Schrobenhausen
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Obwohl es sich ursprünglich nur um einen kleinen Parkrempler handelte, wird die Angelegenheit nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
(ir) Eine 47-jährige Autofahrerin aus Schrobenhausen wollte am Montagnachmittag gegen 14:20 Uhr vorwärts in eine Parklücke in der dortigen Lenbachstraße einparken. Doch dabei schätzte sie den Seitenabstand zu einem bereits geparkten Fahrzeug falsch ein. Sie stieß mit der Front ihrer Beifahrerseite gegen das Heck der Fahrerseite eines geparkten Autos.
„Den Anstoß bemerkte die Unfallverursacherin und setzte umgehend rückwärts zurück“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Da die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls im Fahrzeug saß und auf die Rückkehr ihres Mannes wartete, bemerkte auch Sie den Anstoß und stieg aus, um den Schaden zu begutachten.“
Doch anstatt sich mit der Schadensregulierung auseinanderzusetzen, ließ die 47-jährige Unfallverursacherin ihr Fenster herunter und beleidigte die Geschädigte. Danach parkte sie an einer anderen Stelle und ging davon. Etwa 20 Minuten nach diesem Ereignis kam auch der Ehemann der Geschädigten zurück und traf zugleich auch auf die Unfallverursacherin.
„Auch er wollte sie zur Rede stellen, was dann aber auch nur in einer Beleidigung endete“, so der Polizeisprecher weiter. Aus diesem Grund fuhren die Geschädigten dann zur Schrobenhausener Polizei, um den Vorfall anzuzeigen. Die Polizisten schätzten dann den entstandenen Sachschaden auf rund 200 Euro.
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Beim Losfahren an einem Stopp-Schild übersah ein Pkw-Lenker einen anderen Fahrzeugführer.
(ir) Am gestrigen Montagabend war ein 54-jähriger Autofahrer aus Mühlried auf der Bgm-Götz-Straße von Schrobenhausen in Richtung Kreiskrankenhaus unterwegs. An der Kreuzung mit der Neuburger Straße blieb er gegen 19:10 Uhr an dem Stopp-Schild stehen.
Als er wieder anfuhr, übersah er einen 34-jährigen Pkw-Lenker, der auf der vorfahrtsberechtigten Neuburger Straße stadteinwärts fuhr und stieß zusammen. Die unfallaufnehmenden Polizisten schätzten den an beiden Fahrzeugen entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von 16.000 Euro.
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Auf der B300 ereignete sich ein folgenschwerer Frontalzusammenstoß zwischen einem Pkw und einem entgegenkommenden Sattelzug.
(ir) Am heutigen Montagmorgen war eine 19-jährige Autofahrerin auf der B300 von Augsburg kommend in Richtung Ingolstadt unterwegs. Im zweispurigen Überholbereich nach der Anschlussstelle Schrobenhausen Mitterweg überholte sie gegen 6:30 Uhr einen in gleicher Richtung fahrenden Sattelzug. Doch dann geriet sie langsam und ohne erkennbaren Grund immer mehr auf die Gegenfahrbahn.
Dort kollidierte sie mit einem entgegenkommenden Sattelzug, obwohl der bereits nach rechts in den Grünstreifen auswich. Außerdem leitete er eine Vollbremsung ein. Die Fahranfängerin schleuderte nach der Kollision mit ihrem Fahrzeug in den angrenzenden Acker und blieb dort auf den Rädern stehen.
Die schwerverletzte Fahrerin wurde im Fahrzeug eingeschlossen und musste von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Anschließend flog sie der Rettungshubschrauber nach notärztlicher Erstversorgung an der Unfallstelle ins Ingolstädter Klinikum. Der Sattelzugfahrer erlitt eine leichte Kopfplatzwunde.
Deutlich aufwendiger war die anschließende Bergung des vollbeladenen Lastwagens. Sie erforderte den Einsatz von schweren Bergungsgeräten und dauerte mehrere Stunden an. In dieser Zeit war die B300 nur einspurig befahrbar und die Verkehrsregelung wurde mit einer provisorisch aufgestellten Ampel geregelt. So konnte der Verkehr wechselweise die Einsatzstelle passieren.
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Ein Teenager war auf einem Elektroroller unterwegs. Jedoch ohne Versicherungskennzeichen.
(ir) Ein 16-jähriger Jugendlicher aus Schrobenhausen war am frühen Freitagabend auf einem Elektroroller im dortigen Schleifmühlweg unterwegs. Gegen 17:25 Uhr stoppte ihn eine Polizeistreife, weil an seinem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war.
Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt von den Polizisten unterbunden und der 16-Jährige an seine Mutter übergeben. „Ihn erwartet nun eine Strafanzeige“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
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Zwei Personen waren in einer Flüchtlingsunterkunft, obwohl sie dort gar nicht wohnen.
(ir) Die Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in der Bürgermeister-Götz-Straße von Schrobenhausen machten am späten Freitagabend gegen 23:00 Uhr den Sicherheitsdienst darauf aufmerksam, dass sich in der Unterkunft zwei Personen aufhalten, die dort nicht wohnen.
„Durch die Streife konnten zwei in Schrobenhausen wohnende Bulgaren festgestellt werden, die einen Bewohner der Unterkunft besucht hatten“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Diese beiden Personen wurden ebenfalls nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.“