Eichstätt
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Zwei Fahranfängerinnen waren am Freitagnachmittag in einen Unfall verwickelt.
(ir) Aus Unachtsamkeit fuhr eine 19-jährige Fahranfängerin aus dem Landkreis Eichstätt am Freitagnachmittag gegen 13:50 Uhr auf den vor ihr fahrenden Pkw einer 18-jährigen Frau aus Ingolstadt auf. Der Verkehrsunfall ereignete sich vor dem Kreisverkehr Ingolstädter Straße / Pirkheimer Straße in Eichstätt. Verletzt wurde laut Angaben der Polizei niemand. Den Sachschaden an beiden Autos schätzten die unfallaufnehmenden Polizisten auf jeweils 300 Euro.
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Als eine junge Frau einen langsamen Autofahrer überholen wollte, bog der plötzlich nach links ab.
(ir) Eine 18-jährige Rollerfahrerin war am Donnerstag gegen 17:10Uhr Am Anger in Eichstätt stadtauswärts unterwegs. Da vor ihr ein Auto mit sehr langsamer Geschwindigkeit fuhr, setzte die Heranwachsende den Blinker und wollte das Auto überholen. „Als sie ihren Überholvorgang bereits gestartet hatte, bog der Autofahrer ohne zu blinken nach links ab“, teilte ein Sprecher der Eichstätter Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Nur durch eine Notbremsung konnte die Rollerfahrerin einen Zusammenstoß mit dem Pkw vermeiden.“
Infolge des Bremsvorgangs stürzte die 18-Jährige von ihrem Roller und verletzte sich dabei leicht an ihren beiden Knien. Doch eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich. Der Unfallverursacher wendete sein Fahrzeug und fuhr wieder in Richtung Stadtmitte. „Um den entstandenen Schaden hat er sich nicht gekümmert“, so der Polizeisprecher weiter.
Laut eines Zeugens handelte es sich bei dem Unfallverursacher um einen jungen Mann. Er war mit einem schwarzen Audi A3 mit Eichstätter Kennzeichen unterwegs. Am Roller der 18-Jährigen entstand laut Polizei Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
Hinweise zum Unfallverursacher nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 70-0 entgegen.
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Bei einer Fischereikontrolle wurden zwei Fischwilderer festgestellt.
(ir) Ein 60-jähriger und ein 40-jähriger Ingolstädter saßen zusammen am Ufer eines Buxheimer Weihers und fischten dort mit ihren Angeln. Die dafür erforderliche Erlaubnis hatten sie aber nicht. Die beiden Männer wurden an dem Weiher von einem Mitglied des zuständigen Anglervereins festgestellt. „Die Ausbeute der beiden war eher spärlich“, teilte ein Sprecher der Eichstätter Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Der einzige gefangene Fisch wurde wieder in die Freiheit entlassen.“ Den Wert des Fisches gab die Polizei mit 5 Euro an. Die beiden Männer erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
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Die Polizei zog einen alkoholisierten 27-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr.
(ir) Am Donnerstagabend gegen 23:00 Uhr war ein 27-jährige Autofahrer aus dem Gemeindebereich Wellheim im Baringer Weg in Biesenhard unterwegs. Dort wurde er von einer Streife der Eichstätter Polizei gestoppt. im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 27-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein Alkotest ergab laut Polizei einen Wert von über 0,5 Promille. Daraufhin wurden die Weiterfahrt des Mannes unterbunden und seine Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den 27-Jährigen erwarten jetzt 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
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Beim Aufräumen fand ein Mann eine zirka 40 Zentimeter große Panzerfaustgranate.
(ir) Am Mittwochabend gegen 18:30 Uhr kam ein 35-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt zur Eichstätter Polizeiinspektion gefahren. Auf seinem Beifahrersitz lag eine gefährliche Fundsache. Bei Aufräumarbeiten auf dem Dachboden im Haus seines verstorbenen Vaters hatte der 35-Jährige zuvor einen verdächtigen Gegenstand gefunden. Um abzuklären, um was es sich handelt, kam er damit zur Polizei. „Die Überraschung der Beamten war groß, es war augenscheinlich eine zirka 40 Zentimeter lange Panzerfaustgranate“, teilte ein Sprecher der Eichstätter Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Die Beamten sicherten den Pkw ab, fotografierten die Granate und schickten das Foto zur weiteren Abklärung an die Spezialisten des Sprengkommandos“.
Doch die Fachleute konnten schnell Entwarnung geben: Es handelte sich bei dem Gegenstand um eine ungefährliche Übungsgranate. Eine sofortige Sicherung und Abholung war daher nicht erforderlich. Die Granate wurde nach Absprache mit den Spezialisten im Sicherheitsbereich der Eichstätter Polizei abgelegt und am Donnerstagmorgen auch schon zur Entsorgung abgeholt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass beim Auffinden solcher Gegenstände diese auf keinen Fall bewegen beziehungsweise an einen anderen Ort gebracht werden dürfen. Es muss sofort die Polizei verständigt werden. „Wie die Übungsgranate in den Besitz des verstorbenen Vaters kam lässt sich vermutlich nicht mehr klären“, so der Polizeisprecher abschließend.