Geisenfeld
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Die Polizei zog einen alkoholisierten Autofahrer aus dem Verkehr, der sich jetzt vor der Justiz verantworten muss.
(ir) Am Freitagabend war ein 57-jähriger Autofahrer aus Geisenfeld auf der dortigen Augsburger Straße unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 18:45 Uhr eine Polizeistreife. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten bei dem Autofahrer Alkoholgeruch fest.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,2 Promille. Daraufhin musste sich der 57-Jährige einer Blutentnahme unterziehen und die Polizisten stellen seinen Führerschein sicher. „Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.
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Die Polizei zog in Ronnweg einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr.
(ir) Am Freitagnachmittag war ein 58-jähriger Autofahrer aus Pörnbach im Reichertshofener Ortsteil Ronnweg unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 16:15 Uhr eine Streife der Geisenfelder Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Beamten eine Alkoholfahne entgegen.
Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest brachte es der 58-Jährige auf einen Wert von fast 1,6 Promille. „Der Pörnbacher musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde eingezogen“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.“
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Ein junger Pkw-Lenker verursachte bei Burgstall wegen Vorfahrtsmissachtung einen Verkehrsunfall.
(ir) Der 17-jährige Autofahrer aus Wolnzach bog am Donnerstagabend gegen 21:30 Uhr von der Burgstaller Gumppenbergstraße nach rechts in die Staatsstraße 2232 in Richtung Königsfeld ab. Dabei übersah er offenbar die Vorfahrt eines von links kommenden Pkws.
Dessen Fahrerin, eine 55-jährige Frau aus dem Landkreis Pfaffenhofen, konnte nicht mehr ausweichen und stieß mit dem Fahranfänger zusammen. Bei dem Unfall wurde laut Polizei niemand verletzt. Es entstand jedoch Sachschaden in Höhe von 11.000 Euro.
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Eine Autofahrerin und ihre Beifahrerin wurden bei einem Verkehrsunfall auf einer Bundesstraße schwer verletzt.
(ir) Eine 48-jährige Mercedes-Fahrerin aus Pfaffenhofen war gemeinsam mit ihrer 76-jährigen Beifahrerin am Donnerstagabend auf der B13 in Richtung Ingolstadt unterwegs. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet die 48-Jährige gegen 19:10 Uhr nach Spurenlage nach rechts ins Bankett und anschließend beim Gegenlenken ins Schleudern. Das Fahrzeug kam schließlich nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei durchbrach der Wagen noch ein Verkehrszeichen und kam schließlich im Ranken zwischen der Straße und der Bahnstrecke zum Stehen.
Bei dem Aufprall wurden beide Frauen schwer verletzt. Sie mussten vom Rettungsdienst nach notärztlicher Versorgung an der Unfallstelle ins Krankenhaus verbracht werden. Am Mercedes entstand laut Polizei ein Sachschaden in Höhe von 8.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr aus Ebenhausen war zur Absicherung der Unfallstelle sowie zur Verkehrslenkung im Einsatz.
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Die Polizei stoppte einen Fahranfänger, der Rauschgift konsumiert und eine Waffe dabei hatte.
(ir) Am Dienstagabend war ein 20-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Kelheim in Wolnzach unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 19:35 Uhr eine Streife der Geisenfelder Polizei in der Auenstraße. Der Pkw-Lenker hatte zudem eine Schreckschusswaffe dabei. Bei seinem 16-jährigen Beifahrer fanden die Polizisten eine kleine Menge Rauschgift vor.
Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen Drogenkonsum des 20-jährigen Autofahrers. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte auch positiv auf vorangegangenen Drogenkonsum und deshalb haben die Streifenpolizisten die Weiterfahrt des Fahranfängers unterbunden.
Außerdem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs fanden die Beamten unter dem Fahrersitz noch eine zugriffsbereite, geladene und entsicherte Schreckschusswaffe vor. Eine Erlaubnis zum Führen der Waffe hat der 20-Jährige allerdings nicht. Während der Fahrer sich wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz sowie einer Fahrt unter Drogeneinwirkung verantworten muss, wird gegen den 16-jährigen Beifahrer wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetzes ermittelt.