Schrobenhausen
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Trotz herabgelassener Schranken überquerten erst ein ältere Mann, dann vier Jugendliche eine Bahnlinie.
(ir) Am gestrigen Samstag hielt ein Verkehrsteilnehmer in der Bürgermeister-Götz-Straße in Schrobenhausen. Der Bahnübergang in der Pöttmeser Straße war für die Züge, die um 17:27 Uhr beziehungsweise 17:28 Uhr vom Bahnhof Schrobenhausen abfahren, geschlossen. Auch die Schranken für die Fußgänger waren geschlossen. Auf der Seite der Bürgermeister-Götz-Straße warteten fünf Personen, ein älterer Mann und vier Jugendliche. Wie der Autofahrer der Polizeiinspektion Schrobenhausen weiter mitteilte, lief der ältere Mann um die Schranke herum und überquerte die Gleise. Die vier Jugendlichen taten es ihm nach. Der Autofahrer rief den Personen nach, erntete jedoch nur eine abwertende Geste von Seitens des älteren Mannes.
Viele Leser von INGOLSTADT-REPORTER werden sich bestimmt noch an den Unglücksfall erinnern, als im Jahr 2018 ein Schüler mit seinem Fahrrad am Bahnübergang an der Neuburger Straße vom Zug erfasst und getötet wurde. Manche werden dieses Ereignis nie vergessen.
Siehe dazu:
14-Jähriger stirbt bei tragischem Unfall
Tödlicher Zugunfall nach Zeugenaussage geklärt
Die Polizei weist noch einmal eindringlich daraufhin, dass das Überqueren der Gleise bei geschlossenen Schranken verboten ist. Durch diese törichte Handlung bringt man nicht nur seine eigene Gesundheit und sogar sein Leben in Gefahr, sondern gefährdet auch noch andere Personen! Diejenigen, welche nicht warten wollen, sollten sich einmal in die Lage des Zugführers versetzen, wenn dieser mit seinem Zug eine Person frontal erfasst. Die Schranken an den Bahnübergängen dienen der Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer einschließlich des Personals und der Fahrgäste im Zug. Dies sollte man sich immer vor Augen führen.
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Eine ältere Unfallverursacherin entfernte sich unerkannt.
(ir) Eine 34-jährige Ford-Fahrerin aus Schrobenhausen ließ am Freitag zwischen 16:30 Uhr und 17:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Elektromarktes in der dortigen Regensburger Straße an einer Engstelle einen kleinen silbernen Pkw durchfahren. Die 34-Jährige blieb dazu am Rand stehen. In dem silbernen Auto saß eine ältere Frau. Als der silberne Kleinwagen auf Höhe des braunen Fords war, fuhr der Kleinwagen an den hinteren Radkasten der Fahrerseite.
„Der silberne Kleinwagen blieb kurz stehen, fuhr dann aber weiter“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Fahrerin des Fords konnte das amtliche Kennzeichen nicht komplett ablesen. Sie erkannte nur, dass das erste Zeichen nach dem Städte- beziehungsweise Landkreis Kürzel ein X war.“ Den entstandenen Sachschaden schätzte die Polizei auf 2.000 Euro.
Hinweise zu dieser Unfallflucht nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Während eine Frau in beim Einkaufen in einem Discounter war, wurde ihr Auto beschädigt.
(ir) Am Samstagmorgen gegen 7:50 Uhr parkte eine 57-jährige VW Multivan-Fahrerin aus Schrobenhausen ihr blaues Fahrzeug auf einem Discounter-Parkplatz in der Augsburger Straße in Schrobenhausen. Als sie um 8:10 Uhr mit ihrem Einkauf zu ihren Pkw zurückkam, stellte sie eine frische Beschädigung in der Mitte des Fahrzeughecks fest.
„Eine Nachricht des Verursachers befand sich nicht an ihren VW-Bus“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Die Fahrerin ist sich ganz sicher, dass der blaue VW-Bus auf diesem Parkplatz beschädigt worden ist. Den entstandenen Sachschaden schätzte die Polizei auf rund 2.000 Euro.
Die Polizeiinspektion Schrobenhausen hat die Ermittlungen und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Vermutlich ein rotes Auto fuhr einen grauen Audi an. Der Verursacher flüchtete.
(ir) Ein 57-jähriger Mann aus Waidhofen stellte Mittwochabend gegen 18:45 Uhr seinen grauen Audi A4 auf dem Parkplatz einer Gastwirtschaft in der Lampertshofener Schützenstraße ab. Als er um 22:30 Uhr wieder zu seinem Fahrzeug kam, musste er feststellen, dass es während der Parkdauer von einem bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer angefahren wurde. Der Halter stellte an der vorderen Fahrerseite zwischen der Fahrertür und dem Radkasten eine größere Delle fest.
Bei der Spurensicherung sicherte sie Polizei kleinste Spuren von roter Farbe an dem beschädigten Audi. „Vermutlich stammen diese vom Verursacher des Schadens“, so ein Sprecher Schrobenhausener Polizei. Der entstandene Sachschaden wurde auf eine Höhe von 2.000 Euro geschätzt.
Die Polizeiinspektion Schrobenhausen nahm die Ermittlungen wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort auf und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Im hackedichten Zustand beschädigte eine Autofahrerin zwei Pkw. Doch dann stoppte sie ein Zeuge.
(ir) Eine 40-jährige Mercedes-Fahrerin aus Karlskron war am Mittwochabend auf dem Zucheringer Weg in Mändlfeld in Richtung Manching unterwegs. Dabei geriet sie mit ihrem Wagen auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten Audi eines 39-jährigen Mannes aus Mändlfeld. „Die Unfallverursacherin setzte ohne anzuhalten ihre Fahrt fort“, teilte ein Polizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Nach wenigen Metern rammte sie mit ihrem Pkw den entgegenkommenden BMW eines 57-jährigen Mannes aus Mändlfeld.“
Auch danach fuhr die Unfallverursacherin viel zu weit links. Ein mit seinem Auto nachfahrender Zeuge, der die Fahrweise der Unfallverursacherin und die beiden Unfälle beobachte, hielt an und begab sich zum Mercedes der Frau. Er erkannte sofort, dass sie total betrunken war und nahm ihr den Autoschlüssel ab, um eine Weiterfahrt zu unterbinden. Anschließend informierte er die Polizei. Als die Beamten der Schrobenhausener Polizeiinspektion zur Unfallaufnahme eintrafen, stellten sie fest, dass die 40-jährige Frau total desorientiert war und sich nicht artikulieren konnte. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zirka 3 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein der Beschuldigten von den Beamten beschlagnahmt.
Da die Frau wegen ihres Zustandes dringend ärztliche Versorgung benötigte, wurde sie vom Rettungsdienst ins Ingolstädter Klinikum verbracht. Dort wurde zudem eine Blutentnahme durchgeführt. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich bei den beiden Geschädigten auf rund 5.000 Euro. Der Schaden am eigenen Fahrzeug dürfte ebenso bei etwa 5.000 Euro liegen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Die Beschuldigte erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund Alkoholeinflusses sowie Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.