Ingolstadt
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Die Polizei stoppte einen Autofahrer, der unter dem Einfluss von Drogen stand.
(ir) Am Sonntagnachmittag war ein 23-jähriger Ford-Fahrer aus Lenting auf der Köschinger Bahnhofstraße unterwegs. Gegen 14:30 Uhr stoppte ihn dort eine Streife der Ingolstädter Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem jungen Autofahrer drogentypische Auffälligkeiten fest.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der 22-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis folgt.
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Die Polizei ohne einen Rollerfahrer ohne gültigen Führerschein aus dem Verkehr.
(ir) Am Sonntagabend war ein 22-jähriger Rollerfahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Manchinger Straße unterwegs. Als eine Streife Verkehrspolizei dem jungen Mann gegen 18:35 Uhr nachfuhr, stellten die Streifenpolizisten beim Nachfahren fest, dass der Roller statt der erlaubten 25 km/h mit 45 km/h unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der 22-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis folgt.
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Als eine Polizeistreife einem Rollerfahrer nachfuhr, bemerkten sie, dass er 40 km/h fuhr.
(ir) Am gestrigen Sonntag war ein 20-jähriger Rollerfahrer aus dem Landkreis Eichstätt auf dem Radweg der Kreisstraße EI 37 in Richtung Kösching unterwegs. Als die Beamten dem jungen Rollerfahrer gegen 16:45 Uhr nachfuhren, stellten sie fest, dass das Fahrzeug statt der erlaubten 25 km/h mit 40 km/h fuhr.
„Den Grund konnte der 20-jährige auch nennen, es war die Drosselklappe am Gasschieber nicht eingebaut“, so ein Verkehrspolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen, eine entsprechende Anzeige folgt. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden.“
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Die Polizei stoppte einen jungen Mann, der für sein Gefährt weder eine Mofaprüfbescheinigung, noch eine Versicherung vorweisen konnte.
(ir) Am Sonntagnachmittag gegen 13:50 Uhr war ein 22-jähriger Elektrorollerfahrer aus Ingolstadt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist und deshalb nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, sondern als Kleinkraftrad eingestuft wird, auf der Gerolfinger Straße in Richtung Ingolstädter Stadtmitte unterwegs.
Da er weder eine Versicherung für das Fahrzeug noch einen Führerschein, beziehungsweise die erforderliche Mofaprüfbescheinigung vorweisen konnte, untersagte ihm die Polizei die Weiterfahrt. Es folgt eine Anzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach der Fahrerlaubnisverordnung.
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Ein falschfahrender, aber vorfahrtsberechtigter Radfahrer stieß mit einen Autofahrer zusammen und verletzt sich dabei leicht.
(ir) Als ein 63-jähriger Audi A2-Fahrer aus Ingolstadt am Sonntagnachmittag gegen 15:30 Uhr von der hiesigen Schubertstraße nach rechts in die Hindenburgstraße abbog, hatte er dort die Vorfahrt zu achten. Als er in den Kreuzungsbereich einfuhr, stieß er mit einem von rechts kommenden Radfahrer, der die Kreuzung vom Radweg der Hindenburgstraße in Richtung Richard-Wagner-Straße entgegen der Fahrtrichtung überqueren wollte, zusammen. Bei der Kollision fuhr der Audi-Fahrer fuhr mit seiner Front gegen die linke Seite des Radfahrers.
Der stürzte dabei nach rechts auf sein zweites Fahrrad, das er an der rechten Hand mitführte. Der 26-jährige Radfahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Vom Rettungsdienst wurde er nach Erstversorgung and er Unfallstelle zur ambulanten Behandlung in ein Ingolstädter Krankenhaus verbracht. Die beiden Fahrräder des 26-jährigen aus Ingolstadt wurden von ihm zuvor noch verkehrssicher abgestellt. Die Polizei schätzte den Gesamtschaden des Unfall auf zirka 500 Euro.