Kripo warnt Bevölkerung vor dubiosen Betrügern


 
Die Ingolstädter Kriminalpolizei warnt vor Betrug mit Binären Optionen.

(ir) Aufgrund einer Reihe von Betrugsfällen im Zusammenhang mit angeblichen Geldanlagen in Binären Optionen mit einem Schaden von rund 70.000 Euro, warnt die Ingolstädter Kripo vor Angeboten dieser Anlageform, wenn sie im Internet Kleinanlegern offeriert werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei Binären Optionen um eine am Finanzmarkt zulässige Anlageform. Jedoch hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im März 2018 ein Verbot der Vermarktung und des Vertriebs an Kleinanleger zu deren Schutz erlassen. Somit verstoßen Angebote an Privatpersonen solche Optionen zu erwerben, gegen geltendes Recht.



Trotzdem werden von betrügerischen Anbietern weiterhin Binäre Optionen im Internet Kleinanlegern angeboten. Die Täter stellen dabei Internetseiten online, die den Eindruck von Handelsplattformern vermitteln. Den Opfern, die sich von den offerierten hohen Gewinnspannen zunächst zu kleineren Geldüberweisungen verleiten lassen, werden anfangs virtuell hohe Gewinne suggeriert, so dass diese in der Folge häufig höhere Summen für den angeblichen Optionshandel überweisen. Zum Teil erfolgen sogar Telefonanrufe von angeblichen Brokern, die ihre Opfer überzeugen wollen höhere Beträge anzulegen. Tatsächlich werden die überwiesenen Geldbeträge nicht für eine derartige Anlage verwendet und sind für die "Anleger“ vollumfänglich verloren. Zudem werden auf diesen dubiosen Internetplattformen von den Tätern auch weitere Anlageprodukte wie Aktien, Devisen und Kryptowährungen zum Handel angeboten, welche ebenso keinen realen Hintergrund haben. Die Vorgehensweise der Betrüger ist damit vergleichbar mit sogenannten Fakeshops, in denen nicht existente Waren angeboten werden.

Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat in ihrem Zuständigkeitsbereich, vor allem während des zweiten Halbjahres 2018, eine Zunahme derartiger Betrugsfälle festgestellt. Knapp 70.000 Euro verloren die dabei betrogenen Anleger. Die Ermittler des Betrugsdezernats schließen nicht aus, dass es weitere Fälle gibt, die von den Geschädigten gar nicht angezeigt wurden.



Tipps der Kriminalpolizei
• Beachten Sie, dass Verkauf, Vermarktung und Vertrieb von Binären Optionen an Kleinanleger nicht zulässig ist!
• Seien Sie misstrauisch bei Angeboten im Internet, die hohe Gewinne mit der Geldanlage in Binären Optionen versprechen!
• Bevor Sie Geld über Internetplattformen anlegen informieren Sie sich über unabhängige Quellen vor allem im Hinblick auf die Seriosität der Anbieter und das angebotene Produkt!
• Informationsquellen hierfür können zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sein.