Warten auf Genehmigungsbescheid


 
Ein seit Jahrzehnten diskutierte Damm in Schrobenhausen ist wegen der geltenden Gesetzgebung zum Naturschutzrecht nicht genehmigungsfähig.

(ir) Unsere Redaktion erreichte das „Blitzlicht der Woche“ von Schrobenhausens Bürgermeister Karlheinz Stephan, das wir nachfolgend veröffentlichen:

„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Zum Artikel ‚Hochwasser vor der Stadt aufstauen‘ in der Wochenendausgabe der Schrobenhausener Zeitung möchte ich meine Sichtweise darstellen.

Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Seit Jahren werden die immer gleichen Argumente zwischen der Bürgerinitiative Hochwasserschutz und den Fachbehörden ausgetauscht. Der im Artikel erwähnte Damm zwischen Drei Linden und dem Gewerbegebiet Augsburger Straße, der im Hochwasserfall das von der Paar herangeführte Wasser aufstauen soll, ist plausibel.




Er ist aber aus zwei genauso überzeugenden Gründen nicht Gegenstand der im Landratsamt zur Genehmigung liegenden Planfeststellungsunterlagen. Erstens wegen der Kosten. Wie die BI ja selbst anerkennt, wären dennoch technische Bauten wie Mauern und Deiche entlang der Paar und Weilach notwendig, um ein hundertjähriges Hochwasser beherrschbar zu machen. In der Summe (Damm plus technischer Hochwasserschutz) wird die Gesamtmaßnahme dann deutlich teurer als in der gegenwärtigen Planung ohne Damm.

Entscheidend für die Abwägung ist aber der zweite Grund: Dieser seit Jahrzehnten diskutierte Damm ist schlicht und ergreifend wegen der geltenden Gesetzgebung zum Naturschutzrecht nicht genehmigungsfähig!

In zweierlei Hinsicht stimme ich der Bürgerinitiative zu: Die Ertüchtigung des alten Wehres nach Hörzhausen und die Ausleitung des Wassers aus dem Paarkanal sind sinnvoll und deswegen auch Gegenstand der eingereichten Planungen. Diese Maßnahme ist allerdings nur als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu werten und wird uns im Hochwasserfall als alleinige Maßnahme nicht helfen.

Einig bin ich mit der Bürgerinitiative auch darin, dass das Landratsamt nun endlich die Genehmigung der vorgelegten Pläne erteilen muss. Auch wenn die BI dann ihre Ankündigung wahrmacht und den Klageweg beschreitet, wird man sich im Benehmen mit den Behörden darauf verständigen können, dass man die unstrittigen Maßnahmen bereits während des Klageverfahrens in Angriff nimmt. Und das wäre unter anderem die genannte Maßnahme am Wehr im Paarkanal.

Immer im Frühjahr ist die Lage bei Situationen wie aktuell angespannt. Es liegt Schnee. Und die Frage ist, ob dieser Schnee durch Sonneneinwirkung langsam verflüssigt und schadlos über die Gräben, Bäche und Flüsse abgeführt werden wird, oder ob die Temperaturerhöhung durch anhaltende Regenfälle begleitet wird. Im zweiten Fall richten sich die Blicke dann wieder auf die Pegelstände. Dieses Zittern und Bangen muss endlich ein Ende finden.




Der Plangenehmigungsbescheid muss endlich auf den Tisch. Und zwar JETZT!

Ihre Meinung interessiert mich. Bitte rufen Sie mich an unter (0 82 52) 90-2 40.

Ihr Bürgermeister

Karlheinz Stephan“