23-Jähriger außer Rand und Band


 
Ein junger Mann aus dem Schrobenhausener Ortsteil Sandizell rastete völlig aus und wurde in die Psychiatrie eingewiesen. 

(ir) Ein 23-jähriger Mann war sich am Sonntagnachmittag gegen 16:00 Uhr bei einem 24-jährigen Bekannten in Sandizell und wollte plötzlich von ihm den Autoschlüssel haben. Nachdem ihm sein Bekannter die Herausgabe des Autoschlüssels verweigert, ging er in den Garten und fing an zu randalieren. Der 23-Jährige schlug dabei zwei Fensterscheiben des Hauses ein und riss mehrere Latten aus dem Holzzaun.



Danach rannte er auf die Straße und hielt den Renault einer 75-jährigen Rentnerin aus Schrobenhausen an. Er stieg auf das Autodach und hüpfte darauf herum. Dabei entstand ein massiver Schaden in Höhe von rund 5.000 Euro. „Es dürfte sich hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln“, vermutet ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.

Und er fügte hinzu: „Nachdem der Beschuldigte vom Pkw der Rentnerin abließ, lief er auf den VW Passat einer 24-jährigen Frau aus Rennertshofen zu und hielt diesen ebenfalls an. Er riss die Fahrertür auf, schlug der Fahrerin ins Gesicht und zog sie an den Haaren aus ihrem Pkw.“ Außerdem beleidigte er sie massiv. Die junge Autofahrerin, die bei dem Angriff des 23-Jährigen verletzt wurde, flüchtete daraufhin.



Zwischenzeitlich trafen mehrere Streifenbesatzungen der Schrobenhausener und Neuburger Polizei ein. Der 23-Jähroge war auch sofort gegenüber den Polizisten äußerst aggressiv. Er beschimpfte und beleidigte sie und ging auf sie los. Da der junge Mann nicht zu beruhigen war und die Polizei weitere erhebliche Straftaten befürchtete, wurde er in die Psychiatrie des Ingolstädter Klinikums eingewiesen. Da die Polizei vermutete, dass der junge Mann unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss stand, wurde im Klinikum eine Blutentnahme durchgeführt.

Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft ordnete eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 23-Jährigen an. In seinem Rucksack fanden die Beamten dann eine Kleinmenge Marihuana auf. Den Mann erwarten nun neben erheblichen zivilrechtlichen Forderungen Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.