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Nach einer Verkehrskontrolle musste eine Betrunkene zur Blutentnahme.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war eine 50-jährige Autofahrerin aus Eichstätt am frühen Samstagmorgen in Schlangenlinien auf der Friedrichshofener Straße von Ingolstadt unterwegs und wurde dort gegen 4:45 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Polizisten bei der Frau starken Alkoholgeruch.
„Nachdem die 50-Jährige keinen Alkotest zustande brachte, jedoch offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand, wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme bei ihr durchgeführt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
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Kraftfahrer mussten Sicherheitsleistungen zwischen 80 und 300 Euro hinterlegen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, führten die Beamten des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizei Ingolstadt am gestrigen Freitag auf der A9 Kontrollen durch. Dabei mussten zahlreiche Fahrer von Lastwagen oder Kleintransportern beanstandet werden.
„Zwei Sattelzüge waren statt der erlaubten 80 km/h mit deutlich über 100 km/h unterwegs gewesen“, teilte ein Verkehrspolizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Weitere Fahrzeugführer hatten ihre Pflichten bei der Ladungssicherung vernachlässigt, oder diese gar nicht durchgeführt.“
In allen Fällen wurden noch direkt vor Ort Sicherheitsleistungen in Höhe von 80 Euro bis 300 Euro einbehalten. „In den Fällen der Verstöße bei der Ladungssicherung wurde die Weiterfahrt bis zur Nachbesserung unterbunden“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.
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Auf der Autobahn wurde ein betrunkenen Pkw-Lenker gestoppt.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Freitagmittag ein 59-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Haßberge auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs und fiel gegen 13:00 Uhr einem zivilen Videomessfahrzeuges der Ingolstädter Verkehrspolizei auf, weil er recht unsicher fuhr.
Die Polizisten stoppten den Pkw-Lenker an der Rastanlage Greding und stellten bei der anschließenden Verkehrskontrolle deutlichen Alkoholgeruch bei dem 59-jährigen Fahrer fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,42 Promille.
Daraufhin wurde die Weiterfahrt des Betrunkenen von den Zivilpolizisten unterbunden und sie ordneten bei ihm eine Blutentnahme an. Außerdem haben sich gleich vor Ort seinen Führerschein beschlagnahmt.
„Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizeiinspektion.
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Eine Frau hat beim Spurwechsel einen Pkw übersehen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war eine 31-jährige Autofahrerin aus Regensburg am Freitagnachmittag auf dem mittleren Fahrstreifen der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs. Kurz nach dem Autobahndreieck Holledau wechselte sie gegen 15:00 Uhr auf den linken Fahrstreifen und übersah dabei den Pkw eines 47-jährigen Mannes aus dem Landkreis Sonneberg, der zu diesem Zeitpunkt bereits neben ihr fuhr.
Deswegen wollte die 31-Jährige nach rechts ausweichen und verlor dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Sie prallte zunächst gegen das neben ihr fahrende Fahrzeug, und anschließend in die Mittelleitplanke. Beide Autos kamen schlussendlich auf dem Strandstreifen zum Stehen.
Ein Mitfahrer im Auto des 47-Jährigen wurde durch die Kollision leicht verletzt. Doch eine Versorgung im Krankenhaus war nicht notwendig. Beide Fahrzeuge waren nach dem Crash nicht mehr fahrbereit und mussten von hinzugezogenen Abschleppdiensten geborgen werden.
„Der geschätzte Sachschaden wird mit 30.000 Euro beziffert“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Während der Unfallaufnahme wurde der rechte Fahrstreifen für zirka 30 Minuten gesperrt.“
Die Freiwilligen Feuerwehren aus Eschelbach und Wolnzach unterstützten dabei mit mehreren Einsatzkräften. „Es kam lediglich zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.
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Ein mittlerer fünfstelliger Geldbetrag wurde mit der Telefonbetrugsmasche „falsche Europolmitarbeiter“ ergaunert.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, erhielt eine 27-jährige Frau aus Ingolstadt am gestrigen Donnerstagmittag einen Anruf von angeblichen Europolmitarbeitern. Letztlich wurde sie um einen fünfstelligen Geldbetrag betrogen. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die bisher unbekannten Täter ließen gemäß der aktuell gängigen Masche zunächst eine englischsprachige Bandansage, angeblich von Europol beziehungsweise Interpol, ablaufen. Als die 27-jährige Frau darauf einging, wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Ausweisdaten missbräuchlich verwendet worden seien.
Mit den Daten wäre ein Fahrzeug angemeldet worden, das für Drogenschmuggel verwendet wurde und sie selbst sei nun darin verwickelt. In naher Zukunft würde somit ihr Konto gesperrt werden, weshalb eine Umbuchung des Geldes zur weiterhin sicheren Verwahrung unumgänglich sei. Die Ingolstädterin überwies einen mittleren fünfstelligen Betrag auf einen Account eines Geldtransfer-Services.
Dann gestattete die 27-Jährige den Betrügern mittels Fernwartungs-Tool Zugriff auf ihren Laptop. Die bislang unbekannten Täter nutzten ihre Chance und nahmen mehrere Überweisungen auf verschiedene Konten vor. Zu spät wurde der jungen Frau klar, dass es sich um einen Betrug handelt.
Derzeit erhalten viele Bürgerinnen und Bürger in der Region Anrufe von Betrügern, teils in englischer Sprache. Am Telefon werden, wie auch bei anderen Telefonbetrugsmaschen, falsche Tatsachen vorgespiegelt. Ziel der Kriminellen ist es, mit geschickter Gesprächsführung das Opfer unter Druck zu setzen und dabei an persönliche Daten (Ausweisdaten, Informationen zu genutzten Zahlungsapps etc.) zu gelangen. Letztendlich soll das Opfer am Ende immer dazu aufgefordert werden, dringlich Geld an ein fremdes Konto zu überweisen, um eine angeblich zu erwartende Strafe von sich abzuwenden oder einen Anwalt zu beauftragen.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt ermittelt auch in dem aktuellen Fall und rät:
• Lassen Sie sich von fremden Anrufern in kein Gespräch verwickeln – legen Sie einfach auf!
• Die Polizei (Kriminalbeamte, „Europolmitarbeiter“, Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, etc.) fordert Sie niemals auf, persönliche Daten am Telefon preiszugeben oder Geld auf ein Konto zu überweisen.
• Sollten Sie nachträglich feststellen, dass Sie betrogen oder Ihre Daten missbräuchlich benutzt wurden, erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.