Unbefugt in Unterkunft aufgehalten


 
Zwei Personen waren in einer Flüchtlingsunterkunft, obwohl sie dort gar nicht wohnen.

(ir) Die Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in der Bürgermeister-Götz-Straße von Schrobenhausen machten am späten Freitagabend gegen 23:00 Uhr den Sicherheitsdienst darauf aufmerksam, dass sich in der Unterkunft zwei Personen aufhalten, die dort nicht wohnen.



„Durch die Streife konnten zwei in Schrobenhausen wohnende Bulgaren festgestellt werden, die einen Bewohner der Unterkunft besucht hatten“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Diese beiden Personen wurden ebenfalls nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.“