![Geflügelpest wieder ausgebrochen](/images/2023/06/enten.jpg)
Die Geflügelpest bei Wildvögel wurde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen. Bisherige Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiter.
(ir) Am Dienstag, 6. Juni 2023 führte die untere Naturschutzbehörde eine Befliegung der Flussseeschwalbenkolonie am Schimmerweiher durch. Bei der Auswertung der Luftbilder stellte sich heraus, dass einige tote Vögel auf der Insel liegen, weshalb am Freitag, 9. Juni 2023 acht Kadaver geborgen wurden. Vom Veterinäramt wurde daraufhin die Untersuchung auf Geflügelpest eingeleitet. Bei fünf der acht toten Vögel wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit das Virus der Geflügelpest (Vogelgrippe) nachgewiesen.
Damit hat das europaweite Geflügelpest-Geschehen erneut auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht. Aufgrund der nach wie vor auftretenden Infektionen bei Wildvögeln ist durch den Kontakt weiterhin von einem hohen Eintragsrisiko der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen auszugehen.
Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Virus-Eintrag ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter weiterhin entscheidend. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Geflügelhalterinnen und -halter sind dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen, speziell für Geflügelhalter, sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.
Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das LGL unter folgendem Link bereit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt oder eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 gemeldet werden.
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