Lufthygienische Situation in Ingolstadt

(ir) Feinstaub, den wir heute messen, überwachen und durch europäische Gesetze beschränken wollen, entstammen zu einem weit geringeren Anteil aus anthropogenen Quellen als bisher angenommen.

Es ist in erster Linie die Meteorologie, die in der unteren Atmosphärenschicht Schwankungen und vor allem Spitzenbelastungen verursacht.

In Süd- und Mitteleuropa verursacht die Meteorologie eine deutlich höhere Feinstaubbelastung als in Nordeuropa. Unsere Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubbelastung, insbesondere die Überschreitung der Tagesgrenzwerte, sind äußerst begrenzt.

Es wird nicht möglich sein, durch Richtlinien und Gesetze eine einheitliche Luftqualität in Europa zu schaffen. Der Vergleich der Feinstaubbelastung zwischen Mailand und London zeigt, dass sowohl der Streuungsbereich als auch die Anzahl der Überschreitungen stark differenzieren. So wird in Mailand im Winterhalbjahr der Grenzwert fast täglich überschritten, wohingegen in London nur selten Überschreitungen auftreten.

Feinstaub, wie wir ihn heute messen, ist sowohl auf anthropogene als auch auf natürliche Quellen zurückzuführen. Gelegentlich hohe Feinstaubkonzentrationen treten beispielsweise nicht nur in urbanen Zentren, sondern auch in ländlichen Gebieten und fernab von Verkehrsströmen und menschlichen Siedlungen auf. Feinstaub, auch in erhöhter Konzentration, hat die Erdatmosphäre schon immer belastet.

Alle Feinstaubquellen, ob durch Menschen oder natürlich verursacht, tragen zur Feinstaubbelastung der Atmosphäre bei. Auf den Verkehr ist dabei nur ein geringer Teil der Feinstaubkonzentration zurückzuführen. Selbst an Autobahnen und belasteten Straßen im innerstädtischen Bereich sind maximal 6 bis 8 µg/m³ der Feinstaubkonzentration auf den Verkehr zurückzuführen. Das bedeutet, dass Tagesgrenzwertüberschreitungen der Feinstaubkonzentration können nur selten durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen vermieden werden können.

Seit 1.1.2005 gilt der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert.
Die messtechnische Erfassung dieser Luftschadstoffe erfolgt durch das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg im Rahmen des lufthygienischen Überwachungssystems Bayern.

Die Messstelle in der Rechbergstraße in Ingolstadt ist vom Landesamt für Umwelt als verkehrsorientierter Standort ausgewiesen.

Der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert bei 35 erlaubten Überschreitungen für Partikel (PM10) ist nur im Jahre 2006 (37 Überschreitungen) überschritten worden.

Nachdem Ende Februar 2006 aufgrund zweier landes- und auch europaweit wirksamer Inversionswetterlagen der Tagesmittelwert für Partikel (PM10) bereits 25mal überschritten worden war (Vergleichszeitraum 2005: 10 Überschreitungen) und sich somit für das Jahr 2006 mehr als die zulässigen 35 Überschreitungen ankündigten, sind die Arbeiten zur Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Ingolstadt in Zusammenarbeit mit der federführenden Regierung von Oberbayern aufgenommen worden.

Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Ingolstadt ist nach zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen am 13.12.2007 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt worden.
Der Maßnahmenkatalog des Luftreinhalte-/Aktionsplanes wird nach wie vor umgesetzt.
Die Tendenz der Partikel (PM10)-Immissionen ist leicht abnehmend.
Aktuell wurde der Grenzwert für Partikel (PM10) im Jahre 2016 1 x überschritten (22.1.2016, 58 µg/m³).
Der Grenzwert für Partikel (PM2,5) von 25 µg/m³ als Jahresmittelwert ist erst zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Messungen in Ingolstadt durch das LfU erfolgen seit Mai 2012. Der Jahresmittelwert für 2015 beträgt 14 µg/m³.

Die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) sind zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Eine Überschreitung der Grenzwerte hat es in Ingolstadt noch nicht gegeben.

In der Stadtratssitzung vom 3.12.2015 wurde beschlossen, für die angedachte Kindertagesstätte Gerolfinger Straße/Ecke Krumenauer Straße die vorliegenden Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen abzuklären.

Begründet wurde dies mit der vorliegenden Verkehrsbelastung. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg sind von diesem im konkreten Fall Immissionsberechnungen zur Luftbelastung durchgeführt worden.

Berechnungen erfolgen immer dann, wenn eine deutliche Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte vorliegt. Eine messtechnische Erfassung erfolgt nur, wenn die Konzentrationen sich im unmittelbaren Bereich der Grenzwerte bewegen.

Der Grenzwert für Feinstaub wird an der angedachten Kindertagesstätte an den jeweils 2 Meter vom Fahrbahnrand entfernten Immissionsorten weit unterschritten. Nach LfU-eigenen Auswertungen an verkehrsorientierten LÜB-Stationen kann außerdem bei einem Feinstaub (PM10)-Jahresmittelwert von 21 μg/m³ und weniger davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert für Feinstaub (PM10) von 50 μg/m³ im Tagesmittel nicht öfter als an den zulässigen 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten wird.

Der seit dem 1.1.2015 gültige Grenzwert für Feinstaub (PM2,5) von 25 μg/m³ im Jahresmittel und der seit dem 1.1.2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ im Jahresmittel werden an den betrachteten Immissionsorten ebenfalls nicht überschritten.

Ergänzend zu diesen Untersuchungen wurde das Bayerische Landesamt für Umwelt vom Referat für Gesundheit, Klimaschutz und Umwelt gebeten, entsprechende Berechnungen auch für die Kindertagesstätte Gaimersheimer Straße/Richard-Wagner-Straße durchzuführen.
Auch hier kommt es zu keiner Überschreitung der geltenden Grenzwerte.