42-Jährige meldet Wildunfall erst drei Tage später



Eine Autofahrerin kollidierte mit einem wilden Tier und meldete den Unfall erst verstätet der Polizei.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, brauchte eine 42-jährige Frau aus Schrobenhausen für die Schadensregulierung mit ihrer Kfz-Versicherung eine sogenannte Wildunfallbescheinigung von der Polizei. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Polizisten dann fest, dass der Unfall bisher nicht gemeldet worden war und sich bereits am Montagabend gegen 22:00 Uhr auf der Staatstraße bei Langenmosen ereignet hatte.



„Die Bescheinigung wurde der Frau zwar ausgestellt, allerdings bekommt sie auch noch Post vom Landratsamt“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Das nicht unverzügliche Melden eines Wildunfalls mit einem Schalenwild, also Reh und Wildschwein, stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz dar.“



Die Polizei benötigt immer die sofortige Unfallmeldung, um getötete Tiere von der Fahrbahn entfernen oder bei verletzten oder flüchtigen Tieren den Jagpächter verständigen zu können, auch nachts.