Lokalgast landet in Psychiatrie


 

(ir) Ein Gaststättenbesuch mit offensichtlich übermäßigem Alkoholgenuss endet für einen 32-jährigen Schrobenhausener im Krankenhaus. Vorher verletzte er mehrere Personen.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag besuchte ein 32-jähriger Schrobenhausener eine Gaststätte in der dortigen Bahnhofstraße. Im Laufe seines Aufenthalts, so gegen 2:00 Uhr, fing der Schrobenhausener mit einem anderen Gast grundlos zu streiten und zu rangeln an. Der anwesende Sicherheitsdienst verbrachte den Streithansl daraufhin nach draußen. „Dort schlug der Beschuldigte einem anderen zufällig vor dem Lokal stehenden Gast grundlos einen Zahn aus“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Der Security-Mann und ein anderer Gast wollten daraufhin den Beschuldigten, der offensichtlich auf alles und jeden losgehen wollte, bis zum Eintreffen der Polizei am Boden fixieren, um weitere Übergriffe zu verhindern. Dabei biss er den Gast in die Hand und fügte ihm eine tiefe Fleischwunde zu. „Die eintreffenden Polizeibeamten stellten beim Beschuldigten eine stark blutende Kopfplatzwunde fest“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte: „Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass eine schwerere Kopfverletzung vorliegt, wurde der Rettungsdienst verständigt.“ Der offensichtlich erheblich alkoholisierte Beschuldigte verweigerte jedoch jegliche Hilfe und war weiterhin äußerst aggressiv.



Aus diesem Grund wurde er wegen Selbst- und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie des Ingolstädter Klinikums eingewiesen. Dabei beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten und die Sanitäter mit einer Vielzahl von nicht druckreifen Schimpfwörtern und Kraftausdrücken. Außerdem versuchte er erfolglos, nach einem Polizeibeamten zu treten. „Im Klinikum Ingolstadt waren mehrere Pfleger, Sicherheitsmitarbeiter und die eingesetzten Polizeibeamte erforderlich um den Beschuldigten soweit fixieren zu können, dass die offensichtlich erforderliche ärztliche Behandlung stattfinden konnte“, so der Polizeisprecher abschließend.

Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Des Weiteren werden nicht unerhebliche zivilrechtliche Forderungen wegen des ausgeschlagenen Zahns und des Bisses in die Hand auf ihn zukommen.