Polizei muss eingreifen


 
Die Tatsache, dass alkoholische Getränke nicht in Flüchtlingsunterkünfte mitgenommen werden dürfen, endete mit Polizeieinsätzen. 

(ir) Wie die Polizei mitteilte, hatte ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Flüchtlingsunterkunft in der Donauwörther Straße in Neuburg am Freitagnachmittag einen 30-jähriger Nigerianer am Betreten der Unterkunft gehindert, weil er alkoholische Getränke bei sich hatte. Dabei gerieten die beiden Männer in Streit, der darin gipfelte, dass der 30-Jährigen von der Polizei in Gewahrsam genommen werden musste.



Eine 29-jähriger Frau aus Nigeria wurde kurze Zeit später vom Sicherheitsdienst derselben Einrichtung gestoppt, weil er vermutete, dass sie alkoholische Getränke in die Unterkunft mitnehmen wollte. Die 29-Jährige verweigerte jedoch eine Taschenkontrolle und verpasste dem Sicherheitsdienstmitarbeiter mehrere Faustschläge. Die aggressive Frau wurde dann von den Securitymitarbeitern festgehalten, bis eine Polizeistreife eintraf. Die Polizisten leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen die 29-Jährige ein.



„Da sie während der Sachverhaltsaufnahme angab, auch von den Beteiligten des Sicherheitsdienstes geschlagen worden zu sein, wurde auch gegen diese ein Strafverfahren eingeleitet“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte abschließend hinzu: „Näheres werden die Ermittlungen ergeben.“