Drogensünder hat keinen Führerschein


 
Die Polizei zog einen drogenberauschten Autofahrer aus dem Verkehr. Auch der Pkw-Halter hat es jetzt mit der Justiz zu tun.

(ir) Eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei wollte am Sonntagabend gegen 21:20 Uhr in der hiesigen Östlichen Ringstraße einen Audi A1 kontrollieren. Obwohl der Fahrzeuglenker zunächst die Anhaltezeichen des Streifenwagens nicht beachtete, wurde er letztendlich doch angehalten. Auf Verlangen der Beamten konnte er weder Ausweis noch Führerschein vorweisen. Aufgrund der festgestellten Ausfallerscheinungen wurde der Ingolstädter zur Polizeidienststelle gebracht. Er räumte dort den Konsum von Rauschgift ein. Weiter gab er an, der Halter des Fahrzeuges zu sein.



Die weiteren Ermittlungen der Polizisten ergaben, dass er die Personalien eines ehemaligen Mitbewohners angegeben hat, der sich aber derzeit in Haft befindet. Außerdem ist er nicht Halter des Fahrzeugs. „Der Grund für die Behauptungen dürfte der Drogenkonsum und das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.



Und er fügte hinzu: „Ihn erwartet eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Drogeneinfluss, zudem musste er sich noch am Sonntagabend einer Blutentnahme unterziehen.“ Da der Halter den Ermittlungen zufolge in Kontakt zum Fahrer stand und vermutlich von der fehlenden Fahrerlaubnis und der Fahruntüchtigkeit des Ingolstädters wusste, muss er sich wegen Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.