Pfaffenhofen
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Ein Unfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden, ereignete sich an einer Einmündung.
(ir) Eine 35-jährige Autofahrerin aus Thüringen war am Montagabend gegen 18:15 Uhr auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs und fuhr an der Rastanlage Holledau von der Autobahn ab. Danach wollte sie in die unter der Holledaubrücke verlaufende Kreisstraße PAF 9 einfahren. Am Beifahrersitz saß ihr 37-jähriger Begleiter.
Auf der Kreisstraße näherte sich gleichzeitig von Geisenhausen kommend ein 59-jähriger Pkw-Lenker aus Rohrbach. „Unter Missachtung der Vorfahrt fuhr die Thüringerin in die Kreisstraße ein und erfasste dabei mit der Fahrzeugfront seitlich den Pkw des Rohrbachers, welcher durch die Wucht des Anpralls in den Straßengraben geschleudert wurde“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei.
Und er fügte hinzu: „Die beiden Thüringer wurden leicht verletzt durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser verbracht.“ Beide Autos blieben totalbeschädigt liegen und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden wurde von der Polizei auf zirka 40.000 Euro geschätzt.
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Die Polizei traf einen jungen Mann an, der die Ausgangssperre missachtet hat.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 18-jähriger Heranwachsender aus Pfaffenhofen am späten Sonntagabend auf der Kellerstraße von Pfaffenhofen unterwegs und wurde dort gegen 23:00 Uhr von einer Polizeistreife angetroffen.
„Er konnte keinen triftigen Grund für seinen Ausgang nach der Ausgangssperre angeben“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Den Mann erwartet nun ein Bußgeld in dreistelliger Höhe.“
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Die Polizei zog einen Alkohol- und Drogenberauschten Fahranfänger aus dem Verkehr.
(ir) Ein 20-jährigen Autofahrer aus Mainburg war am Sonntagabend auf der Fahlenbacher Straße von Rohrbach unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 21:05 Uhr eine Streifenbesatzung der Pfaffenhofener Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Fahranfänger Alkoholgeruch fest.
„Der Verdacht des vorangegangenen Alkoholkonsum erhärtete sich nach einem durchgeführten Atemalkoholtest“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Im Verlauf der Kontrolle zeigten sich bei dem jungen Mann auch noch Anhaltspunkte auf Drogenkonsum, auch ein diesbezüglich durchgeführter Test bestätigte dies.“
Aus diesen Gründen musste der berauschte Fahranfänger feine Blutentnahme über sich ergehen lassen. „Sollte sich nach der labormäßigen Blutuntersuchung der letztendliche Nachweis ergeben wird der Mann ein Bußgeld in mittlerer dreistelliger Höhe bezahlen müssen“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte: „Außerdem erwartet ihn ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.“ Zudem erhält die Führerscheinstelle von der Polizei eine Mitteilung, um dann im Rahmen der Probezeitüberprüfung weitere Maßnahmen zu treffen.
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Die Polizei kontrollierte einen Betrunkenen, der keinen Grund hatte, gegen die Ausgangssperre zu verstoßen.
(ir) Am Samstagabend gegen 22:30 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Pfaffenhofener Polizei in der Münchener Straße von Pörnbach einen 22-jähriger Mann aus Pörnbach. Er war alkoholisiert und konnte den Streifenpolizisten keinen Grund nennen, warum er gegen die Ausgangssperre verstoßen hat.
„Jetzt erwartet ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei.
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Polizisten kontrollierten einen Pkw-Lenker und kamen zu der Vermutung, dass er unter Alkoholeinfluss stand.
(ir) Am Samstagnachmittag war ein 46-jähriger Seat-Fahrer aus Hohenwart in Affalterbach unterwegs und wurde gegen 15:20 Uhr von einer Streife der Pfaffenhofener Polizei gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Beamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. Als die Streifenpolizisten den Autofahrer auf den vorangegangenen Konsum von Alkohol ansprachen, bestätigte er diesen.
„Jedoch verweigerte er den freiwilligen Atemalkoholtest an der Kontrollstelle“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Aus diesem Grund ordneten die Beamten eine Blutentnahme an.“ Jetzt wird die Blutuntersuchung zeigen müssen, ob den Mann eine Strafe erwarten wird.