Vorsicht vor betrügerischen Support-Anrufen


   
Seit Anfang des Jahres häufen sich die Fälle, bei denen Unbekannte durch Serviceanrufe von ihren Opfern zum Teil mehrere hundert Euro Beute erlangen.

(ir) Beim Fachkommissariat der Ingolstädter Kriminalpolizeiinspektion wurden in diesem Phänomenbereich im Jahr 2018 bereits 22 Vorgänge bearbeitet. Mit aktuell zunehmender Tendenz. Zwar ist dieses Phänomen bereits mehrere Jahre alt, doch immer wieder fallen zahlreiche Angerufene auf die Masche der Betrüger herein. Nur zwei der Betroffenen schöpften rechtzeitig Verdacht und beendeten die Gespräche. 20 Geschädigte erlitten Vermögensschäden bis hin zu knapp 1.000 Euro.

Die Vorgehensweise der Täter läuft dabei immer nach ähnlichen Mustern ab:
Die bislang bekannt gewordenen sogenannten „Serviceanrufe“ laufen in der Regel folgendermaßen ab: Der Geschädigte erhält zunächst ohne jegliche Vorankündigung auf dem Festnetztelefonanschluss einen Anruf. Der Anrufer, in einigen Fällen auch eine Anruferin, gibt sich in englischer oder gebrochen deutscher Sprache als angeblicher Mitarbeiter eines Softwareherstellers aus und teilt dem überraschten Angerufenen mit, dass es ein vermeintliches Viren-, Hacker- oder sonstiges Sicherheitsproblem mit seinem Rechner gebe. Unter Vorspiegelung zahlreicher angeblicher Fehlermeldungen wird der Geschädigte schließlich dazu überredet, dem Anrufer per Fernwartung Zugriff auf seinen Rechner zu gewähren. Dazu wird er mittels telefonischer Anweisungen auf bestimmte Webseiten oder Donwloadportale geleitet, von denen er dann eine Fernwartungssoftware herunterladen und ausführen soll. Teils erfolgt die Freigabe auch über die Windows-Eingabeaufforderung. Anschließend übernimmt der Anrufer die Steuerung des Computers und hat somit Vollzugriff auf den Rechner des Geschädigten. Im weiteren Verlauf des zum Teil mehrstündigen Telefonats wird der Geschädigte schließlich vom Anrufer dazu überredet, einen angeblichen Wartungsvertrag einzugehen oder aber eine abgelaufene Lizenz kostenpflichtig zu erneuern. Sollte der Geschädigte sich weigern, auf dieses Angebot einzugehen, so werden ihm die sofortige dauerhafte Sperrung seines Rechners und der Verlust seiner Daten angedroht.

Für die Bezahlung der geforderten dreistelligen Beträge werden von den Anrufern die Kreditkartendaten der Angerufenen erfragt. Sofort danach erfolgen entsprechende Belastungen des Kreditkartenkontos. Meist mehrere beliebe zwei- bis dreistellige Beträge. Während des Fernzugriffs nutzen die Täter auch das Online-Banking der Angerufenen oder leiten diesen an, den geforderten Betrag zu überweisen. Wenn Zugriff auf das PayPal-Konto des Geschädigten möglich ist, werden auch darüber Transaktionen durchgeführt. Häufig behaupten die Täter wahrheitswidrig, dass Transaktionen fehlgeschlagen seien, um Zugriff auf weitere Zahlungsarten zu erlangen. Aktuell wird oft zusätzlich von den Angerufenen verlangt, dass sie im Supermarkt oder an der Tankstelle Gutscheincodes für die Bezahlung im Internet, beispielsweise Steam oder iTunes, kaufen und die Codes telefonisch oder per Computerbildschirm weitergeben sollen.

Diese „Service-Anrufe“ erfolgen gemäß bisherigen Erkenntnissen durch Internettelefonie von einem beliebigen Ort weltweit aus, mit der es den Tätern problemlos möglich ist, jede beliebige Ländervorwahl vorzutäuschen.



Die Kriminalpolizei warnt vor weiterem Auftreten der Betrüger und rät:
• Beenden Sie Anrufe von angeblichen Service-Mitarbeitern, wenn sie diese nicht selbst angefordert haben. Weder Microsoft noch andere IT-Unternehmen werden unaufgefordert Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
• Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer keinen Zugriff auf Ihren Computer.
• Geben Sie keine Bankkonto- oder Kreditkartendaten preis.
• Geben Sie keine Zugangsdaten zu Kundenkonten bei zum Beispiel PayPal oder Amazon preis.
• Kaufen Sie aufgrund telefonischer Aufforderung keine Gutscheincodes.



Sollten Sie Oper einer oben beschriebenen Straftat werden:
• Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz des Täters gelangt sind.
• Ändern Sie unverzüglich betroffene Passwörter.
• Lassen Sie sich durch Ihr Geldinstitut zur Rückabwicklung bereits getätigter Zahlungen, beispielsweise Lastschriftrückgabe oder Überweisungsrückruf zu weiteren Maßnahmen beraten.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sollten Sie technisch dazu in der Lage sein, dann lesen Sie auf Ihrem PC die Logdaten des benutzten Fernwartungsprogramms aus.