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In der vergangenen Nacht wurde ein Pkw-Lenker mit der doppelten erlaubten Geschwindigkeit gemessen.
(ir) In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch führte die Eichstätter Polizei eine Geschwindigkeitsmessung mit der Laserpistole in Eitensheim durch.
Gegen 1:20 Uhr wurde ein 45-jährige Autofahrer aus Rheinland-Pfalz bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 70 km/h mit fast 140 km/h im Tauberfelder Grund unterwegs und wurde dort von den Polizisten gemessen.
„Da bei der anschließenden Kontrolle Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte an: „Dieser ergab einen Wert von 1,2 Promille.“
Die Beamten ordneten daraufhin bei dem 45-Jährigen eine Blutentnahme an, die der Betrunkene in der Klinik Eichstätt über sich ergehen lassen musste.
Zudem wurde sein Führerschein aufgrund der Trunkenheitsfahrt gleich an Ort und Stelle sichergestellt. Seine Weiterfahrt wurde unterbunden.
Den Raser erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung hat ein Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot zur Folge.
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