Schrobenhausen
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Die Polizei kontrollierte einen betrunkenen Autofahrer.
(ir) Am gestrigen Mittwochabend war ein 29-jähriger Autofahrer aus Pörnbach auf dem Mitterweg von Schrobenhausen unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 18:30 Uhr eine Polizeistreife. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 29-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch fest.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille. Die Weiterfahrt des Betrunkenen wurde von den Beamten unterbunden und der Pkw-Lenker muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. „Das zu erwartende Bußgeld beträgt mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
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Die Polizei zog einen VW-Fahrer aus dem Verkehr, der sich jetzt vor der Justiz verantworten muss.
(ir) Ein 53-jähriger VW Transporter-Fahrer aus Schrobenhausener war am gestrigen Freitagmorgen auf der dortigen Freifrau-von-Moreau-Straße unterwegs und wurde gegen 8:30 Uhr von einer Polizeistreife angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sie heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen konnte.
Die weitere Überprüfung der Beamten ergab dann, dass er gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Deshalb wurde die Weiterfahrt unterbunden und der 53-Jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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Die Polizei zog einen Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr, der mit einem Fahrverbot rechnen muss.
(ir) Am gestrigen Mittwochabend war ein 30-jähriger Quad-Fahrer in Langenmosen unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 21:45 Uhr eine Streife der Schrobenhausener Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten bei dem 30-Jährigen Alkoholgeruch fest.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille. Die Weiterfahrt des Mannes wurde von den Beamten unterbunden und der Mann muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen. „Das zu erwartende Bußgeld beträgt mindestens 500 €, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
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Ein Pkw-Lenker verstand den Blinker eines Kleintransporterfahrers falsch und stieß mit ihm zusammen.
(ir) Ein 56-jähriger Autofahrer stand am Dienstagnachmittag an der Einmündung der Edelshausener Straße zum Königslachener Weg von Schrobenhausen und wollte gegen 16:15 Uhr nach rechts in die übergeordnete Staatsstraße einbiegen. „Ein aus Richtung Krankenhaus kommender Kleintransporter betätigte beim Verlassen des dortigen Kreisverkehrs seinen Fahrtrichtungsanzeiger“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
Und er fügte hinzu: „Dies wurde von dem Autofahrer so verstanden, dass dieser nach rechts in den Königslachener Weg einbiegen wollte. Aus diesem Grund kam es zu dem folgenschweren Missverständnis und zur Kollision im Einmündungsbereich, da der Fahrer des Kleintransporters tatsächlich geradeaus in Richtung Brunnen fuhr.“ Beide Fahrzeugführer blieben laut Polizei unverletzt. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde von den Beamten auf rund 6.500 Euro geschätzt.
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Eine private Fahrstunde wurde nach einer Polizeikontrolle abrupt beendet.
(ir) Am Dienstagnachmittag fiel einer Streifenbesatzung in der Schrobenhausener Straße von Brunnen ein Auto wegen seiner Besetzung auf. Am Steuer saß eine Person mit jugendlichem Aussehen und auf dem Beifahrersitz eine ältere Person. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um den Opa, der seinem Enkel das Autofahren beibringen wollte.
„Neben dem jugendlichen Aussehen war auch die unsichere Fahrweise auffällig, so dass die Beamten das Fahrzeug zur Kontrolle anhielten“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Der 15-jährige Fahrzeugführer hatte selbstverständlich noch keinen Führerschein, weshalb die Fahrt an dieser Stelle auch für ihn beendet war.“ Letztlich müssen sich nicht nur der Teenager, sondern auch sein Opa auf dem Beifahrersitz und die Halterin des Autos wegen der Fahrt ohne Führerschein juristisch verantworten.