Schockanruf – Abholer flüchtet mit Taxi

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Ein Rentner erhielt einen sogenannten Schockanruf. 

(ir) Am Mittwochnachmittag rief ein bislang unbekannter Täter bei einem 68-jährigen Mann aus Bergheim an und täuschte ein schlimmes Ereignis vor. Er sagte dem Rentner, dass er selbst oder ein Angehöriger einen Unfall mit Todesfolge verursacht habe.



Zur Verhinderung einer Gefängnisstrafe oder zur Deckung von Gerichtskosten würde er dringend Geld benötigen, das von einer angeblichen Amtsperson abgeholt werden soll. Bei den Opfern entsteht meist schwerer Schaden: Nicht nur materiell stehen viele vor dem Nichts, sondern auch Scham und Schuldgefühle führen zu erheblichen, oft weitreichenden psychischen Folgen für die Betrogenen. Gleiches erlebte der 68-jährige Bergheimer.



Gegen 13:45 Uhr wurde er von einem angeblichen Richter aus Ingolstadt angerufen, der mit mitteilte, dass seine Schwiegertochter einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet haben soll. Der Unbekannte forderte dann eine hohe Bargeldsumme von dem Rentner.



Gegen 14:45 Uhr kam dann ein unbekannter Mann zu dem Haus des 68-Jährigen, um Wertgegenstände als Ersatz für das Bargeld abzuholen. Der Bergheimer wurde jedoch misstrauisch und es kam nicht zu einer Übergabe der Wertgegenstände.



Der Unbekannte fuhr anschließend in einem Taxi davon. Eine von der Polizei eingeleiteten Fahndung nach dem Taxi verlief erfolglos.



Der Unbekannte wurde folgendermaßen beschrieben: Er soll 30 bis 40 Jahr alt sein und eine normale Figur haben. Zur Tatzeit trug er keinen Bart und war mit einer schwarzen Jacke und einer Strickmütze bekleidet.



Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 entgegen.



So können Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Maschen der Betrüger schützen:
• Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!
• Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an.
• Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten beziehungsweise Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
• Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
• Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen.
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!



• Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
• Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
• Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
• Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!









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