Pfaffenhofen
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Im Rahmen mehrerer Kontrollen konnten Streifen der Pfaffenhofener Polizei in der vergangenen Nacht zwei Verkehrsdelikte feststellen.
(ir) Am Montagabend gegen 21:45 Uhr wurde in Hohenwart ein 15-jähriger Schüler aufgehalten, der mit einem motorisierten Roller unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass die Drosselung des Rollers ausgebaut wurde und das Fahrzeug jetzt rund 55 km/h schnell fährt. Da der Jugendliche nur eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seinen Vater als Halter des Rollers erhält eine Anzeige wegen Ermächtigen zum Fahren ohne gültigen Führerschein.
Kurz nach Mitternacht wurde in Schweitenkirchen ein Autofahrer zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Da die Streifenbeamten bei dem 45-jährigen Fahrer Alkoholgeruch wahrnahmen, wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von rund 0,8 Promille. Der Autoschlüssel des Mannes wurde zur Gefahrenabwehr sichergestellt und den Autofahrer erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz.
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Ein 8-jähriger Bub ist heute angefahren und verletzt worden. Zum Glück zog er sich jedoch nur leichte bis mittelschwere Verletzungen zu.
(ir) Ein 8-jähriger Junge war am Montag gegen 13:30 Uhr mit einem Schulbus unterwegs, der auf Höhe der Pfaffenhofener Feuerwehr in der Hauptstraße anhielt, um die Kinder aussteigen zu lassen. Als der 8-Jährige hinter dem Bus über die Straße laufen wollte, streifte ihn ein in Richtung Ilmmünster fahrender Kleintransporter. Bei dem Unfall wurde der Junge verletzt und musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. „Nach derzeitigem Erkenntnisstand zog er sich jedoch nur leichte bis mittelschwere Verletzungen zu“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Am Unfallauto entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro.
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Ein Fahranfänger überschätzt in Pfaffenhofen seine Fahrkünste und landet an einem Laternenmast.
(ir) Ein 18-jähriger Fahranfänger aus Scheyern fuhr am Samstagabend gegen 23:40 Uhr mit seinem Opel auf der Münchener Straße in Pfaffenhofen stadtauswärts in Richtung Reichertshausen. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kam er etwa auf Höhe der Bahnhofsauffahrt nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Lichtmasten. Der 18-jährige Autofahrer bei dem Unfall leicht verletzt. Der entstandene Schaden beträgt etwa 6.000 Euro.
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Beim Ausparken fährt ein Autofahrer ein parkendes Auto an. Doch ein aufmerksamer Zeuge hat sich das Kennzeichen notiert.
(ir) Am Samstagnachmittag gegen 16:40 Uhr beobachtete ein Zeuge auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Eberstettener Max-Weinberger-Straße, wie der Fahrer eines Toyotas mit Freisinger Kennzeichen beim rückwärts Ausparken gegen einen geparkten Ford Focus stieß. Dabei verursachte er einen Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der aufmerksame Zeuge notierte sich das Kennzeichen des Verursachers und übergab es der hinzukommenden 55-jährigen Geschädigten aus Schweitenkirchen. Weil der Zeuge so aufmerksam war, kann der Verursacher vermutlich schnell ermittelt werden und die Geschädigte bleibt nicht auf ihrem Schaden sitzen.
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Ein betagter Mann unter Alkoholeinfluss kommt in Pfaffenhofen über die Fahrbahnmitte und streift dabei ein anderes Auto.
(ir) Ein 82-jähriger BMW-Fahrer aus Pfaffenhofen fuhr am Samstagnachmittag gegen 15:15 Uhr auf der Pfaffenhofener Schulstraße in Richtung Münchener Straße. Auf Höhe Hausnummer 27 kam ihm eine 49-jährige Fiat-Fahrerin aus Reichertshausen entgegen. „Nach Angaben der Fiat-Fahrerin kam der BMW-Fahrer über die Fahrbahnmitte, weshalb sich die Fahrzeuge an den Außenspiegeln touchierten“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei.
An beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten bei dem 82-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille. Da bei einem Unfall bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille vom Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen werden muss, wurde bei dem betagten Mann eine Blutentnahme veranlasst.