Ohne erforderliche Fahrerlaubnis aber unter Alkoholeinfluss unterwegs

Doppeltes Pech hatte ein 50-jähriger Ingolstädter, der Montagfrüh mit seinem Pkw mit Anhänger in eine Verkehrskontrolle in der Westlichen Ringstraße geriet. Zunächst stellten die Beamten fest, dass das geführte Fahrzeuggespann ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3.500 kg hatte. Der 50-Jährige konnte bei der Kontrolle jedoch nur den Führerschein der Klasse B vorweisen, obwohl die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen wäre. Da der Mann auch stark nach Alkohol roch, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,6 Promille ergab.
Neben einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwartet den 50-Jährigen darüber hinaus noch ein mindestens einmonatiges Fahrverbot wegen seiner Promillefahrt.