Da kommt mächtig Ärger auf ihn zu


 
Ein psychisch kranker Mann schnappt sich im betrunkenen Zustand das Auto seiner Oma und fährt damit in falscher Richtung in einen Kreisverkehr.

(ir) Ein 23-jähriger Mann, der aufgrund psychischer Probleme in einer Gaimersheimer Einrichtung untergebracht ist, hat diese am gestrigen Montag verlassen und ist mit der Bahn nach Schrobenhausen gefahren. Dort ließ er sich dann gegen 21:30 Uhr von seiner in Wolnzach lebenden Großmutter abholen. Die Frau wollte ihn dann mit ihrem Opel in die Einrichtung nach Gaimersheim zurückbringen. Da der junge Mann das nicht wollte, nahm er ein mitgeführtes Taschenmesser in die Hand und verlangte, dass ihn seine Großmutter mit zu ihr nach Hause nehmen soll. Seine Großmutter bekam es dann mit der Angst zu tun und stieg aus ihrem Fahrzeug aus.



Ihr 23-jähriger Enkel, der zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert war, stieg ebenfalls aus und setzte sich dann auf den Fahrersitz. Dann fuhr er mit dem Auto seiner Oma mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Regensburger Straße stadtauswärts. Kurz vor dem dortigen Kreisverkehr setzte er dann noch zum Überholen eines vorausfahrenden Autos an. Doch um den Überholvorgang abschließen zu können, reichte der Abstand zum Kreisverkehr nicht mehr aus. Deshalb fuhr der psychisch kranke Mann in dem Kreisverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung links herum und kollidierte dort mit dem entgegenkommenden Peugeot einer 53-jährigen Frau aus Schrobenhausen, die zu diesem Zeitpunkt in vorgeschriebener Fahrtrichtung fuhr.



Beide Autofahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Sie wurden zur weiteren Behandlung ins Schrobenhausener Krankenhaus verbracht. Der Schaden am Peugeot beläuft sich auf zirka 8.000 Euro. Beim Verursacherfahrzeug wurde der Schaden auf rund 4.000 Euro geschätzt.
Eine Polizeistreife führte beim Unfallverursacher einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von über 2 Promille. Aus diesem Grund musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Den 23-Jährogen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Nötigung und Bedrohung.