Wie im schlechten Vorabendkrimi


 
Ein Bundespolizist erkannte einen vermissten Hund nach einem privaten Fahndungsaushang wieder.

(ir) In der Nacht von Montag auf Dienstag gegen 3:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof zwei Männer aus Afghanistan. Um die Daten der beiden abzugleichen, wurde sie zur Bundespolizeiwache am Gleis 26 verbracht. Dabei hatten die Männer einen Hund der Rasse Chihuahua.

Bei einem der beiden kontrollierten Männer, einem wohnsitzlosen 19-Jährigen, wurden dann 20 Gramm Haschisch aufgefunden. Er wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln am heutigen Dienstag dem Haftrichter vorgeführt.



Des Weiteren kristallisierte sich zunächst heraus, dass der mitgeführte Hund augenscheinlich dem zweiten Mann, einem 21-Jährigen, der in Altomünster wohnt, zu gehören schien. Doch ein Bundespolizist, der am Revier im Münchner Ostbahnhof seinen Dienst versieht und sich gerade zufällig an der Hauptbahnhofwache befand, erinnerte sich an ein privates Fahndungsplakat, das dort aushing. Es wurde am Vortag von einer Frau bei der Bundespolizei abgegeben, die ihren Chihuahua vermisste. „Schnell erfolgte per Foto ein Datenabgleich und dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem mitgeführten Chihuahua um den gesuchten Hund handelte“, teilte ein Bundespolizeisprecher mit.

Und er fügte hinzu: „Mit dieser erdrückenden Beweislast konfrontiert, gab der 21-jährige Afghane zu, den Hund gestern im Stadtgebiet gefunden und in Zueignungsabsicht mitgenommen zu haben.“ Die Hundebesitzerin, eine 38-jährige Frau aus Bogenhausen wurde dann von einem Bundespolizisten angerufen. Sie kam dann auf die Dienststelle, und konnte ihre Bella freudig in Empfang nehmen.



Aufgrund der Gesamtumstände und vor allem der Reaktion des Hundes, unter anderem hatte eine Diensthundeführerin der Bayerischen Landespolizei den Transponder ausgelesen, insbesondere aber wegen des freudigen Schwanzwedelns, als die Hündin ihr Frauchen sah, konnte die 38-Jährige ihre Bella mit nach Hause nehmen.

Die Umstände des Abhandenkommens wurden von den Polizisten noch nicht zu Ende ermittelt und bedürfen noch weiterer Abklärung. Gegen den 21-jährigen Afghanen wurde ein Strafverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet. „Wie sagte ein beteiligter Bundespolizist: ‚Insgesamt eine polizeiliche Gemengelage mit unrealistischen Zufällen wie in einer schlechten Vorabend-Polizeisendung ...‘“ so der Bundespolizeisprecher abschließend.