Polizei informiert über Ermittlungen zum Tod eines Jugendlichen

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Zum tödlichen Verkehrsunfall in der Nacht von Freitag auf Samstag wird nachberichtet.

(ir) Wie bereits gemeldet, kippte ein Gespann, das aus einem Unimog und einen Wohnwagen bestand, in einem Wald um. Dabei wurde ein Jugendlicher tödlich verletzt.

Siehe Erstmeldung: Tragischer Verkehrsunfall – Jugendlichen erfolglos reanimiert




Wie die Polizei am Sonntagabend mitteilte, waren sowohl Unimog, als auch Wohnanhänger, nicht zugelassen und es geriet im Bereich eines leichten Gefälles eines einspurigen, unbefestigten und für den öffentlichen Verkehr gesperrten Waldweges zirka 300 Meter westlich der Brautlache-Gedenktafel, aufgrund unangepasster Geschwindigkeit am Beginn einer leichten Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab.



Dabei wurde der Aufbau des Wohnanhängers gegen einen Baum geschleudert und stark beschädigt. Das Zugfahrzeug war besetzt mit dem 15-jährigen Fahrer, der dafür keine Fahrerlaubnis hat, in dem Wohnwagen waren insgesamt sieben Personen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren, davon sechs männliche Insassen.



Von den Mitfahrerin im Wohnanhänger wurden fünf auf die Fahrbahn beziehungsweise den Seitenbereich geschleudert, einer blieb dabei unverletzt. Drei weitere erlitten Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung, ein 21-Jähriger wurde mittelschwer verletzt. Drei der Verletzten mussten vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.



Ein 16-jähriger Jugendlicher aus Reichertshausen zog sich bei dem Aufprall sehr schwere Kopfverletzungen zu. Der Fahrer des Unimogs soll mit dem stark beschädigten Gespann und dem Schwerverletzten dann noch bis zum Waldfriedhof Reichertshausen gefahren sein und dort den Anhänger abgestellt haben. Er soll eine Begleitperson vor Ort zurückgelassen haben. „Der Jugendliche erlag dort seinen Verletzungen“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei.



Der junge Unfallverursacher soll dann zur Unfallstelle zurückgefahren und anschließend mit einer weiteren, leichtverletzten Mitfahrerin zu sich nach Hause gefahren sein. Dort wurde er von den Einsatzkräften in einem psychischen Ausnahmezustand angetroffen und anschließend in ein Krankenhaus verbracht.



Zu Klärung des genauen Unfallhergangs wurde von der Staatsanwaltschaft ein technisches Gutachten der beteiligten Fahrzeuge und ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung, zudem wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung.









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