, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Sonntag, 14. Februar,
von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
In der Zweiten
Eishalle gelten folgende Öffnungszeiten:
Samstag, 6. Februar, 16:30 Uhr bis
18:30 Uhr und 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr (Eisdisco),
Sonntag, 7. Februar, 14:30
Uhr bis 16:30 Uhr,
Rosenmontag, 8. Februar, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 15:00
Uhr bis 17:00 Uhr und 20:30 Uhr bis 23:00 Uhr (Eisstockabend),
Faschingsdienstag, 9. Februar, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00
Uhr,
Aschermittwoch, 10. Februar, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag, 11.
Februar, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 19:30 Uhr bis
21:30 Uhr,
Freitag, 12. Februar, 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Samstag, 13.
Februar, 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr und 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr (Eisdisco),
Sonntag, 14. Februar, 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Weitere Informationen
unter
http://www.saturn-arena.de
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(ir) Vier neue Bebauungspläne hat der Ausschuss für Stadtentwicklung
in dieser Woche auf den Weg gebracht, mit einer Nettobaufläche von 6,7 Hektar.
Insgesamt 290 Geschosswohnungen und 100 Einfamilien-, Doppel-
und Reihenhäuser sollen in Haunwöhr, Zuchering, Oberhaunstadt und im
Konradviertel entstehen - neuer Wohnraum für 880 bis 1075 Menschen. Abschließend
wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Februar über die Bebauungspläne
entscheiden.
Auch für das Projekt „Landesgartenschau 2020“ hat der Ausschuss seine
Zustimmung erteilt. Mit Investitionen in Höhe von 17,6 Millionen Euro entsteht
im Nordwesten der Stadt eine 30 Hektar große Parkfläche, die auch nach der
Landesgartenschau der Bevölkerung als Erholungsraum zur Verfügung steht. Für die
Durchführung der Landesgartenschau stellt die Stadt bis zu 3 Millionen Euro zur
Verfügung. Nach der einstimmigen Entscheidung im Stadtentwicklungs-Ausschuss
entscheidet auch hierüber der Stadtrat abschließend im Februar.
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(ir) Die BGI-Fraktion hält eine Zweckentfremdungssatzung in
Ingolstadt für notwendig und beantragt die Erarbeitung und Verabschiedung einer
solchen Satzung.
Leerstand ist Zweckentfremdung von Wohnungen -
so sehen es der bayerische Gesetzgeber und die Gerichte im Freistaat. Daher hält
es die BGI-Fraktion für unumgänglich, auch in Ingolstadt eine
Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Denn es ist aus Sicht der Fraktion Aufgabe
der Stadt Ingolstadt, leer stehenden Wohnraum zu identifizieren und mit den
Eigentümern in Kontakt zu treten, um den Leerstand möglichst zu beseitigen, wenn
die Wohnraumnot zunimmt.
Ziel muss eine Vermietung auf dem freien Markt oder alternativ an die Stadt
Ingolstadt zu einem festen Mietzins sein, um möglichst noch bis Ende des Jahres
2016 sämtliche leer stehende Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen. Das Gesetz
über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Bayern betrachtet Leerstand
von Wohnungen in betroffenen Kommunen als Ordnungswidrigkeit. Bei einer
Weigerung der Eigentümer sollte die Stadt also auch Bußgelder verhängen, um den
Wohnraum-Mangel in Ingolstadt effektiv bekämpfen zu können.
„Angesichts
der inzwischen äußerst angespannten Wohnraumsituation für unsere Bürger ist es
nicht hinnehmbar, dass Wohnungen in Ingolstadt leer stehen“, so der Vorsitzende
der BGI-Fraktion, Stadtrat Christian Lange. „Mit einer Zweckentfremdungssatzung
hätte die Stadt Ingolstadt eine Handhabe, leerstehenden Wohnraum wieder
Wohnzwecken zuzuführen. Mindestens schafft diese Satzung den Anreiz,
Ersatzwohnungen zu errichten. Viele Kommunen - so Berlin, Dortmund, Dresden,
Freiburg, Hamburg, Köln, Konstanz, München, Münster sowie Stuttgart - haben
diesen Weg bereits erfolgreich gewählt. Nachdem der Oberbürgermeister die
soziale Stadt immer mehr in den Vordergrund stellt, kann er sich jetzt an seinen
Worten messen lassen: Die Wohnraumsituation in Ingolstadt ist äußerst angespannt
und eine solche Zweckentfremdungssatzung kann ein wirksames Instrument sein.
Eine soziale Stadt mit Wohnraummangel braucht eine solches Instrument.“