Sperrzeit für die Außengastronomie in der Altstadt

(ir) Im Sommerhalbjahr ist eine Sperrzeit der Gastronomie ab 24:00 Uhr möglich.

Für die Außengastronomie in der Altstadt kann im Sommerhalbjahr, also vom 1. April bis 30. September, eine Sperrzeit von 24:00 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts am 22. und 23. Juli eine Sperrzeit bis 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt aber nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus. Das hat der Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit in seiner letzten Sitzung beschlossen.

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben nun die Möglichkeit, einen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt auf Verlängerung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.

Unter anderem muss beachtet werden, dass Musikdarbietungen jeder Art nur bis 22 Uhr erlaubt sind, ab 23.30 Uhr dürfen draußen keine Speisen und Getränke mehr serviert werden und ab Mitternacht dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Für die Audi-Sommerkonzerte am 22. und 23. Juli im Klenzepark wird an den beiden Veranstaltungstagen der Beginn der Außengastronomiesperrzeit auf 1:00 Uhr verschoben, dann darf nur bis 0:30 Uhr ausgeschenkt werden und ab 1:00 Uhr müssen die Gäste den Außenbereich verlassen.

Um die Einhaltung der Regelung zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt kontrollieren. Bei festgestellten Verstößen wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/Straßenausschank wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.