Berauschter Hoverboard-Fahrer ohne Führerschein



Die Polizei stoppte einen Hoverboard-Fahrer, der auf einem Gehweg unterwegs war.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am gestrigen Freitagnachmittag gegen 14:00 Uhr ein junger Erwachsener aus Schrobenhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Grund dafür war, dass er mit einem sogenannten Hoverboard auf dem Gehweg der dortigen Regensburger Straße fuhr. „Ein Hoverboard ist ein Fahrzeug mit zwei parallelen Rädern und zwei gegeneinander beweglichen Plattformen für die Füße“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Und er fügte hinzu: „Das Board wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert.“ Im Gegensatz zu einem Segway fehlt bei einem Hoverboard eine Lenkstange. Diese Spielzeuge sind jedoch nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, wozu auch der Gehweg zählt, zugelassen. Zudem wird für diese Fahrzeuge ein Führerschein benötigt.



Bei der Kontrolle des jungen Mannes kam jedoch erschwerend hinzu, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem wird dem Verdacht nachgegangen, dass der Mann zum Zeitpunkt der Fahrt unter dem Einfluss von Rauschgift stand. Den jungen Mann erwartet somit eine Strafanzeige auf Grund mehrere Delikte. Die Polizei weist an dieser Stelle erneut darauf hin, dass Hoverboards, Monowheels und ähnlich Spielzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen.