Schutzmaßnahmen aufgehoben



Aufhebung von Geflügelpest-Schutzmaßnahmen in Teilen des Landkreises Eichstätt.

(ir) Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Ausbruchsbestand, Landkreis Kelheim, ist erloschen. Die Untersuchungen von anderen Geflügelbeständen in der Schutzzone und Überwachungszone ergaben keine Hinweise auf weitere HPAI-Krankheitsfälle. Somit kann die im Landkreis Eichstätt eingerichtete Überwachungszone mit Wirkung zum Samstag, den 1. April 2023 aufgehoben werden.



Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommt bei seiner letzten Risikobewertung hinsichtlich der HPAI zum Schluss, dass in Bayern „das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa weiterhin ebenfalls als hoch eingestuft“ wird.

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Das Veterinäramt Eichstätt bittet deshalb alle Geflügelhalter, die noch weiterhin geltenden Regeln zur erhöhten Biosicherheit in der Geflügelhaltung und beim Handel mit Geflügel zu beachten.