Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Zwei betrunkene Polen raufen miteinander und weil einer der Kontrahenten die Wohnung nicht verlässt, muss die Polizei eingreifen.

(ir) Ein 38-jähriger polnischer Staatsangehöriger hatte am Sonntag gegen 11:00 Uhr nach erheblichem Alkoholkonsum in einer Wohnung in der Bahnhofstraße in Neuburg einen Streit mit einem 46-jährigen Landsmann. Dabei ging der 38-jährige nach Zeugenangaben auf den 46-Jährigen los und hat diesen im Gesicht erheblich verletzt. Der Angreifer erlitt dabei auch Verletzungen am Kopf und an den Beinen. Der genaue Tathergang muss erst noch durch Vernehmungen der Zeugen geklärt werden.

Aufgrund dieses Vorfalls und weiterer Störungen erklärte der Vermieter dem Beschuldigten, dass er seine Wohnung innerhalb von einer Stunde räumen muss und hat ihm auch ein Hausverbot ausgesprochen. Da der 38-Jährige der Aufforderung nicht nachgekommen ist, hat der Vermieter die Körperverletzung bei der hiesigen Dienststelle angezeigt.

Beim Eintreffen der ersten Streife zur Tatbestandsaufnahme war der 38-Jährige merklich angetrunken und aggressiv gegenüber den Beamten. Als er die Beamten auch noch beleidigte, haben diese eine zweite Streife zur Unterstützung angefordert. Der 38-Jährige sollte zur Unterbindung weiterer Straftaten in Sicherheitsgewahrsam genommen werden. Dabei hat er um sich geschlagen und einen Beamten auch leicht verletzt. Schließlich gelang es den vier Beamten doch, ihn zu fesseln und auf die hiesige zu bringen.

Da er einen Alkoholtest verweigerte, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Zur Prüfung der Haftfähigkeit musste er in der Notaufnahme des Krankenhauses einem Arzt vorgestellt werden. Die Nacht musste er danach im Haftraum der Neuburger Polizei verbringen.

Der Geschädigte der körperlichen Auseinandersetzung hatte bis zum Eintreffen der Beamten das Wohnhaus bereits verlassen. Da die schwere seiner Verletzungen nicht bekannt war, wurde nach ihm im Stadtgebiet gefahndet. Während der Suche ist er in Begleitung eines weiteren Landmanns auf der hiesigen Dienststelle erschienen. Er hatte deutlich sichtbare Verletzungen im Gesicht, verweigerte aber eine ärztliche Untersuchung. Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von fast 3,0 Promille. Da er mit seinem Auto nach Neuburg gekommen war, wurde sein Fahrzeugschlüssel zur Verhütung einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt.