Drei Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz


 
Betrunken Personen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und nach den Infektionsschutzgesetz angezeigt.

(ir) Die Geisenfelder Polizei erhielt am Samstagnachmittag gegen 15:00 Uhr mehrere Mitteilungen über drei erheblich betrunkene Personen, die lärmend und pöbelnd durch Vohburg zogen. Als die Einsatzkräfte dort eintrafen, waren die Frau aus der Slowakei, ein Mann aus Polen und ein Mann aus Wettstetten tatsächlich erkennbar stark alkoholisiert. Gegenüber den Polizisten legten sie ein aggressives Verhalten an den Tag.



Den Anweisungen der Beamten kamen die drei Betrunkenen nicht nach, auch einen ausgesprochenen Platzverweis leisteten sie nicht Folge. Weiterhin konnten sie den Polizisten keinen erklärbaren Grund hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen für ihren Aufenthalt vor Ort vorweisen. Da sich die Stimmung weiter aufheizte und weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen drohten, die drei völlig durchnässt und mit über 2 Promille erheblich betrunken, und sich in einem hilflosen Zustand befanden, forderte die Streifenbesatzung Verstärkung an.



Dann wurden die drei Betrunkenen in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen. Da die Frau aus der Slowakei und der Mann aus Polen wegen ihrer hohen Alkoholisierung beziehungsweise erforderlichen Medikamenteneinnahmen nicht haftfähig waren, wurden sie später in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Dritte im Bunde wurde in einer Ausnüchterungszelle untergebracht. Weiterhin wurden gegen die drei Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.

Hinsichtlich weitere Verstöße nach den Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie stellten die Geisenfelder Polizisten fest, dass sich die Bevölkerung an die Anweisungen hielt und es keine weiteren Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz mehr gab.