Informationen zu Landtags- und Bezirkswahl

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Am Sonntag, 8. Oktober 2023, wählen die Bayerischen Bürger wieder ihre Landtagsabgeordneten und Bezirksräte.

1. Stimmberechtigung bei der Landtags- und Bezirkswahl
Bei der Landtagswahl sind diejenigen volljährigen Deutschen stimmberechtigt, die seit mindestens 8. Juli 2023 ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Für das Stimmrecht bei der Bezirkswahl muss der Hauptwohnsitz seit 8. Juli 2023 im Regierungsbezirk Oberbayern bestehen.



2. Zuständige Gemeinde
Stimmberechtigte Personen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde automatisch eingetragen, bei der sie am 27. August 2023 (Stichtag) mit Hauptwohnung angemeldet waren. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 28. August 2023 bis 17. September 2023 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 17. September 2023 beantragt werden. Wer in diesem Zeitraum keinen entsprechenden Antrag stellt, kann sein Wahlrecht nur bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ausüben. In diesem Fall empfiehlt sich die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde. Gleiches gilt für Personen, die erst nach der Antragsfrist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis am 17. September 2023 den Hauptwohnsitz wechseln.



3. Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag. Die Benachrichtigung muss bis spätestens 17. September 2023 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.



4. Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden
a) schriftlich (formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular)
oder
b) ab 4. September 2023 online über das Bürgerservice-Portal (www.ingolstadt.de).



Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden. Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.



Öffnungszeiten des Wahlamts:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen. Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 6. Oktober 2023 um 15:00 Uhr. Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden. Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.




5. Rücksendung des roten Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt

Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Wichtiger Hinweis: Rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl (8. Oktober 2023) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden. Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun. Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Sonntag, 8. Oktober 2023 um 18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg. Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.



6. Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht zugegangen
In seltenen Fällen gehen rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren. Wer hiervon betroffen ist, kann sich letztmals am Samstag, 7. Oktober 2023 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Wahlzentrale im Neuen Rathaus melden, um schriftlich zu versichern, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der alte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt. Eine Neubeantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag aber nicht mehr möglich.



7. Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts
Bei Fragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar.



8. Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.







 

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