Folgeunfall nach Wildunfall


 
Vermutlich ließ ein Autofahrer ein angefahrenes Wildschwein liegen und über eine Stunde später fuhr ein anderer Pkw-Lenker darüber.

(ir) Am Mittwochabend gegen 23:00 Uhr teilte ein BMW-Fahrer aus Schleswig-Holstein der Beilngrieser Polizei mit, dass er mit seinem Fahrzeug auf der B 299 zwischen dem Viehhauser Kreisverkehr und Tettenagger ein auf der Fahrbahn liegendes Wildschwein überfahren habe und dabei sein Fahrzeug schwer beschädigt wurde. Wer das Wildschwein offensichtlich zuvor angefahren und dabei tödlich verletzt hat, war zunächst unbekannt. Nach dem Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme wurde der Jagdberechtigte verständigt, der die Reste des kapitalen Keilers von der Fahrbahn entfernte.



Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr kam dann ein Autofahrer aus Mindelstetten zur Beilngrieser Polizeidienststelle und wollte nachträglich einen Wildunfall mit einem Wildschwein melden. Dabei stellten die Beamten fest, dass er bereits gegen 21:45 Uhr an derselben Stelle eine Kollision zwischen einem Wildschwein und seinem BMW hatte. Sein BMW wurde dabei an der vorderen Beifahrerseite nur leicht beschädigt. Seinen Angaben zufolge habe er an der Unfallstelle angehalten, sei sogar ausgestiegen und habe auf der Fahrbahn nach dem Tier gesucht. Doch er habe nichts gefunden.



„Es liegt jetzt der Verdacht nahe, dass nach dem ersten Wildunfall das Wildschwein möglicherweise auf der Fahrbahn liegen blieb und bei dem zweiten Unfall zirka 75 Minuten später erneut überrollt wurde“, teilte ein Polizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Glücklicherweise entstand nur Sachschaden, aber dennoch wurde gegen den ersten Unfallbeteiligten ein Strafverfahren eröffnet mit dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, weil er so möglicherweise ein Hindernis auf der Fahrbahn bereitete und so eine Gefahr für Leib und Leben anderer oder Sachen von bedeutendem Wert verursachte. Dies wäre durch einen kurzen Anruf bei der Polizei vom Unfallort aus oder bei nächster Gelegenheit vermeidbar gewesen.“