Eichstätt
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Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, dem sogenannten Feiertagsgesetz, unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
(ir) Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen wie
Aschermittwoch (1. März 2017 von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Gründonnerstag (13. April 2017) von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Karfreitag (14. April 2017) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Karsamstag (15. April 2017) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Dies sind zum Beispiel Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig. Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
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Kreisstraße zwischen Wellheim und Gammersfeld wird gesperrt.
(ir) Wegen Rodungsarbeiten ist die Kreisstraße EI 5 zwischen Wellheim und Gammersfeld von Montag, 20. Februar bis voraussichtlich Freitag, 3. März für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert und verläuft von Wellheim auf der Staatsstraße 2047 über Hütting nach Ellenbrunn, weiter auf der Kreisstraße nach Gammersfeld und umgekehrt.
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Der Landschaftspflegeverband Landkreis Eichstätt e.V. steht in den Startlöchern.
(ir) Nach der Gründung am 10. Oktober 2016 konnte der Vorstand des noch jungen Landschaftspflegeverbandes Landkreis Eichstätt e.V. bereits die ersten Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. „Mit der Diplom Geographin Christina Fehrmann in der Geschäftsführung und der Biologin mit Masterabschluss Nina Wettengel als Fachkraft sind wir bereits von Anfang an hervorragend aufgestellt“ freut sich die Vorstandsvorsitzende, Tanja Schorer-Dremel. Mit Christina Fehrmann bleibt dem Naturschutz im Landkreis Eichstätt ein bekanntes Gesicht nun dauerhaft erhalten – mit vielen Akteuren hat sie als Leiterin des Naturschutzgroßprojektes Altmühlleiten bereits intensiv gearbeitet.
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“Ich freue mich besonders darauf im Landschaftspflegeverband nicht mehr auf die vergleichsweise engen Grenzen des Projektgebiets von Altmühlleiten beschränkt zu sein. Es wird eine spannende Aufgabe auch in den intensiv landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Bereichen des Landkreises möglichst viel für den Naturschutz herauszukitzeln“ erklärt Frau Fehrmann. Für sie ist Landschafts- und Naturschutz vor allem auch Heimatschutz und damit nicht nur für Tiere und Pflanzen unverzichtbar für eine hohe Lebensqualität. Auch Nina Wettengel ist als gebürtige Eichstätterin sehr gut mit dem Potenzial der Landschaft im Landkreis Eichstätt vertraut. Als Biologin mit Leib und Seele hat sie sich seit zwei Jahren als Gebietsbetreuerin im Donauried intensiv um den Schutz selten gewordener Wiesen-brüter gekümmert.
„Schutzkonzepte entwickeln und diese zusammen mit den Landnutzern umzusetzen war hier stets fester Bestandteil meiner Arbeit“ berichtet Frau Wettengel. Diesen Ansatz wird sie laut Tanja Schorer-Dremel im Landschaftspflegeverband für eine Vielzahl weiterer höchst interessanter Tier- und Pflanzenarten verfolgen können. Richtig los geht es für die Mannschaft des Landschaftspflegeverbands Landkreis Eichstätt e.V. ab dem 1. März. Bis dahin fehlt jetzt nur noch eines: ein geeignetes Büro als Geschäftsstelle.
Das Foto zeigt Tanja Schorer-Dremel (Vorstandsvorsitzende), Christina Fehrmann (Geschäftsführerin) und Nina Wettengel (Fachkraft), die sich auf den Start des Landschaftspflegeverbandes Landkreis Eichstätt vorbereiten.
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25-Jahre im Dienst der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sind vier Uni-Mitarbeiter.
(ir) Universitätskanzler Thomas Kleinert ehrte in einer Feierstunde drei Mitarbeiterinnen und einen Mitarbeiter der KU für ihre jeweils 25jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Das Foto zeigt von links unten im Uhrzeigersinn: Jubilarin Heidi Klehr wurde begleitet von ihrem langjährigen Vorgesetzten Professor Dr. Konstantin Maier vom der Theologischen Fakultät und Prof. Dr. Rita Rosner vom Lehrstuhl für Psychologie.
Professor Dr. Alexander M. Danzer von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät dankte seiner Mitarbeiterin Anna-Maria Schuster für ihren 25-jährigen Dienst an der Fakultät. Neben Kanzler Kleinert ehrte der Leiter des Universitätsrechenzentrums, Dr. Nils Blümer, den langjährigen Mitarbeiter Tomasz Partyka gemeinsam mit Bernhard Brandl von der Mitarbeitervertretung der KU. Vom Lehrstuhl für Alte Kirchengeschichte und Patrologie der Theologischen Fakultät begleiteten Mykola Dobra und Professor Dr. Dr. Andreas Weckwerth ihre Kollegin Ursula Niefnecker, die ebenfalls für 25 Jahre geehrt wurde, zusammen mit Eva-Maria Gärner.
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Jagdscheine, die zum 31. März 2017 ablaufen, können beim Eichstätter Landratsamt verlängert werden.
(ir) Inhaber von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31. März 2017 die Gültigkeit verlieren, können ab sofort die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmernummer 209 beantragen. Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden für den begehrten Gültigkeitszeitraum (31. März 2018 beziehungsweise 31. März 2020) vorzulegen.
Das notwendige Antragsformular ist auf der Internet-Seite www.landkreis-eichstaett.de unter „Bürgerservice A-Z/Formulare/Suchbegriff Jagdschein“ abrufbar. Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt und erfordert gleichzeitig die persönliche Vorsprache des Antragstellers. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt.
Weitere Auskünfte sind erhältlich bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter den Telefonnummern (0 84 21) 70-3 35 beziehungsweise (0 84 21) 70-2 33.